Dass Botschaften die Ausstellung eines Visums immer restriktiver handhaben, hat seine Gründe: Die Zahl der jungen Frauen und Männer, die nach ihrer Ankunft in einem europäischen Land abtauchen, ist gross.
Barmädchen lernen in Pattaya einen Ausländer kennen, werden von ihrem Freund in dessen Heimatland eingeladen und bekennen freimütig: Sie wollten dort arbeiten!
Eine 30-jährige Thai sitzt in einem Beauty-Salon und erzählt von ihren beiden Freunden; einem Engländer und einem Deutschen. Beide würden sporadisch Geld überweisen und ihren Urlaub mit ihr in Pattaya verbringen. Jetzt habe der Deutsche sie sogar eingeladen.
In einem Monat werde sie das Visum beantragen und nach Frankfurt fliegen. Dort lebe ihre beste Freundin. Diese habe fest zugesagt, ihr einen gut bezahlten Job zu besorgen. Ob in einer Bar oder in einem Bordell lässt die Thai offen.
Mit Hilfe ihres deutschen Sponsors wird die Frau (womöglich) ein Besuchsvisum bekommen und nach ihrer Ankunft in Deutschland (womöglich) untertauchen. Sie wäre nicht die erste Thai, die ihren Einlader linkt.
Wenn die Frau den Gang auf die Botschaft in Bangkok nicht allein wagen will, kann sie sich vertrauensvoll an eines der zahlreichen Büros mit Visa-Garantie wenden. Ein Deutscher zählte kürzlich an der Soi Post Office für seine Freundin 1.000 (!) Euro auf den Tisch, doch selbst bei dieser Höhe gab’s keine Einreisegen-ehmigung.
Wenn Mitarbeiter der Botschaften den Antragstellerinnen vor dem üblichen Interview zur Wahrheit raten, ist das nur die halbe Wahrheit. Eine Frau, die sich gegenüber Botschaftsmitarbeitern als Barmädchen outet, keine Kinder hat, in ihrem Dorf kein Grundstück besitzt und auf deren Konto Ebbe ist, hat schlechtere Karten als ihre Kollegin mit einem getürkten Arbeitsvertrag plus Verdienstbescheinigung eines Beauty-Salons in Pattaya sowie einem Sparbuch mit mehreren zehntausend Baht Einlage.
Während es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchsvisum gibt, muss die deutsche Botschaft ein Heiratsvisum erteilen - sofern alle Voraussetzungen gegeben sind und die Botschaft keinen Zweifel ander Ernsthaftigkeit einer Eheschliessung hat. Für ein Heiratsvisum sind die Hürden hoch: Es müssen sämtliche für eine behördliche Trauung erforderlichen Dokumente wie z. B. das Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden, die Eheschliessung muss beim Standesamt angemeldet sein und von der Ausländ-erbehörde genehmigt werden. Sollten die Verlobten sich anders besinnen, muss die Frau zurück fliegen. Beim nächsten Visum-Antrag könnte es Probleme geben.
Nach einer Heirat mit einem Deutschen bekommt die Thai ein Aufenthaltsrecht und darf arbeiten - in einem thailändischen Restauant, aber auch in einem Bordell. Deshalb setzen Schlepper auf Scheinehen. Der Ehemann kassiert Geld, unterschreibt auf dem Standesamt und sieht seine Frau womöglich nie wieder.