Covid-19-Versicherung obligatorisch für die Einreise

Thailändisches Versicherungskonsortium will Covid-19-Policen online anbieten

Thailand will sich schrittweise wieder für Touristen öffnen. Eine Covid-19-Versicherung wird dann zur Pflicht. Foto: epa/Narong Sangnak
Thailand will sich schrittweise wieder für Touristen öffnen. Eine Covid-19-Versicherung wird dann zur Pflicht. Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Ein Konsortium von 16 Versicherungsgesellschaften in Thailand bietet Ausländern, die nach Thailand reisen dürfen, den obligatorischen Corona-Versicherungsschutz an.

Das thailändische Office of Insurance (OIC) hat bekanntgegeben, dass es ein Konsortium von Versicherungsgesellschaften gegründet hat, das Covid-19-Versicherungen online anbietet, da sich das das Königreich darauf vorbereitet, seine Grenzen für ausländische Touristen schrittweise wieder zu öffnen.

Sobald Thailand seine Grenzen wieder für ausländische Besucher geöffnet hat, müssen alle Ausländer, die ins Königreich einreisen, eine Covid-19-Versicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 US-Dollar nachweisen. Mit dem neuen Online-Angebot soll ihnen der Abschluss des obligatorischen Versicherungsschutzes leichtgemacht werden.

Die Covid-19-Versicherungspolice deckt die medizinischen Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod ab.

Bei einem durch Covid-19 verursachten Sterbefall übernimmt die Versicherung die Bestattungskosten und die Rückführung des Leichnams oder der Asche in das Herkunftsland. Die maximale Deckungssumme beträgt 3,2 Millionen Baht.

Für die Übernahme der medizinischen Kosten bei einer Covid-19-Behandlung, einschließlich der Dauer des Krankenhausaufenthalts (stationär oder ambulant), beträgt die maximale Deckungssumme 3,2 Millionen Baht.

Ausländer, die eine Covid-19-Versicherung als Teil der Voraussetzungen zur Erfüllung der Bedingungen für die Einreise nach Thailand abschließen, müssen die Versicherungsprämie entsprechend der Dauer ihres Aufenthalts von 30 Tagen bis maximal einem Jahr bezahlen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach Benchmarks, bemessen am Covid-19-Risiko im Herkunftsland – je geringer das Risiko, desto niedriger die Prämie. Die Versicherungsprämie beträgt für Besucher aus Ländern mit geringem Risiko je nach Aufenthaltsdauer zwischen 1.600 und 14.400 Baht. Ausländer aus Ländern mit mäßigem Risiko zahlen voraussichtlich eine Versicherungsprämie zwischen 2.560 Baht und 23.040 Baht. Kommt der Besucher aus einem Land mit hohem Risiko, könnte die Versicherungsprämie bis zu 43.200 Baht betragen.

Zu den Versicherungsgesellschaften, die an dem Programm teilnehmen, gehören u.a.:

Die Entwicklung einer Versicherungspolice, die Ausländern bei der Einreise nach Thailand Schutz bietet, soll gemäß dem OIC die Regierungspolitik unterstützen und zum Wiederaufbau der thailändischen Wirtschaft beitragen.

Deutschsprachige Auskünfte bieten die Versicherungsexperten von APG Insurance Broker Co., Ltd., Global Solidor Enterprise Co., Ltd., Global Property Insurance und Swiss Insurance.


Ja zum Langzeitvisum - Nein zur Quarantäne

Die Büros der staatlichen Tourismusbehörde (TAT) weltweit werden mit Fragen zu Details zu dem in der Vorwoche von der Regierung beschlossenen Langzeitvisum bombardiert. Das Interesse an dem Sonder-Touristenvisum (STV) ist bei Urlaubern und Reiseagenturen gleichermaßen groß. Die Regelung erfordert aber immer noch eine offizielle Ankündigung der Immigration, was bedeutet, dass die TAT im Moment wenig klären kann. Laut Srisuda Wanapinyosak, stellvertretende Gouverneurin der TAT für Europa, Afrika, den Nahen Osten und Amerika, ist die 14-tägige Quarantäne ein Hindernis für Touristen, die in Thailand Urlaub machen möchten. Nur etwa 6 Prozent wollen diese Regel akzeptieren. Die TAT will helfen, stressige Bedingungen während der Quarantäne zu reduzieren, indem es Online-Freizeitaktivitäten für Übungen im Zimmer anbietet. Geplant sind z.B. virtuelles Yoga und Meditationskurse, weiter Offline-Aktivitäten wie Live-Musik-Shows, die Touristen von ihren Fens­tern aus verfolgen können. Das STV ist ein Visum für 90 Tage und kann zweimal um jeweils 90 Tage verlängert werden.

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