Kindsmörderin hört Urteil nicht

London will Straftäter zwingen

Anders als in Deutschland kommen die Verurteilten dabei nie wieder in Freiheit Foto: Elizabeth Cook/Pa/ap
Anders als in Deutschland kommen die Verurteilten dabei nie wieder in Freiheit Foto: Elizabeth Cook/Pa/ap

LONDON: Bei ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen mehrfachen Babymords verweigerte Ex-Krankenschwester Lucy Letby ihre Teilnahme. Nun werden in Großbritannien Forderungen lauter, dass verurteilte Täter zwingend im Gericht anwesend sein müssen, wenn das Strafmaß gesprochen wird. Justizminister Alex Chalk kündigte an, bei der «ersten Gelegenheit» das Gesetz zu verschärfen. Auch Oppositionsführer Keir Starmer schloss sich dem Vorhaben an, zudem forderten mehrere konservative Zeitungen am Dienstag die Regierung zu rascher Umsetzung auf. Gerichte haben bisher keine Handhabe, Verurteilte zur Teilnahme zu zwingen.

Im britischen Justizsystem wird zuerst über die Schuld entschieden, in Strafverfahren in aller Regel durch eine Jury. Die Richterin oder der Richter legt dann in einer weiteren Sitzung das Strafmaß fest.

«Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit sieht, wie diese Strafen verhängt werden und hört, wie der Richter den Verurteilten seine Argumente persönlich vorträgt», kommentierte die Zeitung «The Times». Der konservative Ex-Justizminister Robert Buckland schrieb in der «Daily Express», Letbys Weigerung sei «zynisch». Ähnlich hatten sich Angehörige ihrer Opfer geäußert.

Letby war nicht im Gerichtssaal anwesend, als sie am Montag in Manchester wegen Mordes an sieben Babys und versuchten Mordes an sechs weiteren zur Höchststrafe verurteilt wurde. Die 33-Jährige wird das Gefängnis voraussichtlich nie wieder verlassen. Letby ist nicht die erste Straftäterin in der jüngeren britischen Geschichte, die nicht zu ihrer Verurteilung erschien. Zuletzt hatte unter anderem der Mörder der neunjährigen Olivia, die vor genau einem Jahr in Liverpool zufällig Opfer eines Bandenkriegs wurde, seine Teilnahme verweigert.

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