BANGKOK: Die Schweizer Botschaft hat Ende Februar eine virtuelle Rathaussitzung zu diesem Thema abgehalten und einen Vertreter des Inland Revenue Departments zu Neuerungen im Einkommensteuerrecht befragt.
Die aufgegriffenen Punkte decken das Thema zu einem großen Teil ab, dennoch bleiben Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung, die wohl erst im Laufe des Jahres geklärt werden dürften. Die ganze Veranstaltung ist auf Youtube unter #Ask the Embassy abrufbar. Hier das Wichtigste in Kürze. Hinweis: Die folgenden Punkte dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Wichtigste in Kürze
• Die Neuregelung war aus Sicht der Regierung notwendig, um Einkommen, das im Ausland erzielt wird, inländischem Einkommen gleichzustellen. Die neue Regelung betrifft Thai-Staatsbürger und Ausländer gleichermaßen.
• Die neuen Regeln sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, ist nicht betroffen.
• Betroffen sind Einkünfte, die nach Thailand transferiert werden.
• Die Neuregelung betrifft Ausländer, die Residenten in Thailand im Sinne des Steuerrechts sind. Resident in diesem Sinne ist im Regelfall, wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt.
• Altersbezüge sowie Einkünfte aus Vermögen fallen unter die Neuregelung und sind ab 1. Januar 2024 in Thailand steuerpflichtig, falls obige Voraussetzungen gegeben sind.
• Doppelbesteuerungsabkommen werden angewandt.
• Ehepartner können sich gemeinsam veranlagen lassen.
• Steuerliche Abzugsmöglichkeiten sind im Einzelfall zu prüfen. Tax-Credits bei Dividendenzahlungen im Ausland sind ebenso vorgesehen wie Freibeträge bei Zahlungen an Kinder oder Ehefrauen. Der Nachweis ist im Einzelfall vom Steuerpflichtigen zu führen. Spezielle Abzugsmöglichkeiten bestehen auch für ältere Menschen generell oder Krankenversicherung. Die Höhe der Abzugsmöglichkeiten oder Freibeträge ist im Einzelfall zu erfragen.
• Steuerpflichtige, die beispielsweise Elite-Visa oder Langzeit-Visa haben, sind nicht zwingend von den Neuregelungen betroffen. Die mit den einzelnen Visa getroffenen Regelungen sind spezielle Regelungen, die den allgemeinen Regelungen vorgehen. Im Ergebnis sind die Regelungen der jeweiligen Visa im Einzelfall anzuwenden.
• In Zukunft wird es vorteilhaft sein, im Bedarfsfall den Nachweis über die Herkunft der nach Thailand überwiesenen Mittel führen zu können. Es empfiehlt sich, die entsprechende Dokumentation gut aufzubewahren.
• Derzeit lassen sich Steuererklärungen in Thailand online nur auf Thai einreichen.
• Steuererklärungen für das Jahr 2024 sind zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist lediglich um 8 Tage auf Antrag möglich. Danach werden Verspätungszuschläge, Zinsen und gegebenenfalls Strafzahlungen fällig.
• Auskünfte und Hilfestellungen erteilen die jeweils örtlich zuständigen Zweigstellen des Revenue Departments. Dort erhält jeder Steuerpflichtige auch eine Tax ID.
Im Ergebnis ist nun klar, auch Einkünfte aus dem Jahr 2024 die erst 2025 nach Thailand transferiert werden oder auch Ruhebezüge aller Art, sind in Thailand jetzt steuerpflichtig. Empfehlenswert ist zukünftig, die Mittelherkunft bei Überweisungen nach Thailand im Bedarfsfall nachweisen zu können.
Praktisch ergibt sich für Ausländer aus dem deutschsprachigen Raum eine weitere Herausforderung, da Thailand ausschließlich Thai als Amtssprache hat und lediglich hin und wieder auch englische Dokumente akzeptiert. Deutsche Dokumente werden nicht akzeptiert, so dass notwendige Übersetzungen schnell teuer werden könnten.
Bei Unklarheiten empfiehlt sich Beratung durch eines der zahlreich vorhandenen Steuerbüros in Thailand.
Selbst wenn das Einkommen bisher nicht gespeichert wurde.
Nachdem sie ab 2024 besteuern wollen, werden sie ab 2024 die angegeben Einkommen beim Jahresvisum speichern. Unglaubwürdig, daß sich 2025 das Einkommen verringert.
Mein Vertrauensverlust in europäische Banken hat sich auf alle Banken übertragen.
Deshalb liegt auf meinen Konten nicht viel.
Und kann beim Jahresvisum (diesen Monat) nicht das Kontobuch, sondern muß die Einkommensbestätigung vom Konsulat vorweisen.
Den einzige Ausweg sähe ich darin, daß das Konsulat nur das Mindesteinkommen (die 800_000) bestätigt.
Ohne genaue Beträge.
-----
Ich glaub nicht, daß diese Besteuerung von TH ausgeht.
Ich denke mal, da arbeiten die Finanzämter international zusammen.
Eher die Banken (Einführung der digitalen Währung).
Schon vor Jahren wollte meine Bank in Europa meine Steuernummer hier in TH wissen.