So klappt’s mit dem E-Visum!

Der altbewährte, schriftliche Visumantrag ist Geschichte

So klappt’s mit dem E-Visum!

PATTAYA: In der gesamten D-A-CH-Region – Deutschland, Österreich, Schweiz – kann mittlerweile kein thailändisches Visum mehr auf dem Postweg oder persönlich bei der Botschaft bzw. dem Konsulat beantragt werden. Der altbewährte, schriftliche Visumantrag ist Geschichte. Das neue E-Visum (elektronisches Visum) ersetzt den bisherigen Sticker und soll alles einfacher machen.

Wirklich alles? „Tatsächlich steckt das Programm zur Beantragung des E-Visums in einigen Bereichen noch in den Kinderschuhen und ist noch lange nicht ausgereift“, weiß Stefan Fabbro von der FS Consulting Co., Ltd. 

System mit vielen Stolpersteinen

„Der Antrag hat viele Hürden, ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar und erfordert beim Vorbereiten und Hochladen der Dokumente spezielle Computerkenntnisse. Darüber hinaus kann das E-Visum ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden“, so Fabbro. Manche Mailadressen erhalten nach Aussage von Fabbro oft keine Benachrichtigung, wenn das Visum fertig ist oder wenn fehlende Dokumente nachgefordert werden. Auch ist die Hotline der Botschaft bzw. des Konsulats meist überlastet und auf eine Antwort per E-Mail wartet der Antragsteller vergeblich, so Fabbro.

Die FS Consulting Co., Ltd. mit Sitz in Süd-Pattaya hat sich auf deutschsprachige Antragsteller spezialisiert und gilt als verlässlicher Experte in allen Visa-Fragen. Seit der offiziellen Einführung des E-Visums in Deutschland am 22. November 2021 haben Fabbro und sein Team bereits zahlreiche E-Visa in allen Varianten und Kombinationen (Non Immigrant B, ED, O, O-A, Tourist 60 Day etc.) für ihre Kunden erfolgreich beantragt und kennen alle Hürden und Tücken, die der Antragsprozess mit sich bringt.

E-Visa-Länder.

E-Visa-Länder.

Seit dem 1. Dezember 2022 ist der E-Visa-Service in insgesamt 38 Thai-Botschaften und Konsulaten in 23 Ländern verfügbar. Die Länder, welche (noch) nicht an das E-Visa-System angeschlossen sind, verfahren noch im „alten“ Modus der persönlichen Antragsstellung (z.B. die Nachbarländer Kambodscha, Laos, Vietnam, Malaysia).

Muster E-Visa.

Muster E-Visa.

So funktioniert die Beantragung

Der Leserschaft des Magazins DER FARANG verrät Fabbro drei Profitipps, die bei der Beantragung des E-Visums unbedingt beachtet werden müssen:

1. Während der Antragserstellung NICHT die automatische Übersetzung verwenden, sonst „hängt“ sich das Programm bei einigen Punkten auf und man muss von vorne beginnen.

Das bedeutet: Zurzeit funktioniert die Online-Beantragung nur auf Englisch!

2. E-Mail-Adresse: Für die Beantragung sollte man eine E-Mail-Adresse verwenden, die keinen Bindestrich und kein Minuszeichen enthält. Empfohlene E-Mail-Provider sind z.B. Gmail, Microsoft Outlook, Hotmail und Yahoo.

Das bedeutet: Bei anderen Anbietern kann es passieren, dass E-Mails der Botschaft/ des Konsulats nicht beim Antragssteller ankommen!

3. Überprüfen Sie alle Ihre persönlichen Informationen – Vor-, Mittel- und Nachname, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Gültigkeitsdatum des Reisepasses – auf ihre Richtigkeit. Die Angaben müssen zu 100 Prozent mit den Reisepassdaten übereinstimmen. Die deutsche Passnummer steht immer rechts oben und kann nur die Ziffer 0 (Null), niemals ein O (Otto) enthalten.

Das bedeutet: Da Fehleingaben nicht mehr im Nachhinein geändert werden können (K.-o.-Kriterium), muss der E-Visum-Antrag komplett neu beantragt werden und die Antragsgebühr (je nach Visaklasse) wird nicht zurückerstattet.

E-Visa-Webseite.
E-Visa-Webseite.

Wichtig: Da es gefälschte Phishing-Webseiten gibt, die ahnungslosen Internetnutzern geheime Daten, wie z. B. für das Online-Banking, entlo­cken wollen, sollte ausschließlich die nachfolgende URL für die Beantragung aufgerufen werden: https://www.thaievisa.go.th.

Die Beantragung des E-Visums ist frühestens 3 Monate (90 Tage) vor Reiseantritt möglich (für die einmalige Einreise). Die Gebühr wird nicht zurückerstattet. Achten Sie deshalb ganz genau auf die 3-Monatsfrist! Fabbro empfiehlt deshalb die Beantragung frühestens 2 Monate vor der Einreise. „Offiziell sind 15 Werktage Bearbeitungszeit angesetzt, in der Praxis erweist sie sich auch mal weniger aber oft mehr“, so der Experte.

„Alle Unterlagen, die hochgeladen werden, müssen sauber und gut lesbar sein. Name und Datum müssen gut erkennbar sein. Flugbestätigungen oder Kontoauszüge ohne Namen werden nicht akzeptiert“, betont Fabbro. Sind Daten oder Angaben, die nicht zu den K.-o.-Kriterien zählen, unvollständig oder unlesbar, werden sie von der Botschaft/ vom Konsulat per E-Mail in Form einer Checkliste nachgefordert. Dann die Unterlagen einscannen und mit der zuvor verwendeten E-Mail-Adresse per Mail einreichen. In der Regel wird nur ein einziges Mal nachgefordert (Ausnahmen gibt es!), bevor der Antrag abgelehnt wird.

Bearbeitungszeit variiert stark

Alle drei Botschaften (D-A-CH) sind laut Fabbro sehr schnell und benötigen in der Regel für die Ausstellung eines normalen Touristenvisums oder Rentnervisums 3 bis 4 Werktage. Anders sieht das jedoch bei den Generalkonsulaten aus: Sie nutzen die 15 Werktage fast immer voll aus (oder mehr) und antworten sehr spät. Deshalb ist es wichtig, dass alle Unterlagen einwandfrei sind.

Wichtig! Für die Beantragung eines E-Visums wird in Deutschland eine gültige, deutsche Meldeadresse verlangt. Dies muss in Form eines Personalausweises (Vorder- und Rückseite fotografieren) oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Eine offizielle englische Anleitung ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft verfügbar.

491 Moo 12
Phratumnak Soi 4
Pattaya
+66 (0)82-001.3126
www.fsconsultings.com
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