Koh Tao-Berufung: Zwei Wochen banges Warten

Widerspruch vor Thailands Supreme Court wird zunächst in Samui geprüft

Strafverteidiger Nakhon Chompuchat vor dem Provinzgericht Koh Samui während des Mordprozesses im Sommer 2015: Er glaubt an die Unschuld seiner Mandanten und setzt alles auf den Supreme Court. Fotos: Sam Gruber
Strafverteidiger Nakhon Chompuchat vor dem Provinzgericht Koh Samui während des Mordprozesses im Sommer 2015: Er glaubt an die Unschuld seiner Mandanten und setzt alles auf den Supreme Court. Fotos: Sam Gruber

KOH SAMUI/BANGKOK: Die gerade noch fristgerecht eingegangene Berufung der Verteidigung im Doppelmordfall von Koh Tao am vergangenen Montag wird jetzt geprüft. Dieser Prozess könne bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen, sagte Rechtsanwältin Amphorn Sungthong gestern auf Anfrage.

Die Frau aus dem Verteidigerteam des Chefjuristen Nakhon Chompuchat war beauftragt worden, die 319 Seiten umfassende Widerspruchsbegründung beim Provinzgericht Koh Samui einzureichen. Dieses wird nun die Argumentation der Verteidigung der verurteilten Burmesen Zaw Lin und Wai Phyo (beide 22) durcharbeiten und dann gegebenenfalls an den Obersten Thailändischen Gerichtshof zur Neuverhandlung freigeben.

Der Doppelmord an den britischen Rucksacktouristen Hannah Witheridge (24) und David Miller (25) am Sairee Beach von Koh Tao, deren entstellte Leichen am 15. September 2014 um 5.45 Uhr morgens an der Rama V Felsformation am Strand gefunden worden waren, ist damit bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Ob das Provinzgericht Koh Samui dem Widerspruch stattgibt und an die höchste richterliche Instanz des Königreichs weiterleitet, ist laut Prozessbeobachtern völlig offen.

Während das Provinzgericht und im März 2017 auch die Berufungskammer der südthailändischen Region 8 das Todesurteil gegen die burmesischen Fremdarbeiter bestätigten, sieht die Verteidigung eine Chance, den Schuldspruch wegen doppelten Mordes und gemeinschaftlicher Vergewaltigung des Opfers Hannah Witheridge revidieren zu lassen. Verteidiger Chompuchat will in der weitreichenden Widerspruchserklärung deutlich machen, wie schlampig und fehlerhaft die Tatortspurensicherung und die anschließende DNA-Auswertung im Rahmen der Ermittlungen gewesen seien.

Insbesondere der Umstand, dass im Mordopfer Witheridge gefundene Spermarückstände per DNA namentlich den beiden Verurteilten zugeschrieben wurden – ohne Einhaltung internationaler forensischer Standards und Dokumentationen – wirft laut Verteidiger Chompuchat erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Tatschuld Zaw Lins und Wai Phyos auf. Beide Angeklagten, zum Zeitpunkt des Doppelmordes als Gastronomiehelfer auf Koh Tao beschäftigt, seien zudem durch Folter und Drohungen zu ihren Geständnissen gezwungen worden. Diese hatten die Beschuldigten aus Myanmar später im Provinzgefängnis widerrufen, als ihnen schließlich doch noch Strafverteidiger zur Seite gestellt wurden.

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Hans-Dieter Volkmann 24.08.17 15:00
Levi de Ruiter/ Gerechtigkeit erreichen unmöglich
Sie schreiben Gerechtigkeit sei ein undefinierbarer Begriff. Ich habe einmal gelernt: Gerechtigkeit ist wenn unter mehreren Interessen ein Ausgleich stattfindet der alle Parteien mit Einsicht und Zufriedenheit bedient. Leider ist unsere Rechtsprechung aus diversen Gründen meistens nicht in der Lage dazu.
Hardy Kromarek Thanathorn 24.08.17 09:09
Normales rechtstaatliches Verfahren!
Die verurteilten 2 Mörder haben in Thailand ein rechtstaatliches Verfahren, der unabhängigen Justiz von Thailand erhalten- bekommen! Es besteht bloß noch kein rechtskräftiges Urteil! Der Rechtsvorgang ist im Prinzip, der gleiche wie in Deutschland! Wir alle hier kennen nicht die Akten des Falles! Fakt ist das eindeutig DNA von den beiden Tätern im Körper der Ermordeten Frau gefunden worden ist! Alles andere sind Spekulationen! Die völlig sinnlosen Kommentare jedesmal von Leuten hier, die meinen Deutschland-Europa ist besser wie Thailand, sind nicht nur naiv, Sie sind auch schon langweilig und lächerlich! Schauen wir uns doch mal das Rechtsystem in Deutschland an! Einfach grauenhaft! Mörder, Sexualverbrecher, Terroristen und sonstige Schwerverbrecher, leben in den Gefängnissen von Deutschland, wie in einem Luxushotel, dagegen was Sie Ihren Opfern angetan haben! Mal von den ganzen Asylanten mal ab gesehen! Überhaupt kein Überblick mehr! In ganz Europa herrscht Terror! ISIS lässt grüßen! Im übrigen Urteil-Berufung! Der Fall Weimar! LG Fulda verurteilte damals die Mutter zu lebenslanger Haft am angeblichen Mord an Ihren 2 Kindern! Der BGH bestätigte dieses Urteil! 8 Jahre später Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG Frankfurt a.M.! Dann Freispruch!!!!!!!!!!!!!!!!! 1:1! Die Staatsanwaltschaft ging dann nach dem tollen Rechtsystem in Deutschland zum LG Kassel! Dieses verurteilte wieder die freigesprochene Monika Weimar zu lebenslanger Haft! 2:1! Sind wir hier denn beim Fußballspiel?
Ingo Kerp 23.08.17 15:49
Da bleibt nur noch die Hoffnung, das dieser Rechtsfall ein würdiges und gerechtes Ende findet, das keine Zweifel hinterläßt.
P.I.N.O MAERZ 23.08.17 15:42
Sie
glauben doch nicht wirklich daran, dass, das gericht in samui, sein eigenes urteil aufhebt,es wäre mehr als überraschend wenn das geschehen sollte, mehr kann ich dazu nicht schreiben, denn sonst wird meine meinung hier nicht veröffentlicht....
P.I.N.O MAERZ 23.08.17 15:14
ohh doch
herr uli von berlin, In D. ist das schon besser, Sie wollen doch nicht wirklich das deutsche Rechtssystem mit Thailand vergleichen? Manchmal denke ich das sehr viele Farangs ihr Hirn am Flughafen in Thailand abgegeben haben.....