THAILAND: Die im April dieses Jahres vom Kabinett genehmigte Krankenversicherungspflicht für ausländische Rentner, die bei einer thailändischen Botschaft oder bei einem thailändischen Konsulat im Ausland ein Non Immigrant Visa O-A (Long Stay & Retirement / Langzeit und Rentner) beantragen möchten, ist in Kraft getreten. Da unter deutschen, österreichischen und Schweizer Rentnern Unklarheit herrscht, wer von der Pflichtversicherung betroffen ist und wer nicht, hat sich die Redaktion bei den thailändischen Botschaften und Konsulaten sowie bei privaten Visa-Service-Anbietern erkundigt.
Pflicht bei Non Immigrant O-A
Die Krankenversicherungspflicht gilt für Personen, die außerhalb Thailands, zum Beispiel in ihrem Heimatland, bei einer thailändischen Botschaft oder bei einem thailändischen Konsulat ein Non Immigrant Visa O-A beantragen.
Sie muss für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Thailand gelten und nachfolgende Versicherungsleistungen beinhalten:
• Ambulanz (outpatient): Versicherungssumme von mindestens 40.000 Baht (1.300 Euro).
• Stationär (inpatient): Versicherungssumme von mindestens 400.000 Baht (13.000 Euro).
Der Abschluss kann sowohl bei einer ausländischen als auch thailändischen Krankenversicherungsgesellschaft erfolgen – und zwar bevor der Visumsantrag gestellt wird.
Wichtig ist, dass aus dem Krankenversicherungsdokument hervorgeht, dass der Antragsteller wie oben angegeben krankenversichert ist:
• Im Falle einer ausländischen Versicherungsgesellschaft: Vorlage einer Versicherungsbescheinigung im Original und Einreichung von zwei Kopien.
• Im Falle einer thailändischen Versicherungsgesellschaft: Einreichung von zwei Kopien einer Versicherungsbescheinigung oder (falls vorhanden) die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung im Original und Einreichung von zwei Kopien.
• Eine Liste mit allen anerkannten thailändischen Versicherungsgesellschaften findet man auf der Webseite: Long stay.
• Das Foreign Insurance Certificate muss unterzeichnet und von der Versicherungsgesellschaft gestempelt werden. Das Dokument kann auf nachfolgender Webseite heruntergeladen werden: Long stay.
• In Einzelfällen ist es möglich, dass die thailändische Botschaft oder das thailändische Konsulat vom Bewerber weitere Unterlagen benötigt, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.
Inhaber eines Non Immigrant Visa O-A dürfen sich ab dem Tag ihrer Einreise 365 Tage in Thailand aufhalten. Die Aufnahme einer Arbeitsbeschäftigung ist streng verboten.
Empfehlungen für Inhaber eines Non Immigrant Visa O-A während ihres Aufenthaltes im Königreich:
• Wenn der Visumsinhaber innerhalb dieses Jahres das Land verlassen und wieder einreisen möchte, muss er vor seiner Ausreise die Einwanderungsbehörde aufsuchen und eine Re-Entry Permit (Einfach oder Mehrfach) beantragen. Ohne Re-Entry Permit erlischt die einjährige Aufenthaltserlaubnis ab dem Zeitpunkt der Ausreise.
• Nach Ablauf einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen muss sich der Ausländer bei der Einwanderungsbehörde in seinem Aufenthaltsort alle 90 Tage melden („90 Days Notification“). Klären Sie mit Ihrer zuständigen Immigration ab, ob Sie beim Wechsel des Aufenthaltsortes der TM28-Meldepflicht (innerh. v. 24 St.) unerliegen! Die Praxis zeigt, dass dies verschieden gehandhabt wird.
Wird das Visa Non Immigrant O-A in Thailand verlängert, bleibt der Status O-A erhalten. In diesem Fall wird gemäss Auskunft durch die Immigration in Hua Hin nur eine thailändische Versicherung akzeptiert.
Keine Pflicht bei Non Immigrant O
Für die Beantragung eines Non Immigrant Visa O („other purposes“ / „andere Zwecke“) besteht keine Versicherungspflicht.
Eine Übersicht zu allen Voraussetzungen zur Beantragung eines Non Immigrant Visa O-A bieten sowohl die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin als auch die Königlich Thailändische Botschaft in Wien.
(alle Angaben ohne Gewähr)