Taxifahrer gibt Schweizer 360.000 Baht zurück

Foto: The Nation
Foto: The Nation

BANGKOK: Ein Taxifahrer aus Sisaket hat am Dienstag anlässlich einer Zeremonie beim Radiosender FM91 in Bangkok einem Schweizer Geschäftsmann eine Tasche mit rund 360.000 Baht in Banknoten zurückgegeben.

Nachdem der 39 Jahre alte Taxifahrer letzten Mittwoch festgestellt hatte, dass ein Fahrgast seine Tasche auf dem Rücksitz seines Fahrzeugs zurückgelassen hatte, ging er auf der Suche nach dem Besitzer zum Radiosender. Die Tasche enthielt 282.672 Baht und 2.400 Schweizer Franken, umgerechnet etwa 76.000 Baht. In der Tasche war weiter ein Sparbuch der Bangkok Bank. Der Taxifahrer hatte den Ausländer von der Soi Sukhumvit 13 zur Bahnstation Suvarnabhumi gefahren. Der 75-jährige Schweizer hatte zunächst geglaubt, die Tasche in seinem Zimmer gelassen zu haben. Deshalb rief er seine thailändische Frau an, doch sie konnte sie nicht finden. Wenig später kontaktierte ihn der Radiosender, um ihm mitzuteilen, dass seine Tasche und sein Inhalt gefunden worden waren. Der Schweizer gab dem Taxifahrer 20.000 Baht als Belohnung.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Norbert Kurt Leupi 31.05.19 18:31
Finderlohn / Herr Helmut Engel
Etwas haben Sie in Ihrem "ellenlangen und gutgemeinten" Comment vergessen : " Ein anständiger Taxifahrer gibt doch kein Geld zurück , das er so leicht verdient hat " !
Norbert Kurt Leupi 30.05.19 23:30
Herr Oliver Harms @ NKL
TOP-Belohnung ? Ich habe in meinem Comment nirgends behauptet , dass die CH-Faustregel von 10 % auch in TH gilt ! Hier gilt eher die Regel : Nehmen statt Geben ! Darum soll man einen ehrlichen Finder , der etwas zurück gibt , grosszügig belohnen !
Oliver Harms 30.05.19 15:52
@Leupi
der mindestlohn beträgt 9,85 cent.wird aber noch mals von bundesland zu bundesland separat geregelt,so das er auch höher ausfallen kann.
im übrigen,ist mir nicht bekannt,dass es in thailand eine 10% klausel im bereich finderlohn gibt.
nur weil der herr aus der schweiz kommt,gelten für ihn keine anderen gesetze als die thailands.
wo bei ich mich auch noch frage,wie hier darauf geschlossen wird,dass der mann vermögend ist.die bezeichnung geschäftsmann wird es wohl doch nicht etwa gewesen sein oder?wenn ja,dann nur so viel,selbst der besitzer einer würstchenbude darf sich so bezeichnen.
Norbert Kurt Leupi 30.05.19 13:52
Herr Ronny Lüder @NKL
1. der obige Kommentar bezieht sich auf den Finderlohn und nicht auf Wohnungs-und Fleischpreise ! Und da gilt die Faustregel : 10% im Normalfall ! ( das bietet mir auch die Polizei an , wenn ich z.B.einen Rucksack mit Pass ,
vollem Geldbeutel etc.,den ich auf einer Parkbank finde ,auf dem Posten abliefere !!! ) Recht haben Sie jedoch , wenn Sie die Schweiz als Hochpreisinsel kritisieren , da es aber keine Grenzen mehr gibt , kann man diese " Insel " wieder verlassen , wenn einem die Preise über die Ohren wachsen ! Ich habe aber in Basel für eine anständige Wohnung noch nie über 1000 FR.bezahlt ! ( Die jetzige , in einer Parkanlage und in Rheinnähe mit Privatparkplatz kostet 828 .--inkl. ) ! " Wer sucht , der findet " !
Ronny Lüder 30.05.19 10:46
@ Norbert Kurt Leupi
Was bringt einen der hohe Lohn, wenn man für eine halbwegs anständige Wohnung 2000 CHF zahlen muss? Oder für Fleisch Preise als wenn es in Blattgold eingewickelt ist . Ich habe in meinen über 10 Jahren in der Schweiz genug Eidgenossen gesehen die 1 Woche vor Zahltag nur noch Teigwaren mit Ketchup gegessen haben. Da lohnt einem auch ein hoher Mindestlohn nichts.
Ernst Schwartz 29.05.19 23:55
Finderlohn
Wenn jemand etwas im Taxi, Hotelzimmer, Amt, Büro, Geschäft hat liegen lassen und Angestellte sehen es nachher, so ist dies nicht gleich zu setzen wie wenn ein Passant oder anderer Gast das selbe Etwas auf der Strasse findet, oder im Taxi, Hotelzimmer, Geschäft. Im ersten Fall ist ein Finderlohn nicht zwingend, schon gar nicht 10%. Ich erwarte von Servierpersonal, Zimmerreinigung, Taxifahrer, Zugpersonal, dass liegen gelassene Wertsachen auch ohne Aussicht auf Finderlohn abgegeben werden. Ich denke, das sollte Berufsethos sein.
Della Valle Stefan 29.05.19 23:50
Finderlohn
Wenn das Geld einem Thai gehört hätte bin ich mir nicht so sicher ob der Taxifahrer einen Finderlohn bekommen hätte.
Jom 29.05.19 18:09
Undank ist oft der Welten Lohn!
Es ist erfreulich immer wieder von ehrlichen Thais zu hören, doch mit dem Finderlohn von 20.000 THB dürfte der Schweizer sich selbst ein Armutszeugnis ausgestellt haben. (10% gebietet der Anstand)
Vor einigen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall in Lugano. Ich wollte den Fund persönlich bei den Herrschaften vorbeibringen doch die waren leider nicht zu Hause. Da ich mich auf der Durchreise befand gab ich den Fund auf der Polizeistation ab. Von diesen wohlhabenden Schweizern habe ich nie etwas gehört und weder Finderlohn noch ein Dankeschön erhalten.
Norbert Kurt Leupi 29.05.19 13:17
Ehrlicher Finder
Aber anständigerweise hätte der Schweizer mindestens 10% ( als Faustregel in der CH gilt ein Betrag von zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes als angemessen ! )der gefundenen und zurückgegebenen Summe als Belohnung dem ehrlichen Finder ,diesmal ein Taxifahrer , aushändigen müssen ! "Geiz ist die Armut der Reichen " !
Ingo Kerp 29.05.19 11:43
Wie schoen zu lesen, das es noch ehrliche Finder, in diesem Fall ein Taxifahrer, in TH gibt.