PATTAYA: Ein südkoreanischer Staatsbürger ist in Pattaya wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte und umfangreicher Drogendelikte festgenommen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Condo-Wohnung fanden Ermittler neben mehreren Betäubungsmitteln auch Hinweise auf die Veröffentlichung eines Sexvideos über die Plattform X.
Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer landesweiten Kampagne zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und zur konsequenten Verfolgung von Straftaten ausländischer Staatsangehöriger. Die Maßnahmen wurden von der Führung der thailändischen Einwanderungsbehörde angeordnet.
Razzia gegen X-Account-Betreiber

Am Sonntagmorgen (21. Juni 2026) durchsuchten Ermittler der Einwanderungsbehörde Region 3 mit einem richterlichen Beschluss eine Wohnung in Pattaya. Dabei trafen sie auf den 30-jährigen Südkoreaner „Dong-geun“ (Name geändert), der als Betreiber eines X-Accounts identifiziert wurde.
Sexvideo auf X führt zu Ermittlungen

Ihm wird vorgeworfen, pornografische Videos über soziale Medien verbreitet zu haben. Nach Angaben der Behörden zeigte eines der veröffentlichten Videos sexuelle Handlungen mit einer thailändischen Frau und wurde am 22. März 2026 online gestellt.
Große Mengen Drogen sichergestellt

Bei der ersten Vernehmung räumte der Verdächtige laut Polizei ein, das betreffende Video selbst veröffentlicht zu haben. Während der Durchsuchung fanden die Beamten zudem mehrere Arten von Betäubungsmitteln in der Wohnung. Sichergestellt wurden vier Beutel Crystal Meth mit einem Gesamtgewicht von rund 21,36 Gramm, drei Beutel Ketamin mit einem Gesamtgewicht von etwa 304,32 Gramm, 296 Ecstasy-Tabletten sowie neun sogenannte „K-Pods“, die den Wirkstoff Etomidat enthielten.
Anklage wegen Drogen und Sexvideos

Die Ermittler erhoben daraufhin Anklage wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte, der Eingabe obszöner Daten in ein Computersystem sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln mit mutmaßlicher Verkaufsabsicht. Der Verdächtige wurde gemeinsam mit den sichergestellten Beweismitteln den zuständigen Ermittlungsbeamten zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung übergeben.