Österreichs Verfassungsrichter entscheiden über ORF-Gesetz

WIEN: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss darüber entscheiden, ob das ORF-Gesetz die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Senders sichert. Bei der Anhörung am Dienstag verteidigten Vertreter der Regierung die Bestimmungen zur Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrats und des Publikumsrats.

Die Unabhängigkeit der wichtigen Gremien von politischem Einfluss werde durch einen «umfassenden Katalog» von Unvereinbarkeitsvorschriften sowie durch ihre «plurale Zusammensetzung» gewährleistet, so die Rechtsanwälte des Kanzleramts.

Das Land Burgenland als Antragssteller sieht dagegen Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig an. Der Einfluss des Bundeskanzlers und der Länder, die 24 der 35 Mitglieder des Stiftungsrats bestellen dürften, sei viel zu hoch, hieß es.

Das Burgenland kritisiert nicht zuletzt, dass die Entscheidungen des Bundeskanzlers bei der Bestellung der Mitglieder nicht anfechtbar seien. Der Anwalt des Bundeslandes verwies auf die Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgericht, nach der die Zahl an staatsnahen Mitgliedern in solchen Gremien ein Drittel nicht überschreiten dürfe.

Der Bezug des Gesetzes auf die zivilgesellschaftliche Organisationen, aus der die Mitglieder stammen müssten, schränke obendrein die Repräsentativität des Publikumsrats ein, so der Vertreter des Burgenlands. Wann der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ist offen.

Das mit den Stimmen der Regierung aus konservativer ÖVP und den Grünen vom Nationalrat im Juli beschlossene ORF-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders in Österreich nach deutschem Vorbild auf eine Haushaltsabgabe umgestellt wird. Sie soll künftig Einnahmen von rund 710 Millionen Euro garantieren. Verleger kritisieren, dass der ORF seine Aktivitäten im digitalen Raum auf Kosten der Verlage so ausweiten könne. Der Sender beschäftigt etwa 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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