DOPA geht gegen illegale Vermietung vor

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PATTAYA; Das thailändische Innenministerium hat das Department of Provincial Administration (DOPA) beauftragt, konsequent gegen die illegale Kurzzeitvermietung von Eigentumswohnungen (Condominiums) an Touristen vorzugehen.

Der Hintergrund: Ausländische Investoren sollen in drei Wohnanlagen im Raum Pattaya zahlreiche Wohneinheiten erworben und diese ohne entsprechende Genehmigung in Form eines Hotelbetriebs als Tagesunterkünfte über Online-Plattformen angeboten haben.


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Ein solches Vorgehen stellt eine Verletzung des Hotelgesetzes von 2004 (Artikel 4, 15 und 59) dar. Zusätzlich wurden Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigungen und Beeinträchtigungen bei der zuständigen Behörde, dem Zentrum für Bürgeranliegen (ศูนย์ดำรงธรรม), eingereicht.

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Im Rahmen einer landesweiten Initiative zur Wiederherstellung von Ordnung und zum Schutz der Bevölkerung hatte Innenminister und stellvertretender Premierminister Anutin Charnvirakul klare Anweisungen zur Durchsetzung der geltenden Gesetze erlassen.

Bereits zuvor hatte das DOPA am 5. und 12. März 2025 entsprechende Kontrollen und rechtliche Maßnahmen gegen insgesamt acht illegale Hotelbetriebe in Bangkok (Gebiete Pratunam, Suthisan und Sukhumvit) durchgeführt.

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Am 26. März 2025 wurden unter Leitung von DOPA-Generaldirektor Chaiwat Chuntiraphong weitere Maßnahmen in Chonburi ergriffen. Ein Einsatzteam unter der Führung des stellvertretenden Generaldirektors Ronnarong Tipsiri, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Banglamung, der Einwanderungsbehörde Chonburi und der Polizei Pattaya, kontrollierte drei Wohnanlagen. In zwei Fällen konnten Beweise für eine illegale kurzzeitige Vermietung gesammelt werden.

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Die Betreiber hatten offenbar versucht, Kontrollen zu umgehen, indem sie Schlüssel oder Zugangskarten in Schließfächern deponierten und den Gästen eine kontaktlose Selbstanreise ermöglichten. Die Ermittler stellten unter anderem Buchungsbelege, Zahlungsnachweise und Eigentumsdokumente sicher. Die zuständigen Ermittlungsbeamten des Bezirksamts Banglamung wurden mit der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen beauftragt.

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Darüber hinaus sollen die gesammelten Informationen an weitere Behörden – darunter das Grundbuchamt, die Stadtverwaltung Pattaya, die Finanzbehörde sowie andere relevante Institutionen – weitergeleitet werden, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

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Das DOPA kündigte an, auch künftig landesweit mit Nachdruck gegen solche illegalen Aktivitäten vorzugehen. Hotelbetreiber sollen verpflichtet werden, sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen und andere Unterkunftsanbieter werden aufgefordert, ihre Einheiten nicht in Form eines Hotelbetriebs anzubieten. Zudem wird betont, dass ausländische Gäste, die in Hotels übernachten, binnen 24 Stunden bei der zuständigen Einwanderungsbehörde gemeldet werden müssen.

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Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Grundbuchamt angestrebt, um die Wohnungsverwaltungen (juristische Personen der Eigentümergemeinschaften) über ihre Pflichten aufzuklären und sie in die Überwachung einzubinden. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen sollen das Bewusstsein der Bevölkerung für die rechtlichen Rahmenbedingungen stärken.

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Abschließend weist das DOPA darauf hin, dass die Kurzzeitvermietung von Eigentumswohnungen ohne Genehmigung gesetzeswidrig ist. Bürger, die von entsprechenden Aktivitäten betroffen sind oder Hinweise geben möchten, werden gebeten, sich an die zuständigen Bürgerzentren (ศูนย์ดำรงธรรม) in Bangkok oder an die jeweiligen Bezirks- oder Provinzstellen im ganzen Land zu wenden.


In Pattaya und Banglamung gibt es mehrere ศูนย์ดำรงธรรม (Zentren für Gerechtigkeit):​

ศูนย์ดำรงธรรมเมืองพัทยา (Zentrum für Gerechtigkeit der Stadt Pattaya):

  • Adresse: Stadtverwaltung von Pattaya, Gebäude 1, 3. Stock.​
  • Telefon: Call Center 1337
  • Webseite: ​pattaya.go.th
  • Hinweis: Dieses Zentrum ist rund um die Uhr für dringende Beschwerden und Notfälle erreichbar. 

ศูนย์ดำรงธรรมอำเภอบางละมุง (Zentrum für Gerechtigkeit des Bezirks Banglamung):

  • Adresse: Stock, Bezirksamt Banglamung, Provinz Chon Buri.
  • ​Telefon: 038-223.774.​ 
  • Webseite: banglamungdistrict.go.th
  • Hinweis: Bitte kontaktieren Sie dieses Zentrum während der regulären Geschäftszeiten. 

ศูนย์ดำรงธรรมเทศบาลเมืองหนองปรือ (Zentrum für Gerechtigkeit der Gemeinde Nong Prue):

  • Adresse: 111 Moo 7, Tambon Nong Prue, Amphoe Banglamung, Provinz Chon Buri 20150.​
  • Webseite: nongpruecity.go.th
  • Telefon: 038-933.100.​
  • Fax: 038-933.122.​
  • Hinweis: Dieses Zentrum befindet sich im Rathaus der Gemeinde Nong Prue. ​

Bitte wenden Sie sich an das Zentrum, das für Ihren Wohnort oder Ihr Anliegen am besten geeignet ist.

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Thailand Fan 27.03.25 15:30
@P.Zürich
Das wäre der Monat mit "Gewinn"! Da das Jahr aber bekanntlich 12 Monate hat, ändert das nichts an meinem Post ...
Jomtien Franky 27.03.25 14:20
Nur 3 Wohnanlagen?
Ich würde eher sagen, da gibt es nur 3 Wohnanlagen NICHT, die illegal vermieten. Die (vielfach Chinesen laut meiner Erfahrung) lassen ihre Wohnungskarten in offenen Postfächern für den Ankömmling. Damit kann jeder Bösewicht in den Sicherheitsbereich, der dieses weiß. Die Vermieter kapieren aber auch nicht, dass andere Leute das nicht toll finden, wir hatten viele wildfremde am Pool im 5. Stock, häufig wechselnd. Dann haben wir die Karten aus den offenen Fächern rausgenommen, dann gab es grosses Geschrei, schwupps, danach hatten die Kästen ein Kombinationsschloss. Meine Chinesische Nachbarin antwortete auf meine Frage, ob sie wüsste, dass Tagesgäste illegal sind: Aber ich brauche doch das Geld! Keine weiteren Fragen, Euer Ehren!
Ingo Kerp 27.03.25 12:10
Während man selbst z.B. eine Zeit in DACH verbringt, wurde das Condo an Urlauber in Pattaya und sonstwo vermietet. Ging jahrelang gut und auf einmal muß man sich etwas überlegen. So werden eMail-Adressen mit Farangnamen angegeben unter denen man buchen kann und erhält dann angeblich eine Antwort von einer Thai Dame, die weder eine Fremdsprache spricht noch schreibt. Das macht der Farang natürlich, empfängt die Gäste und weist darauf hin, daß man doch bitte Stillschweigen wahren sollte. So laufen die Vermietungen weiter. Business as usual.
Peter Zürich 27.03.25 12:00
Nicht korrekt / @Thailandfan
Nein, das ist nicht korrekt. In den Kaufverträgen steht, dass die Vermietung für mind. 30 Tage legal ist. Das wissen die Käufer.
Häuser, die kurz vermieten, brauchen einen Hotel Act. Den hat aber kein Condo Haus. Also: legal, für 30 Tage minimum.
Jörg Obermeier 27.03.25 11:50
Das wird den Immobiliensektor aber nicht erfreuen! Wurden doch eine Vielzahl der Condos mit dem Vermietungsargument überhaupt erst verkauft. Wer konnte schon ahnen, dass das Prinzip "legal-illegal-scheißegal" plötzlich nicht mehr gilt? Da haben einige die Rechnung offensichtlich ohne die Hotellobby und deren Einfluss gemacht.
Thailand Fan 27.03.25 11:10
Viele wurden ja gerade mit den üblichen Versprechungen, man müsse nur hier und da unterschreiben, eine Anzahlung leisten und durch Weitervermietung seien die Raten finanziert und es bleibe sogar ein monatlicher Gewinn übrig, geködert. Dass das illegal ist, ist natürlich blöde, war aber hinlänglich bekannt. Erinnert ein wenig an das deutsche Bauherrenmodell, welches viele Existenzen gekostet hat ...

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