NRW-OVG verhandelt Wurststreit um ein paar Gramm zu wenig

Eine Frau schneidet eine Leberwurst durch. Foto: Federico Gambarini/dpa
Eine Frau schneidet eine Leberwurst durch. Foto: Federico Gambarini/dpa

MÜNSTER: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt am Donnerstag (14.00 Uhr) in einem Streit um die Abfüllung von Wurst. Im Kern geht es um die Frage, ob dabei auch die Wurstpelle und Klammern an den Enden mitgewogen werden dürfen. Kläger in dem Berufungsverfahren ist eine Firma aus dem Kreis Warendorf. Bei einer Kontrolle ihrer Produktionsstätte hatte das Eichamt im Jahr 2019 bei verschiedenen Sorten von Schmierleberwurst ein paar Gramm zu wenig bemängelt. Bei den Stichproben ging es im Mittel um 2,3 und 2,6 Gramm. Laut Verpackung waren 130 Gramm Inhalt vorgesehen.

Die Behörden untersagten daraufhin den Verkauf der Fertigpackungen. Die Firma fühlte sich ungerecht behandelt, weil die Behörde eine jahrelange Praxis plötzlich beanstandet hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt war es kein Problem, dass die nicht essbare Wursthülle und die Verschlussclips bei der sogenannten Nennfüllmenge mitgezählt wurden. Als Nennfüllmenge wird die Mengenangabe auf der Verpackung bezeichnet.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Münster dem Eichamt recht gegeben. Das OVG muss jetzt entscheiden, ob es diese Sicht teilt. Bei dem Streit geht um die Lebensmittelinformationsverordnung und die Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden, kurz RFP. Da die mündliche Verhandlung erst am Nachmittag beginnt, gibt es möglicherweise am Donnerstag noch kein Urteil in der Sache.

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Hermann Hunn 26.05.24 21:00
Milchmädchenrechnung
@ Wolfgang Eysholdt: So auf die Schnelle wird es wohl nichts mit dem Maybach. Falls der Einstandspreis für Clips und Pelle über ~€ 16.-/kg liegt, reicht der von Ihnen vermutete Reibach nicht einmal für ein Paar "China-Sandalen".
Michael R. 26.05.24 17:47
@ Ingo Kerp
"Da man Pelle und Klammer nicht essen kann, ..."
Bei der Kokosnuss zahlt man auch immer die Schale mit, obwohl man sie nicht essen kann. Ebenso bei der Banane, Orange uvm.
Wolfgang Eysholdt 26.05.24 11:50
Der Hersteller rechnet so, bei 2,6 Gramm pro Wurst gewinnt man bei 100 Würsten glatte 2 Würste a 130 Gramm. Bei großen Mengen ist der Maybach für den Direktor schnell beisammen.
Derk Mielig 25.05.24 14:00
Füllmenge
Bisher dachte ich, es wäre selbstverständlich, dass damit die in die Verpackung gefüllte Menge gemeint wäre.
Aber gut für das Unternehmen, dass das die vorherigen Eichamtmitarbeiter scheinbar anders sahen. Sie wurden doch hoffentlich nicht mit Schmierleberwurst geschmiert?!
Ingo Kerp 25.05.24 13:40
Da man Pelle und Klammer nicht essen kann, gehoert das auch nicht zur Angabe des Gewichtes der Wurst. Erstaunlich, das man den Kunden dafuer immer hat mitzahlen lassen.
Hartmut Wirth 25.05.24 13:31
Inhaltsangabe
Ich dachte bisher, dass es gesetzlich vorgegeben ist, was in der Verpackung drin sein muss, wenn z.B. 500 g draufsteht. Und das Gewicht der Verpackung zählt nicht dazu.