BANGKOK: Das thailändische Verkehrsministerium hat eine neue Verordnung im Rahmen des Highway Act von 1992 erlassen, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf konzessionierten Autobahnen (Mautstraßen) festlegt. Die Regelung wurde in der „Royal Gazette“ veröffentlicht und ist ab sofort gültig.
Gemäß der neuen Vorschrift gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 2.200 Kilogramm sowie Busse mit mehr als 15 Sitzplätzen dürfen maximal 80 km/h fahren.
Fahrzeuge, die Anhänger oder kleine Allradfahrzeuge ziehen, dürfen nicht schneller als 65 km/h fahren.
Schulbusse oder Fahrzeuge für den Schülertransport sind ebenfalls auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h begrenzt.
Für alle anderen Fahrzeuge beträgt die maximale Geschwindigkeit 100 km/h. Fahrzeuge auf der äußersten rechten Fahrspur müssen mindestens 90 km/h fahren, es sei denn, Verkehr, Witterungsbedingungen oder andere Hindernisse erfordern eine geringere Geschwindigkeit.
Zusätzlich müssen Fahrer in Gefahrenzonen oder bei Hinweisen auf langsamen Verkehr ihre Geschwindigkeit verringern und besondere Vorsicht walten lassen. Falls Verkehrsschilder eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit als die neuen Regelungen vorgeben, ist diese einzuhalten.
Mit der Verordnung sollen Geschwindigkeiten festgelegt werden, die den physischen Gegebenheiten von Mautstraßen entsprechen, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Derzeit betrifft die Regelung ausschließlich die Uttaraphimuk-Hochstraße (auch bekannt als Autobahn Nr. 5), die Din Daeng mit dem Victory Monument (Anusawari) verbindet.
Bisher galten für Mautstraßen nur allgemeine Verkehrsgesetze, die nicht speziell auf deren besondere Merkmale abgestimmt waren. Dies führte in der Vergangenheit zu Verkehrsbehinderungen und häufigen Geschwindigkeitsverstößen.
Mit der Einführung der neuen Vorschriften soll die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen verbessert werden.