Neue Tempolimits auf Mautstraßen

Foto: The Nation
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BANGKOK: Das thailändische Verkehrsministerium hat eine neue Verordnung im Rahmen des Highway Act von 1992 erlassen, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf konzessionierten Autobahnen (Mautstraßen) festlegt. Die Regelung wurde in der „Royal Gazette“ veröffentlicht und ist ab sofort gültig.

Gemäß der neuen Vorschrift gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 2.200 Kilogramm sowie Busse mit mehr als 15 Sitzplätzen dürfen maximal 80 km/h fahren.

Fahrzeuge, die Anhänger oder kleine Allradfahrzeuge ziehen, dürfen nicht schneller als 65 km/h fahren.

Schulbusse oder Fahrzeuge für den Schülertransport sind ebenfalls auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h begrenzt.

Für alle anderen Fahrzeuge beträgt die maximale Geschwindigkeit 100 km/h. Fahrzeuge auf der äußersten rechten Fahrspur müssen mindestens 90 km/h fahren, es sei denn, Verkehr, Witterungsbedingungen oder andere Hindernisse erfordern eine geringere Geschwindigkeit.

Zusätzlich müssen Fahrer in Gefahrenzonen oder bei Hinweisen auf langsamen Verkehr ihre Geschwindigkeit verringern und besondere Vorsicht walten lassen. Falls Verkehrsschilder eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit als die neuen Regelungen vorgeben, ist diese einzuhalten.

Mit der Verordnung sollen Geschwindigkeiten festgelegt werden, die den physischen Gegebenheiten von Mautstraßen entsprechen, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Derzeit betrifft die Regelung ausschließlich die Uttaraphimuk-Hochstraße (auch bekannt als Autobahn Nr. 5), die Din Daeng mit dem Victory Monument (Anusawari) verbindet.

Bisher galten für Mautstraßen nur allgemeine Verkehrsgesetze, die nicht speziell auf deren besondere Merkmale abgestimmt waren. Dies führte in der Vergangenheit zu Verkehrsbehinderungen und häufigen Geschwindigkeitsverstößen.

Mit der Einführung der neuen Vorschriften soll die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen verbessert werden.

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Sky 15.02.25 13:11
Kleiner Tipp an die Redaktion
Es ist gut, dass über so etwas berichtet wird, allerdings finde ich persönlich den Artikel ein wenig verwirrend. (Gut...es gibt in Thailand schließlich genügend verwirrende Dinge) ;o) Zu Beginn des Artikels könnte man meinen, die Regelung betrifft grundsätzlich alle Toll Roads. Erst am Ende wird erwähnt, dass dies derzeit nur für eine Straße gilt. Daher etwas unglücklich formuliert meiner Meinung nach... außerdem wären 100km/h auf der Chon Buri Rennstrecke wirklich einschläfernd. ;o)
thomas covenant 15.02.25 09:30
@Roman
wir sind hier nicht in deutschland oder österrreich (wo sogar eine ortstafel steht und ein ende 80 z.B. absolut irritierend). die ortstafeln gelten nicht als geschwindigkeitsbegrenzung. in der schweiz auch nicht. ich gebe harald und konrad komplett recht. es gibt auch fälle mit sich widersprechenden geschwindigkeitsbegrenzungen... in thailand is alles möglich.
Konrad Benz 14.02.25 16:50
Vielleicht hab Khun Knöpfel
Ich noch nicht richtig aufgepasst. Seit 30 Jahren suche ich vergeblich in Thailand nach Ortsschildern mit rotem Diagonalbalken. Die ohne gibts ... limit your speed
Roman Knöpfel 14.02.25 14:13
@ Harald
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist doch wirklich einfach. Die Temporeduktion fängt bei der Ortstafel an und endet beim Ortsschild, das mit dem roten Diagonalbalken.
Da sich niemand daran hält, ist es natürlich etwas schwierig sich daran zu halten.
Aber aufpassen muss man in der Nähe von Schulen, da hat es ab und an Polizei!
Harald Mannel 14.02.25 13:40
Harald
wäre auch schön, wenn man auch sonst auf den Straßen gut sehen könnte, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt und endet! Wann eine Ortschaft mit Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt und endet!
Ingo Kerp 14.02.25 13:20
Die erwähnten "häufigen Geschwindigkeitsverstoesse" gehoern damit nun endgültig der Vergangenheit an, da es nun ganz klare und verbindliche Geschwindigkeitsregeln gibt. Da sich der gesetzestreue Thai natürlich daran hält und erst recht die Gäste in diesem Land, sind zukünftige Verkehrsunfälle wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgeschlossen. Ist das nicht beruhigend?

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