Bau von Businessjets: Ausschluss von EU-Klimasiegel nichtig
LUXEMBURG: Die EU legt Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fest. Mit der Einstufung bei Businessjets war ein französisches Unternehmen nicht zufrieden. Zu Recht, hieß es vom EU-Gericht.
Der Bau von Flugzeugen für Geschäftsreisen darf einem Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts zufolge nicht vom Klimasiegel der EU ausgeschlossen werden. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben der Klage des französischen Flugzeugbauers Dassault Aviation gegen die Europäische Kommission statt. Gegen das Urteil kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Gerichtshof der Europäischen Union, vorgegangen werden.
Nach der sogenannten Taxonomie kann die Herstellung von Flugzeugen in bestimmten Fällen als ökologisch nachhaltig gelten. Die EU-Taxonomie ist ein System, das wirtschaftliche Tätigkeiten danach klassifiziert - also eine Art Gütesiegel. Die EU-Kommission, die dafür technische Bewertungskriterien festlegt, hatte jedoch bestimmt, dass Geschäftsreiseflugzeuge davon ausgeschlossen seien. Dassault musste deswegen die Herstellung dieser Maschinen in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung als nicht taxonomiekonform darstellen. Dies kann sich etwa auf Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln auswirken. Das Unternehmen klagte dagegen.
Das EU-Gericht rügte die Begründung der Kommission. Sie dürfe etwa nicht pauschal davon ausgehen, dass andere Verkehrsmittel zwangsläufig CO2-arme Alternativen zu Geschäftsflugzeugen darstellten, weil diese mit Blick auf Emissionen, Flexibilität und Schnelligkeit besondere Merkmale hätten. Außerdem habe die Brüsseler Behörde bei ihrer Beurteilung das Kriterium des CO2-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen - das sei jedoch falsch, weil die Taxonomie-Verordnung dies nicht vorsehe und das Kriterium eher mit dem Betrieb von Flugzeugen als mit deren Herstellung zusammenhänge. Darüber hinaus habe die Kommission die Eignung dieser Flugzeuge für den Betrieb mit nachhaltigen Kraftstoffen außer Acht gelassen.