Spionage-Software bedroht Privatsphäre

UN-Bericht

Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments untersucht in Brüssel den Einsatz der Spähsoftware Pegasus in Griechenland. Foto: epa/Olivier Hoslet
Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments untersucht in Brüssel den Einsatz der Spähsoftware Pegasus in Griechenland. Foto: epa/Olivier Hoslet

GENF: Das UN-Menschenrechtsbüro sieht in Spionage-Software wie Pegasus eine wachsende Bedrohung. Sie könne zur Überwachung, Kontrolle und Unterdrückung eingesetzt werden, berichtete das Büro am Freitag in einem Bericht. Der Schutz der Privatsphäre sei ein Menschenrecht, deshalb müsse es klare Grenzen geben. Der Verkauf solcher Software müsse gestoppt werden, bis die Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte getroffen seien. Das Büro rief Regierungen in Herstellerländern auf, Exportkontrollen einzuführen.

Pegasus könne aus den meisten Smartphones ein Überwachungsgerät machen. Der Eindringling, der sie benutze, bekomme nicht nur Zugang zu allen Daten auf dem Mobiltelefon. Er könne es auch nutzen, um das Leben des Telefonbesitzers auszuspionieren.

Pegasus wird vom israelischen Unternehmen NSO angeboten. Im Juli machte EU-Justizkommissar Didier Reynders publik, dass er und andere Mitarbeiter der EU-Kommission Ziel einer Attacke mit der Software waren. Der Angriff sei fehlgeschlagen.

«Solche Spionageprogramme werden zwar angeblich zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität eingesetzt, aber sie wurden schon oft rechtswidrig verwendet, unter anderem, um gegen kritische oder abweichende Meinungen und gegen diejenigen, die sie äußern, vorzugehen, etwa Journalisten, politische Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten», heißt es in dem UN-Bericht.

Das UN-Menschenrechtsbüro ist auch besorgt über die wachsende Überwachung öffentlicher Räume und von Online-Aktivitäten. Neue Technologien, die biometrisches und anderes Material automatisch auswerten könnten, machten solche Übergriffe immer einfacher. Das Büro ruft Regierungen auf, solche Überwachungsmaßnahmen räumlich und zeitlich zu beschränken. Die Daten sollten zudem zügig gelöscht werden. Biometrische Erkennungssysteme in öffentlichen Räumen müssten begrenzt werden.

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