LUXEMBURG: Im Streit um die Marke «Big Mac» hat McDonald´s vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Der amerikanische Fast-Food-Gigant darf die Marke für Geflügelprodukte nicht mehr nutzen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der bekannte Big Mac, der nach Angaben von McDonald´s mit Rindfleisch zubereitet wird, dürfte davon wohl nicht betroffen sein.
Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonalds und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac´s über die Eintragung der Marke «Big Mac». McDonald´s ließ diese 1996 eintragen. 2017 wollte Supermac´s diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald´s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem teilweise statt, gestand jedoch McDonald´s zu, dass die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe.
Das Gericht der EU hob diese Entscheidung nun jedoch auf und schränkte die Markenrechte von McDonald´s am Big Mac weiter ein. McDonald´s darf demnach die Marke nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Franchise-Restaurants und Drive-In-Läden stehen.
McDonald´s habe beim EUIPO nicht genügend Beweise vorgelegt, dass die Marke für Geflügelprodukte ernsthaft benutzt werde, so die Richter. Dazu hätte der Fast-Food-Riese zum Beispiel Verkaufsmengen angeben müssen. Auch habe McDonald´s nicht nachgewiesen, dass sie die «Big Mac»-Marke für den Betrieb von Restaurants benutzten.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.