PATTAYA: Seit Jahrzehnten wurde das Fahren ohne Führerschein in Pattaya als Kavaliersdelikt betrachtet. Ein Problem, das man für einen geringen Betrag aus der Welt schaffen konnte.
Das soll sich ab sofort ändern, denn das Strafmaß wurde drastisch erhöht. So soll das Lenken eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis fortan mit einem Monat Haft oder einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Baht geahndet werden. Jedenfalls für ausländische Touristen, die sich mit einem gemieteten Motorroller, Motorrad oder Auto auf den Straßen des Seebads fortbewegen. Denn sie stehen im Fokus der Polizei, die angekündigt hat, die Zahl ihrer Kontrollpunkte massiv zu erhöhen.
Um das Problem an der Wurzel zu packen sollen gemäß Pol. Maj. Arut Sathanon fortan jedoch auch Motorradvermieter in die Pflicht genommen werden. Vermieten sie ein Zweirad an Touristen, die nicht Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sind, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Baht.
Neben der thailändischen Fahrlizenz - Pflicht bei Aufenthalten über drei Monate - wird auch der internationale Führerschein - für Deutsche und Österreicher nach dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 / für Schweizer nach dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1949 - in Kombination mit dem Führerschein des Heimatlandes von der Polizei anerkannt. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Die Fahrerlaubnis des Heimatlandes allein wird in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Weitere Voraussetzung: Nationaler Führerschein und internationaler Führerschein müssen natürlich für die Fahrzeugklasse gültig sein, mit der sich der Urlauber in Pattaya fortbewegt. Wer z. B. in seinem Heimatland Inhaber eines Motorradführerscheines ist und diese Fahrzeugklasse auch im internationalen Führerschein eingetragen ist, hat nichts zu befürchten, wenn er mit dem Mietmotorrad in eine Polizeikontrolle gerät. Anders schaut die Situation aus, wenn die in der nationalen und internationalen Fahrlizenz aufgeführte Fahrzeugklasse keine Gültigkeit hat für das Fahrzeug, mit dem man in Pattaya angehalten wird. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Ausländer mit einem Motorroller in Pattaya angehalten wird und im Besitz eines nationalen und internationalen Führerscheines ist, in denen als Fahrzeugklasse nur PKW eingetragen ist.
Arut warnt sowohl ausländische Verkehrsteilnehmer als auch Motorradvermietungen, dass sich Pattayas neuer Polizeichef Pol. Col. Prawit Chorseng strikt an die Anweisungen der Zentrale der Königlich Thailändischen Polizei in Bangkok halten würde und sie fortan verstärkt mit Kontrollen der Behörden rechnen müssen. Gleichzeitig sollen auch getunte Zweiräder und Autos aus dem Verkehr gezogen werden.
Wie Pattayas lokaler TV-Sender Sophon Cable berichtet, sollen ausländische Gangs – vorwiegend aus dem Nahen Osten – den Stein ins Rollen gebracht haben, die vor allem nachts mit ihren getunten Motorrädern die Verkehrssicherheit im Seebad gefährden. Die strikte Umsetzung der Anweisungen aus Bangkok könnte jedoch auch Antwort auf einen Unfall mit Todesfolge in der Vorwoche sein, bei dem eine russische Touristin ums Leben kam. Ein weiterer schwerer Unfall ereignete sich zudem am frühen Mittwochmorgen, bei dem zwei thailändische Studentinnen von dem Motorrad eines arabischen Urlaubers erfasst und schwer verletzt wurden.
Anm. d. Red.: Der Artikel wurde aktualisiert mit dem Hinweis, dass die Polizei von Ausländern auch die internationale Fahrerlaubnis in Kombination mit dem nationalen Führerschein (DE/AT: intern. Führerschein nach Abkommen von 1926, CH: intern. Führerschein nach Abkommen von 1949) akzeptiert. Diese Information wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der Originalnachricht zurückgehalten, nun jedoch von offizieller Seite aus bestätigt.
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