Thaksin zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt

Eine Aufnahme von Thaksin Shinawatra aus dem Jahr 2012. Foto: epa/Mak Remissa
Eine Aufnahme von Thaksin Shinawatra aus dem Jahr 2012. Foto: epa/Mak Remissa

BANGKOK: Der Oberste Gerichtshof verurteilte am Donnerstag den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra wegen illegalen Besitzes von Aktien von Telefongesellschaften und wegen Interessenskonflikten zu fünf Jahren Gefängnis und erließ einen Haftbefehl gegen ihn.

Die Strafabteilung für Inhaber politischer Positionen des Obersten Gerichtshofs sagte, dass sie das Verfahren gegen Thaksin in Abwesenheit wieder aufgenommen habe, wie es das neue Organgesetz über Strafverfahren für Inhaber politischer Positionen 2017 zulässt. Thaksin wurde 2008 vom Generalstaatsanwalt unter dem Vorwurf des Fehlverhaltens und des Interessenkonflikts zwischen dem 9. Februar 2001 und dem 19. September 2006, während seiner beiden Amtszeiten als Premierminister, angeklagt.

Thaksin soll gegen das Organgesetz zur Korruptionsbekämpfung verstoßen haben, indem er über Bevollmächtigte Aktien der Shin Corp. hielt. Das Gesetz verbietet es einem Regierungsbeamten, Anteile an einem Auftragnehmer des Staates zu halten. Der ehemalige Ministerpräsident wurde auch wegen eines Interessenkonflikts angeklagt.

In der Urteilsbegründung hieß es, Thaksin habe Exekutivdekrete angeordnet und sein Kabinett zu einer Resolution gedrängt, um den Verbrauchssteuersatz für Mobilfunkbetreiber von 50 auf 10 Prozent zu senken. Dies ermöglichte es den Betreibern, den Gegenwert ihrer Konzessionsgebühren von der gezahlten Steuer abzuziehen. Dies kam Advance Info Service und Digital Phone zugute, beide waren Teil der Shin Corp, deren Hauptaktionär Thaksin war. Die Unternehmen erhielten Mobiltelefonkonzessionen der staatlichen Konzerne TOT bzw. CAT Telecom.

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