Bei WiFi-Service: Internetverlauf 90 Tage speichern

Internetcafés und Betriebe wie Hotels oder Restaurants, die ihren Kunden WiFi-Internet anbieten, sollen laut einem neuen Gesetz die Nutzerdaten 90 Tage lang speichern. Foto: Graphicroyalty / Fotolia.com
Internetcafés und Betriebe wie Hotels oder Restaurants, die ihren Kunden WiFi-Internet anbieten, sollen laut einem neuen Gesetz die Nutzerdaten 90 Tage lang speichern. Foto: Graphicroyalty / Fotolia.com

BANGKOK: Betreiber von Cafés und Restaurants mit kostenlosem WiFi-Service müssen Internetverlauf ihrer Kunden 90 Tage speichern.

Laut Puttipong Punnakan, Minister für digitale Wirtschaft, sei das Aufbewahren notwendig, da WLAN für kriminelle Handlungen genutzt werden könnte. „Wenn also etwas passiert, müssen die Beamten die Möglichkeit haben, Informationen gemäß Artikel 26 des Gesetzes über Computerkriminalität anzufordern", sagte Puttipong auf einer Pressekonferenz. Der Minister bezog sich auf einen Abschnitt im neu überarbeiteten Gesetz über Cyberkriminalität, nach dem Internetanbieter die Daten der Benutzer speichern müssen. Diejenigen, die sich nicht daranhalten, können nach dem Gesetz empfindlich bestraft werden.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Chris Star 17.10.19 23:15
wird auch erklärt,
wie man das machen kann?