Gericht erklärt Migranten-Regel für verfassungswidrig

Foto: Freepik
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VILNIUS: Litauens höchstes Gericht hat am Mittwoch die verschärften Regeln für die Inhaftierung von unerlaubt Einreisenden für verfassungswidrig erklärt. Das Parlament hatte diese im Juli 2021 beschlossen. Mit mehreren Gesetzesänderungen wurde damals die Freizügigkeit von Migranten eingeschränkt, die irregulär aus Belarus kommend die Grenze des baltischen EU- und Nato-Landes passieren. Sie können seitdem für bis zu sechs Monate in Gewahrsam genommen werden. Für abgelehnte Asylsuchende wurden zudem die Einspruchsrechte eingeschränkt.

In seinem Urteil argumentierte das litauische Verfassungsgericht nun, dass der Gesetzgeber angesichts der damals stark steigenden Zahl unerlaubt Einreisender das Recht hätte, die Inhaftierung von Migranten gesetzlich zu regeln. Doch habe er die Rechte Einzelner mehr eingeschränkt als es zur Erreichung seiner Ziele notwendig gewesen sei, hieß es in der Begründung.

Die Entscheidung folgte auf eine Beschwerde eines irakischen Staatsbürgers, der gegen seinen sechsmonatigen Gewahrsam gerichtlich vorgegangen war. Auch Menschenrechtsorganisationen kritisierten die umstrittenen Gesetzesänderungen.

Litauen hat eine fast 680 Kilometer lange Grenze zu Belarus, die Teil der EU-Außengrenze ist. Im Spätsommer und Herbst 2021 eskalierte die Situation dort: Tausende Menschen versuchten, illegal in die EU zu gelangen. Die Europäische Union beschuldigt den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Migranten aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze gebracht zu haben.

Die Regierung in Vilnius reagierte darauf mit einem verstärkten Schutz der Grenze und dem Bau eines Grenzzauns. Seit August 2021 weist der litauische Grenzschutz die Migranten zurück, die davor angekommenen Migranten waren in Auffanglager gebracht worden. Die meisten davon haben inzwischen das Land verlassen, wurden abgeschoben oder können sich frei bewegen.

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