BERN: In der Schweiz wächst der Druck auf die Regierung, sich vom bisherigen Verbot der Weitergabe von Waffen an kriegführende Länder zu verabschieden. Am Dienstag sprach sich die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats dafür aus, dass Waffen unter bestimmten Umständen auch an Staaten weitergegeben werden dürfen, die sich im Krieg befinden. Damit reagierte der Parlamentsausschuss auf den bereits elf Monate dauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Entscheidung liegt bei der Regierung, dem Bundesrat.
Die Regierung in Bern hat sich bislang unter Verweis auf die Neutralität der Schweiz geweigert, am grundsätzlichen Verbot der Weitergabe Waffen oder Munition an kriegführende Parteien zu rütteln. So wurde auch Deutschland im vergangenen Jahr die Weitergabe von Gepard-Munition aus Schweizer Produktion nicht bewilligt. Der Ausschuss verlangt nun, das Verbot der Wiederausfuhr im Fall der Ukraine aufzuheben - beziehungsweise, wenn die Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit festgestellt haben, dass die kriegerische Handlung eines Landes das Gewaltverbot verletzt hat.
Zuletzt hatte sich auch die Meinung unter Sozialdemokraten geändert, die das Ausfuhrverbot bislang verteidigten: «Die Wiederausfuhr von Munition und anderer Rüstungsgüter muss für unsere Nachbarn für den Einzelfall Ukraine bewilligt werden», schrieb der Abgeordnete Eric Nussbaumer. Weil die Vereinten Nationen den Angriffskrieg Russlands als völkerrechtswidrig verurteilt haben, könne die Schweiz «die anderen Nachbarn nicht im Regen stehen lassen. Wir sind nicht die Auserwählten, die bei der kollektiven Verteidigung des Völkerrechts abseitsstehen dürfen.»