Behörde rügt Schweizer Ankläger wegen Verhaltens im FIFA-Verfahren

Foto: epa/Peter Klaunzer
Foto: epa/Peter Klaunzer

BERN: Der wegen seiner Ermittlungsmethoden im Korruptionsverfahren gegen hohe Fußballfunktionäre umstrittene höchste Schweizer Ankläger, Bundesanwalt Michael Lauber, hat laut Behörden verschiedene Amtspflichten verletzt.

Die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass Lauber in den Verfahren rund um den Fußball-Weltverband FIFA mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt habe.

«Weiter fällt der Bundesanwalt durch Uneinsichtigkeit auf und zeigt im Kern ein falsches Berufsverständnis», hieß es am Mittwoch vonseiten der Behörde. Konkret beanstandete die Behörde unter anderem, dass Lauber eine eigentlich vorgeschriebene Protokollierung seiner drei nachgewiesenen Treffen mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino fahrlässig unterlassen habe. Deshalb solle ihm für ein Jahr der Lohn um acht Prozent gekürzt werden.

Zu Laubers Gunsten sei zu werten, dass in den verfügbaren Akten keine Hinweise enthalten seien, dass der Bundesanwalt unrechtmäßige Geld-, Sach- oder Personaldienstleistungen empfangen habe, hieß es zum Abschluss des Disziplinarverfahrens.

Die Bundesanwaltschaft selbst wies in ihrer Reaktion darauf hin, dass der Entscheid keinen abschließenden Befund darstelle und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse. Lauber und seine Rechtsvertretung würden sich alle rechtlichen Schritte vorbehalten.

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