Deutschland: Verstöße gegen EU-Naturschutzvorgaben

Kameramann filmt das Logo des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand
Kameramann filmt das Logo des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand

LUXEMBURG: Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen.

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat.

Die Richter gaben der EU-Kommission nun größtenteils Recht. Deutschland habe 88 der 4606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen. Außerdem seien für 737 der 4606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es im Urteil. Die restlichen Rügen der EU-Kommission wies der Gerichtshof jedoch zurück.

«Deutschland muss jetzt dringend nachlegen», sagte der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil bestätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien.

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Oskar Kusch 23.09.23 10:00
Hartmut Wirth 22.09.23 13:50 // Ihre immer wiederkehrende Behauptung der " nicht demokratisch gewählten Kommissare der EU" könnte auch dem fiktiven Handbuch "Rechte Propaganda für Dummies" entnommen sein. Tatsächlich werden diese von den Regierungen der EU Staaten vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt. Wäre Ihre Behauptung auch nur im Ansatz richtig, dann hätten wir, in Deutschland zumindest, auch keine demokratisch legitimierte Regierungen oder auch Staatsoberhaupt. Und apropos welche Geistes Kind Sie sind beweisen Sie mit jedem abgesetzten Post.
Bernd Wendland 22.09.23 22:30
Im Rahmen der rot-grünen Deindustrialisierung werden sich in Zukunft sicherlich immer mehr Flächen für den Naturschutz finden lassen, die renaturiert und damit nicht auf Dauer versiegelt werden wie bereits heute mehr als 10 % der Landesfläche Deutschlands. So hat die Ampel-"Regierung" doch noch ihr gutes.
Hartmut Wirth 22.09.23 13:50
Naturschutz
Die Kernfrage ist doch: wer schützt uns vor den selbsternannten Naturschützern??
Vor allem vor den nicht demokratisch gewâhlten Kommissare der EU?
Das EU-Parlament darf doch nur absegnen, was diese Kommissare verbrochen haben.
Und wessen Geistes Kind diese sind, beweisen diese ja fast tagtäglich.