BANGKOK: Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil eines Strafgerichts von 20 Jahren Haft gegen einen Holländer bestätigt. Er hatte zusammen mit seiner thailändischen Frau 300 Millionen Baht aus dem Verkauf von Marihuana in Übersee gewaschen.
Der 59-Jährige wurde in 15 Fällen für schuldig befunden und ursprünglich zu 75 Jahren Haft verurteilt. Seine 37 Jahre alte Frau wurde ebenfalls der Geldwäsche für schuldig befunden und zu 11 Jahren Haft verurteilt. In Anbetracht ihrer Aussagen setzte das Gericht die Haftstrafe des Holländers auf 50 Jahre und die der Thai auf sieben Jahre und vier Monate herabgesetzt. Die Gefängnisstrafe wurde dann für den Ausländer weiter auf 20 Jahre verkürzt, auf die maximale Haftdauer für Geldwäsche. Das Paar hatte zuvor die Anklagen bestritten. Aber die Behauptung des Niederländers, er habe das Geld legal erhalten, konnte die Richter nicht überzeugen. Das Paar wurde am 23. Juli 2014 von der Polizei mit Hilfe niederländischer Behörden in ihrem Haus in der Nähe eines Golfplatzes in Sattahip bei Pattaya festgenommen. Die Beamten beschlagnahmten ihr Land, acht Eigentumsurkunden, fünf Luxusautos und den Rest ihrer Wertsachen im Wert von insgesamt 100 Millionen Baht. Das Paar stand 2015 vor dem Strafgericht und 2017 vor dem Berufungsgericht.
Der Holländer gab an, er habe die 300 Millionen Baht, die auf Bankkonten des Paares in Thailand überwiesen wurden, durch den Verkauf von vier Immobilien in den Niederlanden erhalten. Der Oberste Gerichtshof sah keine Beweise für diese Behauptung. Die Richter stellten fest, dass der 59-Jährige das Drogengeld in 15 Fällen über Deutschland, Luxemburg und Singapur nach Thailand überwiesen und in Immobilien angelegt hatte.