Sozialversicherung als Nachweis für Krankenversicherung

BANGKOK: In dem sozialen Netzwerk Twitter gab der Sprecher des thailändischen Außenministeriums Tanee Sangrat einige Neuigkeiten betreffend des Versicherungsschutzes für in Thailand lebende Expats bekannt, die eine Reise in ihr Heimatland planen:

1. Die Abteilung für konsularische Angelegenheiten wird in der nächsten Sitzung des CCSO Operation Center vorschlagen, dass die SSO-Karten (Anm. d. Red.: Sozialversicherungskarten) als Nachweis für die Krankenversicherung bei Reisen ins Heimatland verwendet werden sollten.

2. In Thailand lebende Expats sollen demnach nicht zum Abschluss einer Krankenversicherung (Anm. d. Red.: für ihre Rückkehr nach Thailand nach Beendigung ihres Heimaturlaubs) bei einem thailändischen Versicherungsanbieter verpflichtet sein.

Anm. d. Red.: Beide Punkte müssen erst noch genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können, weshalb sie nach dem derzeitigen Stand lediglich Vorschläge sind.
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Norbert Durstberger 29.10.21 21:40
@Bernhard Meyer
Ich bin mir nicht sicher ob die Ergänzungsleistung in der Schweiz, dasselbe ist wie bei uns die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Wenn es das ist, dann ist es in Österreich genauso - sobald man im Ausland lebt, erlischt der Anspruch auf diese Sozialleistung!

Vielleicht sollte man eine Petition starten, denn das Problem haben ja alle aus DACH. Da zahlt man Jahrzehnte lang in das jeweilige Sozialsystem ein, in der Pension geht man mit seinen paar Kröten nach Thailand um einen angenehmen Lebensabend zu verbringen und muss sich um teures Geld eine Private Krankenversicherung suchen!!! Die ganz nebenbei sämtliche Vorerkrankungen ausschließt, und wer hat im fortgeschrittenen Alter keine Vorerkrankungen!
Eine sehr unbefriedigende Situation, und noch dazu Staatsbürgerverachtend. Bei meinen Thailandaufenthalten habe ich bemerkt, dass es sehr viele Expats gibt die gar keine Krankenversicherung haben - wahrscheinlich auch keine bekommen würden, wenn dann nur mit extremen Deckungsauschlüssen!!
Bernhard Meyer 28.10.21 22:54
Krankenkasse
Das Problem besteht nicht nur in Österreich darum sollten sich Deutsche, Österreicher und Schweizer zusammenfinden um gemeinsam Druck auf unsere Länder zu machen. Ein anschauliches Beispiel!
Das im Ausland keine Ergänzungsleistungen bezahlt werden ist das eine, dass aber ein Personenfreizügler 1 Jahr in der Schweiz Arbeiten und dann zurück in Ihr Land gehen und dem Land entsprechend günstig in der Schweiz Krankenversichert bleiben können, jedoch Schweizer die ein Leben lang Steuern und Krankenkasse bezahlt haben verlieren Ihr Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem Gebiet EU. Eigentlich müssten alle Schweizer im Ausland eine gratis Krankenkasse bekommen gemessen an der Einsparung wegen nicht bezogener Ergänzungsleistung.
Dieter Kowalski 27.10.21 13:32
@ Norbert Durstberger
Sie haben natürlich Recht, aber es gibt hierbei verschiedene Konstellationen zu beachten.

In Ihrem Fall: Auswandern als Pensionist nach Thailand bedeutet, dass Ihnen die PVA (oder auch BVA) Ihre Pension abzugsfrei überweist - also Brutto für Netto. Durch Ihre Abmeldung in Österreich erlischt Ihre KV sowie die Steuerpflicht. Mit der nun höheren monatlichen Pension ist sichergestellt, dass Sie sich in Thailand eine Krankenversicherung leisten können. So wurde mir das in einem Beratungsgespräch der PVA arrangiert über die GPA erklärt.

Ist man, wie ich,noch nicht im Pensionsalter, ist die Sache eine ganz andere. Mein Hauptwohnsitz ist nach wievor in Österreich, und ich bezahle die KV-Beiträge weiterhin monatlich ein. Dadurch kann man sehr wohl Rechnungen einreichen. Das mit den 6 Monaten steht am Papier - und Papier ist geduldig. Es überprüft niemand einen Österreicher, ob er nun vor Ort ist oder nicht. Das macht man nur bei Drittstaatsangehörigen - Auskunft habe ich von der Polizei Direktion Wien.
Norbert Durstberger 26.10.21 20:20
@Dieter Kowalski
Das mit dem Hauptwohnsitz funktioniert nur, wenn man mindestens 6 Monate in A aufhältig ist. Ist man das nicht, wird der Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz, oder man hat überhaupt keinen Wohnsitz mehr in Österreich! Das passiert nämlich dann, wenn die Meldebehörde drauf kommt das man dauerhaft in Thailand lebt. Die Versichersicherungsdeckung ist dann in jedem Fall dahin!

Ich finde die Situation ziemlich beschienen, um es noch höflich auszudrücken :(
Norbert Durstberger 26.10.21 20:04
@Michael Meier
Hier der Text zum Thema auf der HP der ÖGK:

Wohnsitz in einem Staat ohne zwischenstaatlichen Vertrag
Sie verlegen als Pensionist Ihren Wohnsitz in einen Staat, mit dem kein zwischenstaatlicher Vertrag (bilaterales Abkommen) in der Sozialversicherung besteht und der nicht zu EU, EWR gehört oder die Schweiz ist. Ihre österreichische Krankenversicherung wird beendet. Sie können bei einem Aufenthalt in Österreich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten und bekommen keine e-card. Ihnen wird auch kein Krankenversicherungsbeitrag von der Pension abgezogen. Um Ihre Krankenversicherung im Ausland müssen Sie sich selbst kümmern.

Das die ÖGK nichts zahlt ist klar, man bezahlt ja auch keine Kassenbeiträge!

Der Hammer ist aber, dass mir die ÖGK am 21.09.2021 telefonisch mitteilte - "Ich muss die Kassenbeiträge in voller Höhe bezahlen, obwohl es kein Abkommen zwischen A und THA gibt. Kann aber die im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen einreichen und bekomme sie nach Tarif rückerstattet!

Heute haben wir Feiertag in A, aber morgen rede ich mit den Herrschaften der Auslandsabteilung in der ÖGK was diese Fehlinformation soll!!!!

Schönen Tag noch an alle und danke für hilfreiche Duskussion.
Dieter Kowalski 26.10.21 20:03
@ Michael Meier
Herr Durstberger hatte es eigentlich bereits richtig erklärt. Zuerst selbst bezahlen, und dann in Österreich um Kostenersatz bei der Krankenkasse ansuchen. Bezahlt wird erfahrungsgemäß Ende jeden Quartals, und es werden dabei auch nur 80% der Kosten übernommen.
Bei Zahnarztrechnungen, kann es sein, dass die KV die Arbeit des thailändischen Arztes begutachten möchte.
Deine Bekannten, haben scheinbar keine Ahnung von der Materie, oder sind in anderen KV's pflichtversichert als die Mehrheit der Österreicher welche bei ÖGK oder BVA sind.
Norbert Durstberger 26.10.21 19:56
@Helmut Fritz
Offensichtlich hast Du völlig Recht und ich habe von der ÖGK eine ärgerliche Falschinformation bekommen! Denn auf der HP der ÖGK (Wohnsitz in einem Staat ohne zwischenstaatlichen Vertrag) ist das wunderbar nachzulesen was Du schilderst.

Morgen werde ich mit der ÖGK sprechen und den Unsinn klären. Ich halte Euch auf dem laufenden.....

Liebe Grüße aus Wien
Norbert Durstberger 26.10.21 19:56
@Helmut Fritz
Offensichtlich hast Du Recht, laut HP der ÖGK erfolgt eine Abmeldung von der KV sobald man seinen Hauptwohnsitz nach Thailand verlegt (sh. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.827298&portal=oegkoportal).

Was mich nur ärgert, da telefoniere ich mit der ÖGK, bekomme die Auskunft nicht abgemeldet zu werden und dann kommt man drauf, dass das Falsch ist!! Schlimm wenn man merkt, dass die zuständigen Stellen falsche Auskünfte geben! Morgen nehme ich abermals mit der ÖGK Kontakt auf um die Falschauskunft zu hinterfragen und halte Euch auf dem laufenden.

Liebe Grüße

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.827298&portal=oegkoportal
Dieter Kowalski 26.10.21 10:10
@ Helmut Fritz
Solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben (also nicht abgemeldet sind), und der Nebenwohnsitz in Thailand ist, können Sie sich bei der ÖGK selbst versichern (Selbstversicherung: Freiwillige Krankenversicherung). Alles auf deren Webseite nachzulesen.

@ Herr Baehler: Von mir wurde bis heute kein Nachweis für eine Krankenversicherung verlangt, oder betrifft das nur Rentner, und in Thailand beschäftigte Ausländer, aber nicht mit Thais verheiratete Personen ?
Helmut Fritz 26.10.21 09:10
@Norbert Durstberger
Da habe ich in A andere Erfahrungen gemacht. Als ich vor 8 Jahren nach Thailand auswanderte, wurde ich automatisch von der SV/KV abgemeldet. Es gibt auch keine Moeglichkeit, die KV-Beiträge freiwillig weiter einzuzahlen.
Norbert Durstberger 26.10.21 03:11
Kein SV-Abkommen zw. A und THA
@Michael Meier 26.10.21 02:26
Ich gehe nächstes Jahr in Pension, wandere nach Thailand aus und hatte zu dem Thema Kontakt mit dem Sozialversicherungsträger in "A".
@Norbert Schrader hat völlig Recht, man muss als in Österreich Versicherter in Vorlage treten und kann dann die Kostenbelege einreichen. Der Grund liegt darin, dass man sich nicht von der Österreichischen SV abmelden kann, auch nicht wenn man Österreich verlässt und seinen Hauptwohnsitz in Thailand hat. Man zahlt immer SV-Beiträge, egal ob man in Österreich lebt oder nicht, dafür kann man aber Rechnungen einreichen und sich Geld zurück holen. Das ist bei Behandlungen von Vorerkrankungen wichtig, weil Private Krankenversicherer schließen diese mit Sicherheit aus!
@Michael, bin neugierig was Dir deine Bekannten Ösis erzählen werden
Maximilian Blaha 26.10.21 00:00
Norbert Schrader 25.10.21 21:40
Ganz lieben Dank Norbert, aber auch allen Anderen die helfen wollten!
Jetzt verstehe ich!
Norbert, wohnst du in 1220 und hast du eine Schwägerin in Udon Thani?
Schönen österr. Feiertag!
Dieter Goller 25.10.21 21:20
GKV-PKV vs. Thailand
Dem Kommentar von Herrn Blaha habe ich entnommen, dass die fuer D wesentliche Unterscheidung in gesetzliche (GKV) und private (PKV) in A nicht existiert. Auch wenn die GKV (lt. Herrn Meier) ohne Sozialversicherungsabkommen nicht leisten darf, kommt es bei der PKV auf die jeweilige Versicherung an. Da gibt es solche und solche. Wesentlich ist jedoch, ob die thailaendischen Behoerden diese auch anerkennen. Auch hier gibt es - von Provinz zu Provinz - unterschiedliche Handhabungen. Spaetestens jedoch seit 2019 wird versucht, eine thailaendische Versicherung verpflichtend zu machen.Andererseits kann aber von diesen nicht sichergestellt werden, das alle zu Verpflichtenden lebenslang akzeptiert werden. Deshalb waere - wie ich um 15:50 h bereits geschrieben habe - eine Grundsatzentscheidung zumindest fuer alle "PKV-ler" sehr hilfreich, wohl wissend, das fuer die GKV nur ein Sozialversicherungsabkommen zwischen D und T fuer Abhilfe sorgen koennte.
Maximilian Blaha 25.10.21 19:57
Weshalb eine weitere KV ??
Österreicher sind ALLE gesetzlich krankenversichert! Egal ob Selbständiger. Arbeiter oder Angestellter, Arbeitsloser oder Pensionist/Rentner. Dafür zahlen alle ihren monatlichen KV-Beitrag. Die KV übernimmt im Krankheitsfall alle anfallenden Kosten, auch im Ausland. Existiert kein gegenseitiges Abrechnungsabkommen so muss die Krankenhaus-/ Arztrechnung, durch mich, bezahlt werden, als Vorleistung. Aber gegen die Vorlage der englischsprachigen Rechnung bei der KV-Anstalt werden die Kosten umgehend erstattet.
Weshalb muss ich trotzdem eine weitere (teure) Reisekrankenversicherung (über 50.000 USD) abschliessen? Also eine unnütze Doppelversicherung tätigen!
Hat da jemand einen brauchbaren Tip/Erfahrung?
Dieter Goller 25.10.21 15:50
Begrifflichkeiten - @ Baehler
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, praezise Begriffe und klare Definitionen wuerden so manches erleichtern. Denn nicht nur das staendige hin und her bei vielen Verlautbarungen, sondern auch das staendige Nach- und Hinterfragen, wer, was und wie es eigentlich gemeint ist, wuerde sich damit deutlich reduzieren lassen sowie Zeit und v a. auch Nerven sparen.
Bzgl. der Akzeptanz auslaendischer PKV kommt mir der Artikel von letzter Woche in Erinnerung, in dem fuer O-A Visa u.a. angekuendigt wurde, dass bei Antragstellung bzw. Verlaengerung kuenftig auch auslaendische PKV zugelassen werden sollen. Damit koennte/sollte/muesste auch die Wiedereinreise nach T moeglich sein. Aber wie sagt der Bayer: g'wies was mer nix! Oder Franz B.: schau mer mal!
In diesem Sinne: nix fuer ungut!
Guenter Scharf 25.10.21 14:40
@Joerg Obermeier, 25.0.21, 14:10 und @ Ich weiß nur, dass es das SSO seit 1990 gibt. Seit 2002 müssen darin alle Arbeitnehmer*innen aus Industrie- und Handwerksbetrieben, Geschäften und Büros versichert sein.
Die Frage ist aber, ob Expats, die keine Beschäftigung haben, diese SSO-Karte bekommen können, und wenn ja wo.
Ingo Kerp 25.10.21 14:10
Ein in Thailand lebender Resident, der nicht vorhat TH zu verlassen, kann sich glücklich schätzen, das er die Unmengen der sich bisher ständig wechselnden Bestimmungeen nicht beachten muß. Das gilt gleichzeitig im umgekehrten Sinne, da er nicht einreisen muß nach TH. Alle die Ein- oder Ausreise betrifft, viel Glück.

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