PHUKET: Die Einwanderungsbehörde Phuket hat gemeinsam mit der Polizeiwache Chalong gegen einen randalierenden österreichischen Staatsbürger vorgegangen. Sein Visum wurde widerrufen, zudem wurde seine Abschiebung aus Thailand angeordnet.
Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der Anweisungen von Pol Lt Gen Phanumas Boonyalak, Kommandeur der Einwanderungsbehörde, sowie weiterer hochrangiger Beamter. Ziel sei es, gegen Ausländer vorzugehen, die dem Image des thailändischen Tourismus schadeten oder gegen die guten Sitten der Bevölkerung verstießen.
Ermittler prüfen Videoaufnahmen
Am vergangenen Dienstag (19. Mai 2026) überprüften Ermittler der Einwanderungsbehörde Phuket unter Leitung von Acting Pol Capt Trin Khamphathi Berichte und Videoaufnahmen aus sozialen Medien. Darin war ein 39-jähriger Österreicher zu sehen, der in Rawai offenbar stark alkoholisiert mit einem Motorrad den Verkehr blockierte, Menschen belästigte und aggressiv um Geld bat.
Nach Angaben der Behörden hielt sich der Mann mit einem Studentenvisum in Thailand auf, um angeblich thailändische Sprache und Kultur zu studieren. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass er durch Alkoholkonsum die Kontrolle über sich verloren habe, öffentlich randaliert und andere Personen bedroht oder belästigt habe. Obwohl er bereits zuvor verwarnt worden sei, habe er kurz darauf erneut ähnliche Vorfälle verursacht.
Behörden sehen Gefahr für Ordnung
Die Behörden werteten sein Verhalten als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie als Verstoß gegen gesellschaftliche Normen, Traditionen und die guten Sitten der Bevölkerung. Zudem schade ein solches Verhalten dem internationalen Ansehen des Landes und dem Tourismus.
Daraufhin wurde die Aufenthaltserlaubnis des 39-jährigen Österreichers widerrufen. Gegen ihn wurde gemäß Paragraf 54 des thailändischen Einwanderungsgesetzes von 1979 die Abschiebung eingeleitet.
Die Einwanderungsbehörde Phuket betonte, dass Thailand Touristen aus aller Welt willkommen heiße. Ausländer, die gegen Gesetze verstießen, die Bevölkerung belästigten oder dem Tourismusimage schadeten, müssten jedoch mit konsequenten rechtlichen Maßnahmen und der Ausweisung aus dem Königreich rechnen.