BANGKOK: Das „Centre for Covid-19 Situation Administration“ (CCSA) hat den Vier-Phasen-Zeitplan für die touristische Wiedereröffnung des Landes genehmigt, der von der Thailändischen Tourismusbehörde (TAT) ausgearbeitet wurde.
Auf Wunsch vieler Leserinnen und Lesern nachfolgend nochmal eine Zusammenfassung mit allen wichtigsten Informationen zur Öffnung Thailands:
Pilotphase (01.–31. Oktober 2021)
Das „Phuket Sandbox“-Modell – einschließlich „7+7-Verlängerung“ – wird fortgesetzt. Den Anfang machte Phuket am 1. Juli, gefolgt von Surat Thanis Koh Samui, Koh Phangan und Koh Tao am 15. Juli sowie zuletzt Krabi und Phang-nga am 16. August, die im Rahmen der „7+7-Verlängerung“ mit Phuket verbunden sind. In dieser Phase werden auch neue ausgewiesene Gebiete in Krabi wiedereröffnet – Khlong Muang und Thap Khaek.
1. Phase (01.–30. November 2021)
In der ersten Phase wird die touristische Wiedereröffnung Thailands auf 10 weitere touristisch geprägte Reiseziele ausgedehnt. Dazu gehören der Großraum Bangkok, Krabi und Phang-nga sowie Buriram (Mueang/ Stadt), Chiang Mai (Mueang, Mae Rim, Mae Taeng und Doi Tao), Chonburi (Pattaya, Bang Lamung, Na-Jomtien und Sattahip), Loei (Chiang Khan), Phetchaburi (Cha-am), Prachuap Khiri Khan (Hua Hin) und Ranong (Koh Phayam).
2. Phase (01.–31. Dezember 2021)
In der zweiten Phase wird die Wiedereröffnung des Landes für ausländische Reisende um 20 Gebiete erweitert, die vom Tourismus abhängig, für Kunst und Kultur bekannt oder strategisch wichtige Grenzorte zu den Nachbarländern sind. Dazu gehören Ayutthaya, Chiang Rai, Khon Kaen, Lamphun, Mae Hong Son, Nakhon Ratchasima, Nakhon Si Thammarat, Narathiwat, Nong Khai, Pathum Thani, Phatthalung, Phetchabun, Phrae, Rayong, Samut Prakan, Songkhla, Sukhothai, Trang, Trat und Yala.
3. Phase (ab 01. Januar 2022)
In dritten Phase werden 13 Grenzprovinzen wieder für ausländische Besucher geöffnet, darunter Bueng Kan, Chanthaburi, Kanchanaburi, Mukdahan, Nakhon Phanom, Nan, Ratchaburi, Sakaeo, Satun, Surin, Tak, Ubon Ratchathani und Udon Thani.
Das CCSA hat alle relevanten Regierungsstellen angewiesen, die Wiedereröffnung der Phasen 1 bis 3 vorzubereiten. In der Zwischenzeit können ausländische Besucher die „Sandbox“-Pilot-Destinationen zu gelockerten Quarantänebedingungen (siehe Box) besuchen.
Verkürzte Quarantänezeit im ÜberblickDie Thailändische Tourismusbehörde (TAT) hat eine Übersicht zu den neuen Quarantäneauflagen veröffentlicht (Stand 1. Oktober 2021). Sie gelten auch für das „Sandbox“-Modell: 1. Für Besucher, die mindestens 14 Tage vor Reiseantritt vollständig gegen Covid-19 geimpft sind mit einem Vakzin, das vom thailändischen Ministerium für öffentliche Gesundheit (MoPH) oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen ist, beträgt die Quarantänezeit bei der Einreise auf dem Luft- und Landweg 7 Tage. Sie müssen 2 RT-PCR-Tests (1. Test bei der Ankunft, 2. Test am 6. oder 7. Tag) durchführen lassen, bevor sie in andere Landesteile weiterreisen dürfen. 2. Für Besucher, die nicht oder nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder die kein Impfzertifikat haben, beträgt die Quarantänezeit bei der Einreise auf dem Luftweg 10 Tage. Sie müssen 2 RT-PCR-Tests (1. Test bei der Ankunft, 2. Test am 8. oder 9. Tag) durchführen lassen, bevor sie in andere Landesteile weiterreisen dürfen. 3. Für Besucher, die nicht oder nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder die kein Impfzertifikat haben, beträgt die Quarantänezeit bei der Einreise auf dem Landweg 14 Tage. Sie müssen 2 RT-PCR-Tests (1. Test bei der Ankunft, 2. Test am 12. oder 13. Tag) durchführen lassen, bevor sie in andere Landesteile weiterreisen dürfen. Eine Übersicht zu allen zugelassenen Impfpräparaten findet man unter www.tatnews.org/2021/08/covid-19-vaccine-guide-for-travellers-to-thailand. Für die Einreise nach Thailand werden weiterhin benötigt: • Ein gültiges Visum oder ein Re-Entry-Permit (falls benötigt). • Ein Impfzertifikat für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Besucher. • Ein Certificate of Entry (COE). • Eine Covid-19-Reiseversicherung. • Eine Buchungsbestätigung für eine AQ-/ASQ-Unterkunft. • Eine Covid-19-Negativbescheinigung (RT-PCR), die nicht länger als 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde. (alle Angaben ohne Gewähr) |
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