Abtreibung in den ersten 12 Wochen erlaubt

Symbolbild: freshidea / Adobe Stock
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BANGKOK: Das Regierungskabinett hat eine Gesetzesänderung gebilligt, die es Frauen mit einer Schwangerschaft von nicht mehr als 12 Wochen erlauben wird, eine Abtreibung vorzunehmen.

Der Gesetzentwurf soll Anfang nächsten Jahres vom Repräsentantenhaus gebilligt werden. Die Änderungen entkriminalisieren Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Mit dem Gesetz werden zwei Abschnitte des Strafgesetzbuches geändert. Der neue Abschnitt 301 erlaubt Frauen mit einer Schwangerschaft von nicht mehr als 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch. In der aktuellen Fassung ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht in allen Fällen erlaubt. Die 12-Wochen-Frist basiert auf den Stellungnahmen der thailändischen Ärztekammer und des Royal Thai College of Obstetricians and Gynaecologists. Sie sehen die Frist als die sicherste Zeit mit den geringsten Risiken an, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Rachada Dhnadirek.

Darüber hinaus werden die Strafen für Frauen, die abtreiben lassen, verringert. Nach dem geänderten Paragraphen 301 wird jede Frau, die eine selbstverursachte Abtreibung vorgenommen oder anderen erlaubt hat, diese für sie vorzunehmen, mit höchstens sechs Monaten Gefängnis und/oder einer Geldstrafe von höchstens 10.000 Baht bestraft - verglichen mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von höchstens 60.000 Baht in der aktuellen Fassung.

Der andere Abschnitt, der nach dem Gesetzentwurf geändert werden soll, ist Abschnitt 305, indem Ausnahmen aufgeführt sind, so, wenn ein hohes Risiko einer schweren fötalen Beeinträchtigung besteht. Die gegenwärtige Klausel erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur im Falle von Krankheiten oder Lebensrisiken für die Frauen, oder wenn die Schwangerschaften das Ergebnis von Vergewaltigung, Täuschung oder Nötigung sind.

Zuvor hatte die Regierung den Staatsrat mit der Ausarbeitung des Änderungsgesetzes beauftragt, nachdem das Verfassungsgericht im Februar entschieden hatte, dass die beiden Abschnitte verfassungswidrig sind, weil sie gegen Abschnitt 28 der Charta verstoßen, in der der Schutz und die Rechte auf Leben und Körper verankert sind.

Der Gesetzentwurf wird dem Parlament vorgelegt und voraussichtlich vor dem 12. Februar nächsten Jahres in Kraft treten. Das Verfassungsgericht schrieb in seinem Urteil, dass die Gesetze automatisch aufgehoben werden, wenn sie nicht innerhalb von 360 Tagen geändert werden.

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