Nikab-Verbot verstößt gegen Menschenrechte

Foto: epa/Mads Claus Rasmussen
Foto: epa/Mads Claus Rasmussen

GENF (dpa) - Ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Zu dem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf. Er rügte Frankreich am Dienstag, nachdem sich zwei Trägerinnen eines Nikab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten. Ein Verschleierungsverbot gilt etwa auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz.

Die beiden Frauen waren 2012 verurteilt worden, weil sie verschleiert in der Öffentlichkeit aufgetreten waren. Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss. Dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, sei nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.

Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen Experten. Sie überwachen die Menschenrechtslage in den 172 Unterzeichnerstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Länder sind verpflichtet, Empfehlungen umzusetzen. Frankreich hat dazu 180 Tage Zeit und muss die Frauen entschädigen.

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Hans-Dieter Volkmann 26.10.18 01:08
Nikab-Verbot verstößt gegen Menschenrechte
Ich stelle mir folgende Situation in Deutschland vor. Eine Muslima erlangt die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist ja durchaus im Rahmen der Möglichkeit. Sie ist Burka-Trägerin und bewirbt sich für den Polizeidienst. Laut Grundgesetz darf ihr bei Befähigung der Berufswunsch nicht wegen ihrer Religionszugehörigkeit verwehrt werden. Wenn sie dennoch abgelehnt würde könnte sie dagegen klagen. Ich bin überzeugt, spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht bekäme sie Recht. Entweder unser Gesetz wird geändert oder eine Polizistin in einer Burka wird mich in Zukunft polizeilich kontrollieren. Ich mag es mir doch nicht vorstellen.
Norbert Kurt Leupi 25.10.18 10:33
das ist der "Hammer" , Herr Hammer
Auch in der Schweiz haben sich 71 % der teilnehmenden Stimmberechtigten für ein schweizweites Verhüllungsverbot ausgesprochen , darunter auch zehn Regierungsräte ,einer sogar von der SPS ! Auch der Zentralrat der EX-Muslime betonte : " der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte " !
Jürgen Franke 25.10.18 10:26
Es handelt es sich hierbei lediglich
um Empfehlungen, die ausgesprochen wurden. In der Vergangenheit wurden auch Kriege geführt, ohne UN Mandat. Es ist schon interessant, in wie weit sich der Ausschuss von der Realität in dieser Welt entfernt hat.
TheO Swisshai 25.10.18 02:32
Es geht eigentlich um die Frauen
Ob wir es wollen oder nicht, der UNO-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass ein Nikab-Verbot gegen die Menschenrechte verstösst. Das gilt für die ganze Welt, ist reichlich überlegt worden und sollte respektiert werden. Sonst kommt als nächstens zu Dikussionen z.B.über den Turban der Sikhs, die Haube der Nonnen, Bärte- oder Tattoo-verbot o.Ä. Die Menschenrechte sollten generell vor den Gesetzen von Staaten stehen..Ich finde das Tragen von Burka oder Nikab zwar auch nicht gut, aber nicht weil es mich stört anzusehen, sondern weil mir die Frauen leid tun, die gezwungen werden so etwas zu tragen. Im Einzelfall ist es jedoch für die betroffenen Frauen meistens gesünder, die religiösen Gesetze einzuhalten , als die staatlichen. Die Entscheidung wurde vermutlich nicht aus Sicht eines christlichen Europäers gefällt, sondern aus religiös/politisch neuraler Sicht, deshalb wohl die Diskrepanz zu den Meinungen in den Kommentaren..
Volker Schacht 24.10.18 14:20
Religionsfreiheit
Bedeutet doch auch das Recht zu haben keiner Religion angehören zu wollen. Religion ist Privatsache und privat kann jeder machen was er möchte, solange er andere damit nicht belästigt. Ich und viele andere in Europa fühlen sich aber massiv belästigt wenn man keine Straße mehr entlangehen kann ohne das einem ein Moslem seine Religion unter die Nase reibt.
In sofern kann das Verbot des Körperschleiers nur der erste Schritte sein, es müssen noch viele weitere folgen. Das Tragen religiöser Kleidung und Symbole größer z.B. 50 Quadratzentimeter sollte religiösen Würdenträgern vorbehalten bleiben, wie z.B. im Buddhismus oder im Christentum üblich. Zum Glück ist die UN hier nicht weisungsbefugt.
Hammer 24.10.18 13:10
Menschenrechler und Ihr Sinn für Humor
Was soll der Quatsch?

Wenn die westliche Welt nicht auf Vermummte steht ist das doch voll in Ordnung!!!
Was soll da gegen die Menschenrechte sprechen?

Wobei in der islamischen Welt müssen ja auch alle Frauen z.B. ein Kopftuch tragen.
So auch im Transitbereich in Teheran

Da schreit auch kein Menschenrechtler dagegen, oder hab ich da was verpasst?
Dies argumentiert man dann halt mit dem Glauben
In der europäischen Welt, sieht man das eben anders.

Und in Deutschland gibt es ja auch ein Vermummungsverbot, das sollte auch für die verschleierten "Eulen" aus der islamischen Welt gelten.
Wir müssen doch nicht auf jeden Irrsinn Rücksicht nehmen und uns an deren Gebräuche anpassen.
Die kommen zu uns, somit sollten die unsere Gebräuche und Sitten sowie Gesetzte annehmen.
Sollte das nicht deren Denke entsprechen, dürfen sie doch selbstverständlich in ihre Heimatländer zurück
Wolf Pattayafreak 24.10.18 13:06
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Die Mehrheit der europäischen Bevölkerung will solche wandelde Altkleidersammlungen nicht sehen und außerdem verstößt das gegen das Vermummungsverbot. Freie Ausübung ihrer Religion können diese Individuen gerne machen, aber bitte dort wo das üblich ist(z. Bsp. ihrer Heimat) und nicht in Europa.