Der Fahrplan nach der Europawahl - wie geht es weiter?

Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Foto: epa/Olivier Hoslet
Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Foto: epa/Olivier Hoslet

BRÜSSEL: Rund 360 Millionen Europäerinnen und Europäer wählen ein neues Parlament. Alle fiebern auf die Wahl hin - aber was passiert, wenn die Stimmen ausgezählt sind?

Europa wählt ein neues Parlament - und damit werden auch viele Spitzenposten neu vergeben. Wichtige Entscheidungen werden erst in den nächsten Wochen getroffen. Ein Überblick:

Ab 10. Juni: Die neugewählten Abgeordneten bilden im Parlament Fraktionen auf Grundlage von gemeinsamen politischen Überzeugungen.

17. Juni: Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union wollen bei einem Sondergipfel mit der Auswahl des neuen Kommissionspräsidenten oder der neuen -präsidentin beginnen. Dieser Posten gilt als einer der wichtigsten in der EU: Wer an der Spitze der Kommission steht, führt die EU-Exekutive, die Gesetze vorschlägt und die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht. Damit die bisherige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine zweite Amtszeit antreten kann, muss sie mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament als Kandidatin vorgeschlagen werden. Das heißt: Es müssen neben den 13 Staats- und Regierungschefs, die der gleichen Parteienfamilie angehören wie sie, noch mindestens drei weitere Chefs von großen Mitgliedstaaten für sie stimmen. Auch über den künftigen Vorsitzenden des Europäischen Rates und den Posten des EU-Außenbeauftragten wird verhandelt.

27.-28. Juni: Die Staats- und Regierungschefs treffen sich erneut, diesmal zu einem regulären Gipfel. Im Idealfall ist zu diesem Zeitpunkt schon alles unter Dach und Fach und die Entscheidungen müssen nur noch formalisiert werden. Falls nicht, beraten die Staats- und Regierungschefs noch weiter über die Spitzenposten.

16.-19. Juli: Das neu gewählte Parlament kommt zu seiner ersten Plenartagung in Straßburg zusammen. Hier werden die Abgeordneten voraussichtlich den neuen Parlamentspräsidenten oder die neue -präsidentin wählen. Bislang hatte die aus Malta stammende Roberta Metsola das Amt inne. Die Konservative hatte zuletzt Interesse gezeigt, wieder anzutreten. Wenn die Staats- und Regierungschefs sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf die Spitze der EU-Kommission geeinigt haben, könnte das Parlament auch schon in dieser Plenartagung in einer geheimen Wahl darüber abstimmen und Ursula von der Leyen oder einen ihrer Konkurrenten an die Spitze wählen.

16.-19. September: Zweite Sitzung des neuen Parlaments. Falls noch nicht geschehen, stimmen die Abgeordneten nun über die Kommissionsspitze ab.

1. Dezember: Der neue Präsident des Europäischen Rates tritt sein Amt an. Er oder sie muss zuvor von den Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden. Die Aufgabe des Ratspräsidenten ist es, die Zusammenarbeit und die Gipfeltreffen der EU-Staaten zu koordinieren. Der bisherige Ratschef Charles Michel darf nach fünf Jahren Amtszeit nicht mehr antreten.

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