Verfassungsbeschwerde von Pechstein erfolgreich

Die Deutsche Claudia Pechstein. Foto: epa/Roman Pilipey
Die Deutsche Claudia Pechstein. Foto: epa/Roman Pilipey

KARLSRUHE: Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2016 aufgehoben, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt werden.

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