Neues aus der Wirtschaft am Freitag

Der Schriftzug «Agentur für Arbeit» hängt an einem Gebäude. Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Schriftzug «Agentur für Arbeit» hängt an einem Gebäude. Foto: Sina Schuldt/dpa

Zahl der Arbeitslosen sinkt wieder unter drei Millionen

NÜRNBERG: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Die Zahl ist jedoch um 31.000 höher als im Mai 2025, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg in ihrer Mai-Statistik mit. Die Arbeitslosenquote betrug im Mai 6,3 Prozent. Das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im April aber auch 0,1 Punkte höher als im Mai 2025.


Preisdruck lässt deutlich nach: 2,6 Prozent Inflation im Mai

WIESBADEN: Die Inflation in Deutschland hat an Tempo verloren. Im Mai lagen die Verbraucherpreise um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats - nach 2,9 Prozent im April, wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Zahlen mitteilte.


Große EU-Länder einigen sich auf Position bei Kapitalmarktunion

BERLIN: Auf dem Weg zu einer vertieften Zusammenarbeit der Kapitalmärkte in Europa haben sich große EU-Länder auf eine gemeinsame Position geeinigt. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit. Minister Lars Klingbeil (SPD) hatte sich am Donnerstag mit Amtskollegen aus den anderen großen EU-Volkswirtschaften Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Spanien getroffen.


Anthropic erreicht Rekordbewertung und überholt OpenAI

SAN FRANCISCO: Das KI-Start-up Anthropic hat seinen schärfsten Rivalen OpenAI vorerst vom Thron der wertvollsten KI-Unternehmen der Welt gestoßen. Nach einer neuen Finanzierungsrunde, in der das Unternehmen weitere 65 Milliarden US-Dollar einsammeln konnte, wird Anthropic nun mit 965 Milliarden Dollar bewertet. Wie das Wall Street Journal berichtet, verzeichnet Anthropic damit das schnellste Bewertungswachstum in der Geschichte des Risikokapitals.


Uber erlaubt Tonaufnahmen - neue Sicherheitsfunktion startet

BERLIN: Der Fahrdienstvermittler Uber führt in Deutschland eine neue In-App-Funktion ein, die es Fahrgästen erlaubt, während der Fahrt den Ton im Fahrzeug aufzuzeichnen. Das Technologieunternehmen möchte damit das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer stärken und eine zusätzliche Schutzebene etablieren. Das Tool erweitert das bestehende Sicherheitsangebot der Plattform, zu dem bereits Funktionen wie das Teilen des Standorts mit Kontakten oder ein In-App-Notruf gehören. Die Audioaufnahme wird ab sofort schrittweise bundesweit ausgerollt.


IW für Ausweitung der Arbeitszeit zunächst für Bürobeschäftigte

BERLIN: In der Debatte um die Zukunft des Acht-Stunden-Tags hat das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vorgeschlagen, die Arbeitszeit zunächst nur für bestimme Berufe auszuweiten. «Wenn man zu große Sorgen um den Arbeitsschutz hat, könnte man in einem ersten Schritt die gesetzliche Anpassung auf Beschäftigte konzentrieren, wo keine Gesundheitsrisiken drohen: die Bürobeschäftigten», sagte der IW-Arbeitsmarktexperte Oliver Stettes den Zeitungen der Funke Mediengruppe.


Kassenärzte warnen vor Problemen bei Teilkrankschreibungen

BERLIN: Die Kassenärzte warnen vor erheblichen Umsetzungsproblemen bei der geplanten Einführung von Teilkrankschreibungen im Job. Der Aufwand für die Praxen, sich für eine kluge Entscheidung bei den Arbeitgebern nach den Vor-Ort-Bedingungen zu erkundigen, sei «vollkommen unleistbar und auch nicht angemessen», sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister. Die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit ist Bestandteil des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).


Ex-Manager scheitern mit Millionenklage gegen VW

HANNOVER: VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen. Die Klagen der beiden wurden vom Landesarbeitsgericht auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vorm Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.

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