Dyson kann keinen Schadenersatz verlangen

LUXEMBURG: Der Staubsaugerhersteller Dyson hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen am Donnerstag die Klage Dysons gegen die EU-Kommission auf knapp 176 Millionen Euro Schadenersatz ab.

Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt und forderte 176 Millionen Euro Schadenersatz. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.

Dyson gewann zwar den Prozess, bekam aber vom EU-Gericht anschließend keinen Schadenersatz zugesprochen. Dagegen wehrte sich der Staubsaugerhersteller vor dem EuGH.

Dieser wies die Klage am Donnerstag allerdings ab. Der Verstoß der EU-Kommission beruhe auf einem Rechtsirrtum, der angesichts der technischen Komplexität entschuldbar sei, entschieden die Richter.

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