KOH SAMUI/BANGKOK: Die gerade noch fristgerecht eingegangene Berufung der Verteidigung im Doppelmordfall von Koh Tao am vergangenen Montag wird jetzt geprüft. Dieser Prozess könne bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen, sagte Rechtsanwältin Amphorn Sungthong gestern auf Anfrage.
Die Frau aus dem Verteidigerteam des Chefjuristen Nakhon Chompuchat war beauftragt worden, die 319 Seiten umfassende Widerspruchsbegründung beim Provinzgericht Koh Samui einzureichen. Dieses wird nun die Argumentation der Verteidigung der verurteilten Burmesen Zaw Lin und Wai Phyo (beide 22) durcharbeiten und dann gegebenenfalls an den Obersten Thailändischen Gerichtshof zur Neuverhandlung freigeben.
Der Doppelmord an den britischen Rucksacktouristen Hannah Witheridge (24) und David Miller (25) am Sairee Beach von Koh Tao, deren entstellte Leichen am 15. September 2014 um 5.45 Uhr morgens an der Rama V Felsformation am Strand gefunden worden waren, ist damit bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Ob das Provinzgericht Koh Samui dem Widerspruch stattgibt und an die höchste richterliche Instanz des Königreichs weiterleitet, ist laut Prozessbeobachtern völlig offen.
Während das Provinzgericht und im März 2017 auch die Berufungskammer der südthailändischen Region 8 das Todesurteil gegen die burmesischen Fremdarbeiter bestätigten, sieht die Verteidigung eine Chance, den Schuldspruch wegen doppelten Mordes und gemeinschaftlicher Vergewaltigung des Opfers Hannah Witheridge revidieren zu lassen. Verteidiger Chompuchat will in der weitreichenden Widerspruchserklärung deutlich machen, wie schlampig und fehlerhaft die Tatortspurensicherung und die anschließende DNA-Auswertung im Rahmen der Ermittlungen gewesen seien.
Insbesondere der Umstand, dass im Mordopfer Witheridge gefundene Spermarückstände per DNA namentlich den beiden Verurteilten zugeschrieben wurden – ohne Einhaltung internationaler forensischer Standards und Dokumentationen – wirft laut Verteidiger Chompuchat erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Tatschuld Zaw Lins und Wai Phyos auf. Beide Angeklagten, zum Zeitpunkt des Doppelmordes als Gastronomiehelfer auf Koh Tao beschäftigt, seien zudem durch Folter und Drohungen zu ihren Geständnissen gezwungen worden. Diese hatten die Beschuldigten aus Myanmar später im Provinzgefängnis widerrufen, als ihnen schließlich doch noch Strafverteidiger zur Seite gestellt wurden.