Todesurteil gegen beide Migranten bestätigt

Über die beiden Migranten Zaw Lin und Wai Phyo aus Myanmar wurde die Todesstrafe verhängt. Foto: The Thaiger
Über die beiden Migranten Zaw Lin und Wai Phyo aus Myanmar wurde die Todesstrafe verhängt. Foto: The Thaiger

KOH TAO. Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag in der Berufungsverhandlung das Todesurteil gegen die beiden Migranten Zaw Lin und Wai Phyo aus Myanmar im Mordfall Koh Tao bestätigt.

Die beiden jungen Männer wurden am 15. September 2014 wegen Mordes an den britischen Touristen Hannah Witheridge und David Miller auf der Insel Koh Tao zum Tode verurteilt. Zunächst legten die Mütter der beiden Männer beim Gericht von Koh Samui Berufung gegen die Todesurteile ein. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Urteile, insbesondere der in der Untersuchung verwendeten DNA-Beweise, geltend gemacht. Die Berufung ging im März 2017 verloren.

Die letzte Berufung, die 319 Seiten umfasste, wurde am 21. August letzten Jahres vom Thailand Lawyers Council beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Der Rat wies darauf hin, dass Win und Zaw während des gesamten Verfahrens „Gerechtigkeit und Fairness verweigert“ wurden und unschuldig sind. Die Polizei habe bei der Erhebung von DNA-Beweisen und telefonischen Aufzeichnungen während der Ermittlungen gegen das Standardverfahren der Polizei verstoßen. Der Rat sagte weiter, die Polizei habe bei der Suche nach DNA-Beweisen keine ordnungsgemäßen Verfahren eingeleitet und die beiden Migranten gezwungen, den Mord zuzugeben.

Hannah Witheridge, eine Universitätsstudentin aus Hemsby, und David Miller, ein Ingenieur, wurden an einem Strand von Koh Tao gefunden, nachdem sie zu Tode geschlagen worden waren. Eine Obduktion ergab, dass Hannah vergewaltigt worden war. Die Staatsanwälte legten bei der ersten Gerichtsverhandlung DNA-Beweise vor, die von Zigarettenkippen, einem Kondom und den Leichen der Opfer stammen. Die beiden jungen Wanderarbeiter zogen ihre ersten Geständnisse zu den Straftaten zurück und sagten, sie seien von der Polizei gefoltert worden.

Ihre Anwälte argumentierten, DNA aus einer Gartenhacke, die angeblich als Mordwaffe diente, stimme nicht mit den Proben der Männer überein. Sie behaupteten auch, Beweise seien von der Polizei gefälscht worden, und die Geständnisse des Paares seien das Ergebnis eines „systematischen Missbrauchs“ der Migranten.

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