BANGKOK: Ausländern mit thailändischem Wohnsitz, deren Wiedereinreisevisum ihre Rückkehr nach Thailand innerhalb eines Jahres ab dem 26. März letzten Jahres vorschreibt, ist es bis auf Weiteres erlaubt, im Ausland zu bleiben, teilte die Immigration am Mittwoch mit.
Die Behörde hat entschieden, die einjährige Wiedereinreisepflicht vom 26. März letzten Jahres zu lockern, da der Ausbruch des Coronavirus die Reisemöglichkeiten einschränkt. Laut dem Chef der Immigration, Generalleutnant Sompong Chingduang, soll die vorübergehende Lockerung der Wiedereinreiseregel den im Ausland befindlichen Ausländern helfen.