BANGKOK: Eine umfangreiche Operation des Office of Narcotics Control Board (ONCB) führte zur Festnahme von drei Verdächtigen und zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Wert von 101 Millionen Baht, teilte Justizminister Tawee Sodsong am Mittwoch (27. November 2024) auf einer Pressekonferenz mit. Anwesend waren auch Pol Lt-Gen Phanurat Lakboon, Generalsekretär des ONCB, und Patrick Mihoub, Zollkoordinator der französischen Botschaft in Thailand.
Die Razzien, die in den Provinzen Chiang Rai, Phitsanulok, Bangkok, Nonthaburi und Chonburi stattfanden, sind Teil einer größeren Kampagne gegen den Drogenhandel. Diese Kampagne ist die zweite ihrer Art und folgt auf eine erste erfolgreiche Operation Ende August, bei der vier Verdächtige festgenommen wurden.
Die aktuelle Aktion knüpft an die vorherigen Erfolge an und führte zur Festnahme der Verdächtigen Saengphet und Sam aus Chiang Rai sowie Niwat aus Chonburi. Die beschlagnahmten Vermögenswerte umfassen Immobilien, Goldschmuck, Bargeld und mehrere Fahrzeuge.
Justizminister Tawee betonte, dass Informationen, die während der ersten Razzia gesammelt wurden, wesentlich zu den jüngsten Erfolgen beigetragen haben. Diese Informationen führten nicht nur zu den aktuellen Festnahmen, sondern auch zur Identifizierung von sechs weiteren Verdächtigen, darunter ein in Myanmar ansässiger Drahtzieher namens Ai Yisaw. Ai wird verdächtigt, hinter dem Schmuggel von 91,7 Kilo Heroin nach Thailand zu stecken.
Während bei der jüngsten Operation nur drei Verdächtige festgenommen wurden, laufen die Bemühungen, die restlichen Verdächtigen, einschließlich Ai Yisaw, aufzuspüren und zu verhaften, auf Hochtouren. Tawee versicherte, dass die thailändischen Behörden entschlossen sind, den Drogenhandel im Land weiterhin entschieden zu bekämpfen.
Hr. Volkmann wūrde es so ausdrūcken: wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein!
Dabei war es doch nur ein nicht erwähnenswerter Flūchtigkeitsfehler, der j e d e m mal passiert, auch mir!
Und der "Verblödeter Haufen" im Betrag aus gleicher Richtung fällt wohl unter die "Benimmregel" Nr. 6! :-)