Immigration verklagt Twitter-Nutzer wegen Fake News

Oberst Chuengron Rimphadee, stellvertretender Chef der 2. Abteilung der Immigration. Foto: The Nation
Oberst Chuengron Rimphadee, stellvertretender Chef der 2. Abteilung der Immigration. Foto: The Nation

BANGKOK: Die Immigration verklagt einen Twitter-Nutzer, weil er fälschlicherweise behauptet hatte, dass Ausländer über den Flughafen Suvarnabhumi nach Thailand einreisen dürfen, ohne sich der obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterziehen zu müssen.

Der Twitter-Nutzer hatte geschrieben, dass er den Flughafen am 10. September besucht und gesehen habe, dass mehr als 80 Prozent der ankommenden Passagiere Medizintouristen seien und sie ohne Quarantäne hätten einreisen können. Oberst Chuengron Rimphadee, stellvertretender Chef der 2. Abteilung der Immigration, betonte, alle Medizintouristen müssten in den von ihnen angegebenen Krankenhäusern eine Quarantäne durchlaufen. Alle Ausländer müssten außerdem die Immigration über ihre Reisegeschichte informieren und ein Dokument der thailändischen Botschaft über ihre Flugtauglichkeit vorlegen.

Der Oberst fügte hinzu, dass vom 4. April bis zum 13. September mehr als 49.000 Thailänder in ihre Heimat zurückgekehrt seien, während zwischen dem 1. Juli und dem 13. September nur 12.000 Ausländer eingereist seien. Daher sei die Behauptung, dass 80 Prozent der ankommenden Passagiere Ausländer seien, falsch, da Ausländer nur 24 Prozent der gesamten Ankünfte ausmachten. „Von den 12.000 Ausländern waren 367 Medizintouristen. Am 10. September reisten nach unseren Aufzeichnungen 690 Thais und 479 Ausländer ins Land ein, und nur zehn sagten, sie seien zur medizinischen Behandlung hier“, unterstrich Chuengron.

Es könne sein, dass das Social-Media-Nutzer die Einwanderungsverfahren nicht verstehe oder den Kommentar nur zum Spaß veröffentlicht habe. Nachrichten wie diese könnten jedoch Panik auslösen und das Vertrauen der Menschen in das öffentliche Gesundheitswesen und die Einwanderungssysteme beeinträchtigen. Deshalb sei es notwendig ist, diese Person zu verklagen.

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