„Overstay“ ist kein Kavaliersdelikt

Verschärfte Strafen gegen Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht in Kraft

Die Behörden gehen fortan strikt gegen overstay vor. Erst im Oktober 2015 wurden über 9.000 Ausländer verhaftet. Foto: The Nation
Die Behörden gehen fortan strikt gegen overstay vor. Erst im Oktober 2015 wurden über 9.000 Ausländer verhaftet. Foto: The Nation

THAILAND: Wie die Redaktion bereits mehrmals berichtet hat, drohen Urlaubern und Residenten, die gegen das Aufenthaltsrecht verstoßen, fortan härtere Strafen. Blieb es in den vergangenen 12 Monaten lediglich bei medienwirksamen Ankündigungen der Einwanderungsbehörde, macht die Immigration ab dem 20. März Ernst. Wir fassen nachfolgend die Strafen bei „overstay“ nochmal kurz zusammen.

Für zu viele Touristen und Residenten ist „overstay“, die Überziehung des Visums, immer noch ein Kavaliersdelikt. Mitnichten! Es ist ein Vergehen, das mit Haft und Einreisesperre geahndet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausländer seine Aufenthaltsgenehmigung um einen Tag, eine Woche oder einen Monat überzogen hat.

Bisher vertrauten Urlauber, deren Rückflug ein oder wenige Tage nach dem Visumablauf fest gebucht ist, für jeden Tag overstay im Flughafengebäude 500 Baht zu zahlen. Das Auswärtige Amt warnt jedoch vor der Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung. Auf seiner Webseite warnt die Zentrale des Auswärtigen Dienstes:

Haftstrafe bis zur Abschiebung

„Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 Baht je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 Baht, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.“ (Quelle: http://goo.gl/bBO7wH)Da diese Regelung laut Einwanderungsbehörde leicht umgangen werden kann, wurde sie verschärft. So hatte die Immigration erst im Oktober 2015 bei einem der größten Einsätze der letzten Jahre innerhalb einer Woche 9.265 Ausländer vorübergehend festgenommen, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnten (DER FARANG berichtete online). Auch wenn sich unter den Festgenommenen ausschließlich sich illegal im Königreich aufhaltende Personen aus Afrika, Bangladesch oder den Nahen Osten befanden, sollten auch Urlauber aus europäischen Ländern die Regeln zur Aufenthaltserlaubnis strikt beachten. Denn geraten sie in eine Routinekontrolle und haben ihr Visum auch nur um einen Tag überzogen, droht die sofortige Abschiebehaft.

Strafe bereits im Voraus entrichten

Wer bereits bei seiner Einreise weiß, dass sein Rückflug einige Tage nach dem Ablauf des Visums erfolgt, sollte noch vor Abflug mit ausreichend Bargeld den Schalter der Immigration aufsuchen. Gleiches gilt, wenn man aus einem Grund einige Tage länger in Thailand bleiben muss. Wie oben bereits genannt, wird pro Tag eine Geldstrafe von 500 Baht berechnet. Bei drei Tagen overstay sind das zum Beispiel 1.500 Baht. Was nur wenige wissen: die anfallende Geldstrafe kann man sogar im Voraus entrichten, jedoch sollte man sich dies auf jeden Fall quittieren lassen.

Bei einer Überziehung des Visums über 90 Tage droht eine sofortige Haftstrafe und ein Einreiseverbot, das in den Reisepass und im System der Behörden („Blacklist“) vermerkt wird. In diesem Fall ist die Zuhilfenahme eines thailändischen Anwaltes unverzichtbar, weshalb man sich die Telefonnummer des Anwaltes seines Vertrauens bereits vorher notieren sollte.

Strafmaß bei overstay

Bei freiwilliger Stellung:

Periode des overstay:

über 90 Tage

über 1 Jahr

über 3 Jahre

über 5 Jahre

Einreiseverbot:

1 Jahr

3 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

Bei Festnahme:

Periode des overstay:

unter 1 Jahr

über 1 Jahr

Einreiseverbot:

5 Jahre

10 Jahre

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Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:13
OVERSTAY
war,ist und wird auch nie ein "Kavaliersdelikt" sein.Es war,ist und wird immer eine strafbare Handlung sein, die immer härtere Massnahmen nach sich zieht ! Kavaliere gibts hier sowieso nicht, der einzige der noch lebt, heisst "Cavaliere" Berlusconi ! Einen Titel, den er sich selbst geschenkt hat !
Andy Schucker 24.01.16 22:27
@Sitting Bull
blablabla "unbegrenztes Aufenthaltsrecht" blablabla

In dem Artikel steht eindeutig dass das nur zutrifft bei einem Overstay bis längstens 40 Tage.
Und wenn man im voraus weiß, dass die 30 Tage nicht ausreichen ist es billiger sich ein 60 Tage (30 €) bzz. 90 Tage (60 €) Visum zu holen.
Das ist für den Geldbeutel und Nerven schonender.
Rüdiger Huber 24.01.16 22:23
Und wannendlich in Deutschland ??
In einer Woche nur 9200 Illegale in ganz Thailand ? Das wäre in Deutschland an einem Tag in einer Stadt zu schaffen !
Sitting Bull 24.01.16 12:37
Interessant.....
Ich wusste nicht das man seinen overstay im Voraus bezahlen kann. Beim Durchlesen ist mir nun folgendes aufgefallen Laut der Formulierung dieses Gesetzes, koennte ich doch gleich bei Ankunft die MAXIMALSTRAFE von 20 000 Bhat gegen Quittung bezahlen und besaesse somit praktisch unbegrenztes Aufenthaltsrecht da ich die Maximalstrafe von 20 000 Bhat ja bereits gegen Beleg bezahlt habe.Koennte man jedenfalls meinen.