Neuerungen bei der Einkommensteuer

Einblicke in die neue Thai-Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland

Seit dem 1. Januar 2024 werden in Thailand im Ausland erzielte Einkommen besteuert, von Thais als auch Ausländern. Foto: Panithan/Adobe Stock
Seit dem 1. Januar 2024 werden in Thailand im Ausland erzielte Einkommen besteuert, von Thais als auch Ausländern. Foto: Panithan/Adobe Stock

BANGKOK: Die Schweizer Botschaft hat Ende Februar eine virtuelle Rathaussitzung zu diesem Thema abgehalten und einen Vertreter des Inland Revenue Departments zu Neuerungen im Einkommensteuerrecht befragt.

Die aufgegriffenen Punkte decken das Thema zu einem großen Teil ab, dennoch bleiben Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung, die wohl erst im Laufe des Jahres geklärt werden dürften. Die ganze Veranstaltung ist auf Youtube unter #Ask the Embassy abrufbar. Hier das Wichtigste in Kürze. Hinweis: Die folgenden Punkte dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Das Wichtigste in Kürze

• Die Neuregelung war aus Sicht der Regierung notwendig, um Einkommen, das im Ausland erzielt wird, inländischem Einkommen gleichzustellen. Die neue Regelung betrifft Thai-Staatsbürger und Ausländer gleichermaßen.

• Die neuen Regeln sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, ist nicht betroffen.

• Betroffen sind Einkünfte, die nach Thailand transferiert werden.

• Die Neuregelung betrifft Ausländer, die Residenten in Thailand im Sinne des Steuerrechts sind. Resident in diesem Sinne ist im Regelfall, wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt.

• Altersbezüge sowie Einkünfte aus Vermögen fallen unter die Neuregelung und sind ab 1. Januar 2024 in Thailand steuerpflichtig, falls obige Voraussetzungen gegeben sind.

• Doppelbesteuerungsabkommen werden angewandt.

• Ehepartner können sich gemeinsam veranlagen lassen.

• Steuerliche Abzugsmöglichkeiten sind im Einzelfall zu prüfen. Tax-Credits bei Dividendenzahlungen im Ausland sind ebenso vorgesehen wie Freibeträge bei Zahlungen an Kinder oder Ehefrauen. Der Nachweis ist im Einzelfall vom Steuerpflichtigen zu führen. Spezielle Abzugsmöglichkeiten bestehen auch für ältere Menschen generell oder Krankenversicherung. Die Höhe der Abzugsmöglichkeiten oder Freibeträge ist im Einzelfall zu erfragen.

• Steuerpflichtige, die beispielsweise Elite-Visa oder Langzeit-Visa haben, sind nicht zwingend von den Neuregelungen betroffen. Die mit den einzelnen Visa getroffenen Regelungen sind spezielle Regelungen, die den allgemeinen Regelungen vorgehen. Im Ergebnis sind die Regelungen der jeweiligen Visa im Einzelfall anzuwenden.

• In Zukunft wird es vorteilhaft sein, im Bedarfsfall den Nachweis über die Herkunft der nach Thailand überwiesenen Mittel führen zu können. Es empfiehlt sich, die entsprechende Dokumentation gut aufzubewahren.

• Derzeit lassen sich Steuererklärungen in Thailand online nur auf Thai einreichen.

• Steuererklärungen für das Jahr 2024 sind zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist lediglich um 8 Tage auf Antrag möglich. Danach werden Verspätungszuschläge, Zinsen und gegebenenfalls Strafzahlungen fällig.

• Auskünfte und Hilfestellungen erteilen die jeweils örtlich zuständigen Zweigstellen des Revenue Departments. Dort erhält jeder Steuerpflichtige auch eine Tax ID.

Im Ergebnis ist nun klar, auch Einkünfte aus dem Jahr 2024 die erst 2025 nach Thailand transferiert werden oder auch Ruhebezüge aller Art, sind in Thailand jetzt steuerpflichtig. Empfehlenswert ist zukünftig, die Mittelherkunft bei Überweisungen nach Thailand im Bedarfsfall nachweisen zu können.

Praktisch ergibt sich für Ausländer aus dem deutschsprachigen Raum eine weitere Herausforderung, da Thailand ausschließlich Thai als Amtssprache hat und lediglich hin und wieder auch englische Dokumente akzeptiert. Deutsche Dokumente werden nicht akzeptiert, so dass notwendige Übersetzungen schnell teuer werden könnten.

Bei Unklarheiten empfiehlt sich Beratung durch eines der zahlreich vorhandenen Steuerbüros in Thailand.

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richard kurz 04.04.24 16:27
Einkommensnachweis, die 2.

Selbst wenn das Einkommen bisher nicht gespeichert wurde.
Nachdem sie ab 2024 besteuern wollen, werden sie ab 2024 die angegeben Einkommen beim Jahresvisum speichern. Unglaubwürdig, daß sich 2025 das Einkommen verringert.

Mein Vertrauensverlust in europäische Banken hat sich auf alle Banken übertragen.
Deshalb liegt auf meinen Konten nicht viel.
Und kann beim Jahresvisum (diesen Monat) nicht das Kontobuch, sondern muß die Einkommensbestätigung vom Konsulat vorweisen.

Den einzige Ausweg sähe ich darin, daß das Konsulat nur das Mindesteinkommen (die 800_000) bestätigt.
Ohne genaue Beträge.
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Ich glaub nicht, daß diese Besteuerung von TH ausgeht.
Ich denke mal, da arbeiten die Finanzämter international zusammen.
Eher die Banken (Einführung der digitalen Währung).
Schon vor Jahren wollte meine Bank in Europa meine Steuernummer hier in TH wissen.
Harald Mannel 03.04.24 21:36
@Monruedee Kaihachin
danke für den guten Kommentar. Zunächst werde ich mein Bankbuch mut den aus Deutschland eingegangenen Beträgen vorlegen. Die Summe der Beträge melde ich als zu versteuerndes Einkommen. Wie ich schon mehrfach schrieb sind meiner Meinung nach nur die überwiesenen Beträge steuerpflichtig
Sehr gut gefällt mir auch der 2. Teil ihres Kommentars. Wenn von uns die volle Steuer abkassiert wird, wollen wir auch im Zuge der Gleichbehandlung entsprechende Rechte. Genau so, wie sie es geschrieben haben. Bravo sage ich da nur!
Monruedee Kanhachin 03.04.24 11:37
Herr Mannel
Ja, alle beide, obwohl hoffe ich dass es keine Missverständnisse gibt (man kann sie ja nicht zur Hälfte durchschneiden für den Fall dass ein zu wenig interessierter Beamter einfach beide addiert) Zählen tut ja die zu versteuernde Summe die Sie schliesslich eintragen als Jahreseinkommen. Schreiben Sie auf jeden der beiden Nachweise einen Vermerk und kopieren Sie alles! Ich möchte gerne noch etwas zu bedenken geben: Wenn ein Ausländer in TH besteuert wird (genauso wie ein Thailänder mit Auslandseinkommen) und dann vom Chef der "tax revenue department" im video als gleichbehandelt erklärt wird wie der thailändische Ansässige, dann ist das leider nicht ganz wahr. Denn, kommen Sie in den Genuss der staatlichen Krankenversicherung, auch wenn es nur das 30 Baht Schema ist? Nein! Bekommen Sie das Recht Land zu erwerben? Nein! Bekommen Sie irgendwann eine Daueraufenthaltsgenehmigung? Nein! Entfällt das double-pricing? Nein! Und@ Herr Obermeier Wir werden es auch so machen, sonst fehlt unserer Familie pro Jahr soviel Geld um sich einen Zweitürerpickup zu kaufen. Und der Rest meiner Familie hat immer noch keine Rechte, nur Pflichten!
Jörg Obermeier 01.04.24 21:21
"Wie sollte eine Steuerbehörde das ..
...auseinanderhalten können?"

Sehr gute Frage! Aus dem Video mit dem Schweizer Botschafter wurde schlicht und einfach gesagt der Steuerpflichtige ist "nachweispflichtig". Steht auch so in obigen Artikel. Viel Vergnügen hier irgendwelche Nachweise zu erbringen die die Finanzbehörden dann auch akzeptieren. Je mehr hier vermutet, spekuliert und geschrieben wird, umso richtiger erscheint mir meine Entscheidung.
Harald Mannel 01.04.24 17:48
@Monruedee Kanhachin
Sie schreiben, das ein Einkommensnachweis vorgelegt werden muß? Kann das auch die Rentenbescheinigung der deutschen Rentenversicherung sein, die jedes Jahr im Juli an alle Rentner verschickt wird? Da steht die ab 1.7. gültige Rente in Euro drin. Der Rentenbescheid vom letzten Jahr weist die Rente bis 30.6. aus! Müssten dann dazu alle beide vorgelegt werden? Zusätzlich noch der Kontoauszug fürs Kalenderjahr 2024`? Das ein Einkommensnachweis notwendig wird widerspricht aber dem Gesetzestext, darin steht ganz klar "remitted" also überweisen...
Monruedee Kanhachin 01.04.24 17:48
sorry
Meinte aus DE natürlich 10000
ohne die Pflicht zu daklarieren
Harald Mannel 01.04.24 11:54
von der Rente werden erst mal die Freibeträge abgezogen, bevor die Steuertabelle angewendet wird.
Also Einkommen - 100000 Standard Freibetrag - 60000 persönlicher Freibetrag - 60000 wenn Ehefrau mit veranlagt wird - 190000 wenn über 65 Jahre! Da gehen schon mal 410000 Baht weg! Möglich noch Unterstützung der Schwiegereltern pro Person bis 30000 Baht und eine inländische KV wird bis zu 25000 Baht anerkannt. Danach gehts in die Steuertabelle, da sind die ersten 150000 steuerfrei. 150000 bis 30000 5 %. 300000 - 500000 10 % 500000 - 750000 15 % 750000 - 1000000 Baht 20 % und weiter bis 2 Mio 25 %!
Da kann man sich , vorausgesetzt ich sehe die Freibeträge richtig, jetzt ausrechnen, was zu zahlen ist!
@wob Klar ist das die Abhebung am ATM sichtbar für den Fiskus, aber bedenken muß man, das das jeden Tag vielleicht 1000000 Abhebungen sind oder mehr??? Da müsste man schon eher gezielt suchen, um eine Abhebung dem Steuerpflichtigen zuzuordnen. Das schaffen die im Moment noch nicht, aber in nicht allzu ferner Zukunft wird das wohl immer wahrscheinlicher! Bei Renten, die von der DRV direkt nach Thailand überwiesen werden, ist es einfach die Steuerrechnung aufzumachen. Macht man das selbst, übers deutsche Konto, kann auch nur der überwiesene Betrag versteuert werden (siehe Gesetzestext)! Wie der mögliche Rest ins Land kommt ist der Phantasie des Einzelnen überlassen!
Grundsätzlich bin ich der Meinung, das eine bestimmte Steuerzahlung , also 10000 oder 20000 oder 30000 in Ordnung geht!
Ueli Scherrer 01.04.24 11:52
Norbert Schettler
Ja mit 75.000.- kann man leben in TH, mehr aber auch nicht.
Jörg Obermeier 31.03.24 14:58
Monruedee Kanhachin 30.03.24 22:06
Soweit ich mich erinnere wurde behauptet, dass Thailand nicht das "Welteinkommen" besteuern will, sondern nur was auch tatsächlich nach Thailand fliesst. Könnte natürlich durchaus sein, dass man dieses Detail landestypisch aber schon wieder geändert hat. Wie schon erwähnt, das ganze Steuer-Chaos lasse ich mal für 2024 hinter mir und beobachte nur aus einer relativ komfortablen Position heraus was 2025 dann tatsächlich passiert. Wenn`s mir zu bunt werden sollte, dann wäre Malaysia nicht weit. Dort ist sämtliches Auslandseinkommen komplett steuerfrei.
Monruedee Kanhachin 31.03.24 14:57
mvb
Ab 2 Millionn Baht Jahreseinkommen 35% laut Steuertabelle. Wie eingeführtes Geld kontrolliert werden soll könnte schwierig werden, wenn es nicht überwiesen wird. An zahlreichen ATMs gibts manchmal keinen Beleg. Oder Geld das bar mitgebracht wird? Meiner Meinung zählt der Einkommensnachweis aus dem Herkunftsland des Einkommens. und ich denke es greift auch bei Renten die direkt auf Thaikontos überweisen und eventuell steuerbefreit sind. DBA greifen immer noch, egal in welcher Form. Strafzahlungen bei Steuern beinhalten übrigens eher Abzüge bei Steuerrückerstattung. Ich frage mich eh wie das Ganze wirklich ablaufen soll. Ich bin immer noch der Meinung das es um in TH Ansässige Unternehmen geht oder andere grössere Sachen. Trotzdem möchte ja niemand plötzlich als Steuerhinterzieher bestraft werden! Ich kenne auch eine Menge Familien die vom Geld leben das aus Korea Japan oder Dubai gesendet wird. Ob die Empfänger, zb Ehefrauen wenn sie in TH gebliebn sind, in Zukunft alle Steuererklärungen abgeben?
Harald Mannel 31.03.24 14:57
@Ueli Scherrer
da haben sie vollkommen recht! Überhaupt ist mein Verdacht, das der thailändische Staaten händeringend nach Geldquellen sucht, um dieses tot geborene 10000 Baht Geldgeschenk zu finanzieren. Das aber, sollte es kommen eh nur ein Strohfeuer darstellt. Nachhaltiger wäre es allen Rentnern z.b. 200 , 300 oder mehr Baht pro Monat mehr zu geben, oder Schulen und Schüler besser zu unterstützen, Krankenhäuser die aufgrund der Alterspyramide mehr und mehr gebraucht werden besser zu finanzieren! Man könnte hier noch mehr Beispiele nennen, was Nachhaltigkeit betrifft!
Harald Mannel 31.03.24 14:57
Monruedee Kanhachin 30.03.24 22:06
im Gesetz ist aber ausdrücklich das Wort "remitted", also überwiesen! Wenn ich von meinem Einkommen einen Teil meiner Tochter in Deutschland zukommen lasse und den größeren Teil zur Bestreitung unserer Lebenshaltungskosten in Thailand überweise, so werde ich auch nur den nach Thailand gebrachten Teil versteuern lassen! Die sollen froh sein, das sie überhaupt etwas bekommen! Lassen ein Gesetz in Kraft treten, wo die einzelnen Bestimmungen noch gar nicht richtig klar sind! Man lässt die Leute, dies evtl. betrifft im Unklaren. Wie dilletantisch ist das denn? Sollen die Finanzbehörden erst mal ihre Hausaufgaben machen und dann die betreffenden Leute in verständlicher Sprache informieren und dann können sie Forderungen stellen! Anders herum werden die sowieso Schiffbruch erleiden mit ihren Steuerplänen, der Schuß geht nach hinten los für Thailand. WIe schon gesagt, viele kommen nicht, manche gehen und wieder andere versuchen Steuerzahlungen so weit wie möglich zu vermeiden! Ganz davon abgesehen, das mit dem fehlenden Geld aus Steuerzahlungen den angehörigen Familien nicht geholfen werden kann oder Investitionen, Käufe , Urlaubsreisen usw. nicht gemacht werden können.
Ueli Scherrer 31.03.24 01:08
Steuern
Kann sein, dass die neuen Steuerregeln sich kontraproduktiv auswirken, ich denke mal, dass viele Expats mit Investitionen oder Anschaffungen wie Neuwagen oder Hauskauf etc. zögern, weil sie verunsichert sind.
Tut der eh schon schwächelnden Wirtschaft und aufgrund massiver Privathaushalt-Überschuldung geringerer Kaufkraft nicht gerade gut. Sollten Rentner wirklich bis zu 35 % Steuern abdrücken müssen, dann bedeutet das gute Nacht und Tschüss Thailand für viele hier lebende (und jeden Tag Geld ausgebende) Residenten.
Monruedee Kanhachin 30.03.24 22:06
Herr kurz
Touristenvisum 6 Monate gültig mit multipleentry ermöglicht jeweils 60 Tage Aufenthalt. Theoretisch kann man wenn man am letzten Gültigkeitstag aus und wieder einreist bis zu 240 Tage bleiben. Aber das ist ja in diesem konkreten Fall unnötig.
Monruedee Kanhachin 30.03.24 22:06
Herr Obermayer
Abgesehen vom DBA wird ein ausländisches Einkommen als nach Thailand gebracht angesehen ohne dass es physich überwiesen wird. Das ist eben Amtssprache. Durch den Daueraufenthalt ist ein ausländisches Einkommen als nach Thailand "gebracht" eingestuft. Soweit ich das verstehe greift natürlich, falls vorhanden, ein DBA.
richard kurz 30.03.24 12:30
179 Tage
Weniger als 180 Tage in TH?
Das wird schwierig.
.
- Wo lebt man den Rest?
- Gilt dann das Doppelbesteuerungsabkommen?
- Kein Jahresvisum
- Also 2x ein 3 Monatsvisum, gibt es das, geht das überhaupt?
Harald Mannel 30.03.24 12:26
@Monruedee Kanhachin
ich meine die wesentlich höheren Grundfreibeträge in Deutschland gegenüber denen in Thailand! Als Deutscher kommt man aufgrund der höheren Einkommen hier schneller in die Steuerprogression!
Harald Mannel 29.03.24 15:38
@Monruedee Kanhachin
was mich stört ist, das ich als Verheirateter aufgrund der höheren Grundfreibeträge "keine" Steuer zu zahlen brauche , aber hier muß ich Steuern zahlen , die mir zu hoch erscheinen! Mir ist im Moment noch nicht richtig klar, welche Freibeträge ich als Verheirateter über 65 zusammen veranlagt in Anspruch nehmen kann! Was ich denke ist folgendes:
Standard Freibetrag 100000
persönlicher Freibetrag 60000
Freibetrag über 65 190000
Freibetrag Ehefrau 60000
private KV Rechnung 100000 25000
Zuwendung Schwiegermutter 30000
Kann mir jemand das so bestätigen, oder mache ich einen Fehler!? Danke
Monruedee Kanhachin 29.03.24 15:38
mvb
Bei Steuersätzen bis zu 35% würde ich mal sagen dass "nicht teuer" anders aussieht. Jetzt sind wir ja wieder beim Thema: steuerpflichtig, ist nicht dasselbe wie Steuern zahlen zu müssen.
Monruedee Kanhachin 29.03.24 10:01
Danke Herr Mannel
Für Ihr Kommentar. Das Besteuerungsrecht seit 8 Jahren. Heißt, Sie sind seit Ihrem alleinigen Aufenthalt in TH steuerpflichtig ( Wie alle anderen Ansässigen auch). Und das nicht erst seit 2024. Trotzdem haben Sie wie ich annehme bisher in TH keine Steuern gezahlt, aufgrund der hiesigen Steuergesetze die ein Schlupfloch, gemünzt auf Unternehmen und wohlhabende Bürger dieses Landes bildeten, da es hier keine Vermögensbesteuerung gibt. Die Änderung im th. Steuergesetz zielt darauf ,Auslandseinkommen für Ansässige in TH im Bezugsjahr steuerlich zu belasten um es nicht mehr als "Vermögen" steuerfrei nach TH einzuführen. Unabhängig davon greift immer noch das DBA Natürliche und juristische Personen in TH mit Einkommen aus Staaten mit denen TH kein DBA abgeschlossen hat sowie Einkommen von vorgenannten Personen welche einen steuerbefreiten Status im Ausland geniessen sind wohl als Zielgruppe anzusehen.
Kurt Wurst 29.03.24 10:01
Herr Obermeier 00:03
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) hat eine Web-Seite (Impressum lautet: Herausgeber Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schloßstraße 9-11,19053 Schwerin). Dort findet man unter wer?was?wieviel/wer muss Steuern zahlen/warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?/ die Lösung für den Text, den Michael vom Finanzamt erhalten hat. Thailand ist dort aufgeführt. Ich selbst verstehe es auch nicht; für mich wird auch im Widerspruch zu Artikel 18 des DBA mit Thailand entschieden. Aber wahrscheinlich lese ich den Artikel 18 des DBA falsch.
Harald Mannel 28.03.24 14:30
ich wohne auch seit 8 Jahren ausschließlich in Thailand und wurde 2019 auf Anfrage vom FA Neubrandenburg folgendermaßen informiert:
"solange sie ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, vebleibt das Besteuerungsrecht beim Königreich Thailand. Sie haben keine weiteren DInge zu veranlassen um sich in Deutschland steuerlich abzumelden. Sollten sich ihre Vermögensverhältnisse in der Zwischenzeit verändern, so ist durch sie unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen".
Monruedee Kanhachin 28.03.24 02:15
mvb
Kaum ein Beamter einer Finanzbehörde wird pauschal eine solche Aussage treffen es sei denn etwas passt ihm nicht in den Kram oder er möchte einfach seine Ruhe haben. Steuergesetze und eventuelle Zahlungen hängen einfach von zu vielen Faktoren ab. Ich wüsste gerne wie Sie gefragt haben und wie die Antwort wortwörtlich ausgefallen ist. Dass steuerbefreite Renten wegen Wohnsitz im Ausland versteuert werden "können" siehe DBA DE-TH liegt auf der Hand. Man sollte aber die Terminologie von Steuerämtern erstmal verstehen. Wenn das Steueramt Ihnen mitteilt dass Sie im Ausland steuerpflichtig sind, bedeutet das nicht dass Sie auch Steuern zahlen. Wenn Sie sich bisher zb. 8 Jahre mehr als 183 Tage pro Steuerjahr in Thailand aufgehalten haben, dann sind Sie seit 8 Jahren dort ansässig und seit 8 Jahren steuerpflichtig, sie haben nur nichts davon gemerkt. Haben Sie in den letzten 8 Jahren in TH Steuern bezahlt? Nein! Ich nehme an das FA hat Ihnen das so mittgeteilt und zwar weil das schon seit vielen Jahren so ist. Es ist einfacher das Abkommen erstmal durchzulesen, besonders wenn man nur die Abschnitte betreffend natürliche Personen studiert. Aber ich bin mir bewusst, Deutsche Sprache, schwere Sprache!
Monruedee Kanhachin 27.03.24 11:46
Um es
vorwegzunehmen, das 1968 beschlossene DBA ist immer noch gültig, auch nach 01.01.2024. Es wurde lediglich der Abrechnungszeitraum in TH angepasst um Steuerschlupflöcher (Meist Unternehmen) zu schliessen. Interessant auch zu wissen welche Staaten mit TH kein DBA abgeschlossen haben?
Monruedee Kanhachin 27.03.24 11:46
1968
statt 1986 sorry
Monruedee Kanhachin 27.03.24 09:16
Renten
Ich denke viele machen sich zu große Sorgen. Bitte mal das vereinbarte DBA von 1986 durchlesen. Ist etwas umständlich ausgedrückt, wie alle Gesetzestexte und zielt wphl hauptsächlich auf Unternehmen ab und natürlich auf in DE steuerbefreite. Aber das liesse sich ja rückgängig machen. Wichtig ist es die Begriffe zu beachten, wie: Vertragsstaat (DE in dem Fall) und anderer Vertragsstaaat (TH in diesem Fall. Ausserdem können trotz der üblichen Vorlage DBA anderer Staaten wie DE natürlich andere Vertragsformen beinhalten. Wie auch immer unbedingt Artikel 18.1 und 18.2 lesen!
1968-07-26-Thailand-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf
leschim alex 21.03.24 20:30
@Monruedee Kanhachin : Danke fuer die .....
..... Ausfuehrungen. Jeder Hinweis wie man sich verhalten muss hilft weiter.
Monruedee Kanhachin 21.03.24 18:20
Herr leschim Anders augedrückt
Wenn Ihre Ehefrau ihre Steuerklärung für ihr Gehalt getrennt ausführt liegt sie ja sowieso unterhalb der 150000 THB Grenze, also 0 Steuern. Was Sie dann noch an sie (unterm Tisch sozusagen) zahlen ist irrelevant wenn Sie ihr das als Unterhaltszahlung selbst nicht absetzen. Es kommt ungefähr auf dasselbe hinaus, es sei denn Sie möchten dass Ihre Ehefrau die geleisteten Unterhaltszuschüsse separat versteuert. Aber, Hand aufs Herz, Sie werden ihrer Ehefrau ihre Steuerbelastung dann doch selbst zahlen, oder?
Monruedee Kanhachin 21.03.24 18:10
Herr leschim
Den Freibetrag gibt es pro Steuerpflichtigen, auch bei gemeinsamer Veranlagung. Wenn Sie aber die Zahlungen an die Familie unterhalb der 150000 Baht Grenze halten, von denen Sie nur 30 bzw 60 kTHB absetzen können und die für Ihre Ehefrau bei getrennter Steuerabsetzung nicht erreichen, dann empfiehlt sich die gemeinsame Veranlagung. Bei getrennter Veranlagung versteuert (oder besser gesagt gibt sie an in der Steuererklärung) sie ja ihre 6000 mal 12 separat an. Dann kommt der Freibetrag dazu. Es hängt aber davon ab WIEVIEL Sie als Unterhalt an Ihre Gattin, Kinder und Schweigermama bei getrennter Veranlagung absetzen wollen. Das ist ein reines Spiel mit Pauschal oder Freibeträgen, das ein guter Steuerberater beherrscht, sofern man ihm die Karten auf den Tisch legt.
leschim alex 21.03.24 13:00
@Monruedee Kanhachin : Wohnsitz ist .....
..... Thailand. Zahlungen gehen auf mein Konto bei Thaibank. Heirat in Thailand und D anerkannt. Toechter von meiner Thaifrau. Im Haushalt gemeldet, studieren aber in 2 verschiedenen Staedten.
Monruedee Kanhachin 21.03.24 12:30
Herr leschim
Dazu braucht es schon mehr als nur diese Infos. Wo ist Ihr Wohnsitz? Auf wessen Konto gehen die monatlichen Zahlungen? Ist die Heirat im Wohnsitzland anerkannt? Sind die Töchter Ihre leiblichen Kinder? In wessen Haushalt sind sie gemeldet?
leschim alex 21.03.24 11:00
Frage : Deutscher ueber 65 .....
..... verheiratet mit Thaifrau, Bank aus D ueberweist monatlich zwischen 50K-60K, Frau bekommt Gehalt von 6000 BAHT im Monat fuer Arbeit im Dorf-Buergermeistergremium. Zwei Toechter die studieren. Schwiegermutter Rentnerin wird monatlich unterstuetzt.
Was ist besser ? Zusammen Steuererklaerung oder getrennt = gibt es dann 2x Freibetrag von 150K ?
Kann jemand hier verlaesslich Antwort darauf geben ?

leschim alex 21.03.24 07:50
@Ole Bayern : Lassen sie es gut sein .....
..... : Denn sich in einer Diskussion mit einem intelligenten Menschen durch zu setzen ist schwierig - mit einem Dummen UNMOEGLICH.
Ole Bayern 21.03.24 02:10
Gerade einer wie Herr Leupi ,,,
..... welcher immer gerne gegen Andersdenkende vorgeht , gegen die Deutschen und die deutsche Regierung hetzt , für sich aber in Anspruch nimmt , daß er das Recht hat seine freie Meinung als Svchweizer kundzutun.... ja ausgerechnet ein Herr Leupi empfiehlt mir nun aber , daß ich mich mit meiner Meinung zurückhalte .
Meinungsfreiheit gilt wohl nur für Schweizer , oder wie soll ich das deuten.
Uns auch was die Steuerhinterzieher immerhin im doppelt so großen Freistaat Bayern zu Schweiz angeht sage ich nur .... kehren Sie in ihrem eigen Land gegen die Nichtsnutze die es bei Ihnen auch zu Genüge gibt ,und kümmern Sie sich nicht um den Freistaat Bayern, der geht Ihnen nämlich rein gar nichts an.
Um unser Land kümmern wir uns schon selbst , auch um die Steuerhinterzieher .
Und denken Sie daran , Sie selbst haben sich geoutet als Nichtsteuerzahler und sich zudem noch damit gebrüstet.
Und dann nehme ich mir eben auch heraus , meine Meinung hierzu zu sagen . Wir leben nämlich auch in einem Land der Meinungsfreiheit , nicht nur sie Angeber - Schweizer !

Ich beende jetzt das Thema , weil eben Diskussionen auf Augenhöhe nicht möglich sind ... wie ich schon schrieb .

Ole
Ole Bayern 20.03.24 23:20
Man kann nicht mit Menschen diskutieren ...
... und sich auf " Augenhöhe " unterhalten , welche meinen keine Steuern zahlen zu müssen, und den Staat sozusagen als " Geldfressendes Monster " ansehen .
Wer nicht einsieht , daß ein Staat Steuern benötigt um zu funktionieren, und dann noch damit prahlt keine Steuern zu zahlen, weil man sich ja so überaus intelligent und schlau hält ... ja....der tut mir leid.
Nur wenn einmal Hilfe notwendig ist, kann man schon mal z.B. die Polizei brauchen und rufen , öffentliche Straßen benutzen usw., oder ? Dies steht dann auch den Nichtsteuerzahler zu, genau wie den treuen Steuerzahlern, welche das Allgemeinwohl finanzieren , richtig ? ... eine verschobene Logik ist das !
Und diese lächerlichen Argumente Einiger, nur wenn Thailand einmal nachdenkt, auch die fest in Thailand Ansässigen Ausländer mittels Steuer am Gemeinwohl zu beteiligten, ist doch abartig .... einfach lächerlich !
In dem Sinne hat Herr Hunn voll und ganz Recht in seinem letzten Satz im Beitrag 01:40 Uhr .

Aber wie immer , alles nur meine persönlich Ansicht und Meinung .

VG Ole
Hermann Hunn 20.03.24 01:40
Satzzeichen hier, Satzzeichen da!
Manchmal ist die Phantasie eines "Dichter und Bauer" grösser als das Regelwerk der deutschen Sprache! "!Ausrufer!" sind Menschen, die ohne Fähigkeitszeugis für die Medien arbeiten!

☺☺☺

Keine Steuern zu bezahlen, jedoch von den Erungenschaften der Allgemeinheit profitieren, kann nur der Phantasterei eines durch und durch asozialen Egomanen entspringen. ☹
Monruedee Kanhachin 19.03.24 17:36
Herr Leupi
In diesem Fall der Steuerreform in TH gehen Sie irr in der Annahme dass die Phantasie des Steuerzahlers die des Gesetzgebers übertrifft. Es geht hier um die Höhe der Steuern aus Auslandseinkommen sei es nun betreffend Länder welche mit TH ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben oder nicht, es kommt einiges auf Steuerpflichtige in TH zu wenn es um Auslandseinkommen geht. Was das mit einem "Fähigkeitszeugnis" zu tun haben soll ist absolut unverständlich, oder so zu interpretieren als würden Sie nie Steuern zahlen! Oder sind Sie schlauer als Andere? Wenn Ja, dann teilen Sie uns bitte mit was Sie von der Masse der Unfähigen abhebt!
Harald Mannel 19.03.24 17:20
für Verheiratete werden Renten erst ab ca 2750 Euro pro Monat in D besteuert, also ca 32000 Euro im Jahr. In Thailand werden Steuern schon bei weit niedrigerem Einkommen besteuert. Was man auch bedenken muss ist, das wir hier eine private Krankenversicherung benötigen, die ebenfalls 50000 oder mehr bis 300000 Baht erfordert. Da ist für uns die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit schnell erreicht, wenn man 50000 oder 100000 oder noch mehr an Steuern zahlen soll! Die Familie braucht auch finanzielle Zuwendung. Im Gegenzug haben wir eingeschränkte Rechte, Land , Eigentum usw dieses double pricing, alle 90 Tage melden usw. Also Thailand, irgendwann ist es nicht mehr erstrebenswert hierherzukommen, oder hierzubleiben! Der kritische Punkt ist jetzt erreicht! Die Zitrone lässt sich nicht mehr weiter auspressen!
Monruedee Kanhachin 19.03.24 16:50
mvb
Ich weiß es nicht, jedoch dachte ich immer dass Renten ab einem gewissen Freibetrag auch in DE versteuert werden? In anderen EU Ländern auf jeden Fall. Ausserdem wird ja die Besteuerung bis etwa 2040 der Renten ab dem Freibetrag progressiv bis zu 100% des Überbetrages versteuert, Oder stimmt das nicht? Die Neuregelung in TH wird auch noch mehr Bürger betreffen als auf den ersten Blick sichtbar. zb: Alle in TH ansässigen die in Dubai, Saudi Arabien, Lybien, Südkorea, Japan,USA, Schweden, DE , Schweiz etc...arbeiten, ganz zu schweigen von den ganzen Hinterbliebenenrenten welche TH Witwen und Witwer erhalten. Dann die ganzen Einnahmen von vermögenden TH Ansässigen von Firmengeflechten, Kapitalanlagen etc... da wird es wohl noch allerhand Zauber geben
Ole Bayern 19.03.24 16:50
Nein M.v.WOB ....
... Beiträge an die RV werden seit ca. Anfang 2000 ohne Abzug von Steuern abgeführt .
D.h. die Beiträge gehen vom " Brutto " weg, ohne die Berücksichtigung und Abzug der Steuer im Erwerbsleben.
Und dies ist für die meisten Rentenempfänger auch attraktiver, da der Steuersatz im Rentenalter ja geringer ist , infolge normalerweise geringerem Einkommen / Rente.
Derzeit liegt der zu versteuernde Anteil aufgrund der Übergangszeit bei 85 % der Rente , bei einem steuerfreien Anteil von 15 % .
Erst ab 2040 wird die Rente dann zu 100 % besteuert.
Der steuerliche Freibetrag liegt 2024 bei gut ca. 11.000 € p.a.. zzgl. Werbungskosten wie im aktiven Berufsleben auch.
Renten sind natürlich Einkommen und kein Quatsch³ , da durch die Übergangszeit, von steuerfreier Rente zu 100% -ig zu versteuernde Rente ab 2040 , eine Doppelbesteuerung eben gerade nicht stattfindet .

VG Ole
Harald Mannel 19.03.24 15:50
@monruedee kanhachin
2 Worte sind mir im Gesetzestext aufgefallen..in addition...und exemption, als ob das additiv zu den deductions wäre, aber andererseits keine deduction ist, also kein Freibetrag, sondern nach der Ermittlung des Nettoeinkommens angewendet würde. Das ist für mich unklar
Hans-Dieter Volkmann 19.03.24 15:40
H.Mannel 18.03.24 20:00
Sie haben es richtig erkannt. Weil ich nicht in den Verdacht einer Beratung kommen wollte, habe ich mich auch genau so ausgedrückt.
Monruedee Kanhachin 19.03.24 15:30
Noch eine Überlegung
Sollte jemand während 2024 mehr als 180 Tage in TH seinen Aufenthalt verbracht haben. zb: im September 2024 seine Zelte hier abbrechen und denken...naja dann mach ich eben die Steuererklärung bis März 2025 nicht. immer unter der Voraussetzung dass das wirklich ernst durchgezogen wird und das Steueramt womöglich die entsprechenden Strafen bis zur Steuerflucht verhängt, dann könnte der nächste Thailandbesuch ab März 2025 sehr unangenehm verlaufen. Wer hat das hier zu recht gepostet: Man legt sich besser nicht mit Finanzämtern an?
Monruedee Kanhachin 19.03.24 15:20
Herr Mannel
Freibeträge werden bei Steuerpflichtigen normalerweise ersetzt (wie zb ab 65) da sie nicht für die selbe Person, ausser Freibeträge für zu unterstützende Kinder, oder Spenden etc...addiert werden. Würde aber nicht meine Hand ins Feuer legen für diese Aussage. Wär schon besser sie würden alle addiert, bezweifele es aber!
Monruedee Kanhachin 19.03.24 15:00
Ja mvb...die Staatskassen
Aber der Ausdruck "farangsteuer" ist unzutreffend, denn die Besteuerung von Auslandseinkünften betrifft jeden Bürger in Thailand der hier seinen regulären Aufenthalt hat, unabhängig der Nationalität. Man ist nun mal steuerpflichtig dort wo man wohnt. Durch die eventuell vorhandene Doppelbesteuerung die Differenz nur, sei diese Differenz Vor-oder Nachteilig für den Steuerpflichtigen hängt ja vom Steuersatz im Bezugsland und der persönlichen Einkommenslage ab. Das ist auch in DE so. Natürlich war es jahrelang angenehm, besonders für die welche in DE durch den Wohnsitz in TH steuerbefreit waren. Dabei ist zu berücksichtigen dass Thailand beileibe kein Niedrigsteuerland ist. Wie schon gesagt, es trifft auch den Teil der thailändischen Bevölkerung mit Auslandseinkommen. Ein kleines Gedankenspiel erlaube ich mir: Sollte nicht jeder der in TH Steuern zahlt auch die Möglichkeit haben die selben Rechte zu geniessen wie ein thailändischer Staatsbürger wenn er Steuern zahlt? Ich denke da in erster Linie an Grunderwerb? (das double price system lassen wir mal außer Acht) Wenn die Neuregelung wirklich streng durchgezogen wird ist TH für viele als Daueraufenthalt wesentlich unattraktiver geworden. Man darf aber davon ausgehen dass die zunehmende Verknüpfung internationaler Aufsichtsbehörden früher oder später dazu führen wird dass auch andere asiatischen Länder an dieser Schraube drehen!
Harald Mannel 19.03.24 13:40
@monruedee Kanhachin
so wie ich das sehe, sind diese Freibeträge zu niedrig. Stand jetzt sind alle diese Freibeträge doppelt so hoch.
Mich persönlich würde mal interessieren wie der Freibetrag für über 65-jährige in Höhe von 190000 in dieses System von Freibeträgen eingegliedert wird. Ist es ein Freibetrag der den Freibetrag für taxpayer von 60000 ersetzt, oder kommt er noch hinzu oder 3 Möglichkeit, die ich sehe die Versteuerung beginnt normal bei 0-150000 0 Prozent und ist dann 0-190000 0 Prozent. Das ist mir im Moment noch nicht klar! Wer weiß da Näheres darüber? Jedenfalls ist die offizielle Webseite des revenue department meiner Meinung nach an dieser Stelle nicht aktuell !
Monruedee Kanhachin 19.03.24 13:10
Abzüge von früher
Hier ein Ausschnitt vom revenue department, aber aufgepasst das sind die abzugsfähigen Pauschbeträge des Steuerpflichtigen, welcher für sein Einkommen eine Steuererklärung ausfüllt: Section 47 For the assessable income under Section 40, after deduction of expenses under Section 42 bis - 46, the following allowances may be further deducted in order to relieve tax burden:

(1) Allowances for:

(a) the taxpayer, 30,000 Baht;

(b) the taxpayer’s spouse, 30,000 Baht;

(c) legitimate or adopted children of the taxpayer, including legitimate children of the taxpayer’s spouse:

(1) 15,000 Baht for each child born in or before B.E. 2522 or adopted before B.E. 2522 or

(2) 15,000 Baht for each child born after B.E. 2522 or adopted in or after B.E. 2522, but not exceeding 3 children in total. section 38_64 wie schon erwähnt sind nicht die neuen Sätze
Monruedee Kanhachin 19.03.24 13:00
Herr Schaeublin
Wie schon gesagt, steuerpflichtig sind Personen welche ihren Wohnsitz in einem bestimmten Land haben oder sich dort dauernd aufhalten (180 Tage Regelung ist auch in der EU so) Man sollte diese Begriffe richtig verstehen: Ein Steuerpflichtiger (das waren Expats und thais auch schon 2023 und davor, sofern sie sich 180 Tage in Thailand pro Kalenderjahr aufhielten ,mit oder ohne Unterbrechung) muss nicht zwangsläufig Steuern zahlen, denn der th. Staat hat wegen seiner eigenen Regeln was das Steuergesetz anbelangt, kaum die Möglichkeit gehabt Steuern auf Auslandseinkünfte zu erheben (oder wollte es nicht), da das Gesetz, Steuerpflichtige die ihr Einkommen als Kapital erst im Folgejahr verbraucht haben (555) nicht wirklich greifbar gemacht hat. Man hat es gar nicht erst versucht. Zu oben nochmal und anderes Beispiel: Sie sind steuerpflichtig in Thailand, haben aber kein Einkommen oder es liegt unter dem Freibetrag, also zahlen Sie keine Steuern. Verdienen Sie mehr als der Freibetrag erhalten Sie wahrscheinlich einen Steuerbescheid. Je nachdem, kommt auf jedem seine Situation an, können Sie weitere Freibeträge bzw. Abschläge oder Belastungen von der Steuer absetzen. Legt ihr Finanzamt eine feste monatliche Steuer fest, kann es vorkommen dass Sie mit Hilfe der Steuererklärung Geld zurückbekommen. Sorry ,zu Ihrer Frage: Ich glaube der Freibetrag für monatliche Zahlungen an Familienmitglieder sowie bei Einkommen liegt bei 150000 THB per anno Weiß jemand das besser?
Harald Mannel 19.03.24 10:20
@Monruedee Kanhachin
Sie schreiben, das Unterhaltszahlungen und Geldgeschenke steuerpflichtig sind! Im nächsten Satz aber sinngemäß, das es Freibeträge gäbe! Wie ist das zu verstehen, kann ich meiner Ehefrau trotzdem jedes Jahr eine Schenkung machen mit dem Verwendungszweck "gift for live expenses" in einer bestimmten Höhe? Wenn ja? Wie hoch!? Danke
Monruedee Kanhachin 19.03.24 10:10
Nachtrag Herr Schaeublin
Der Verwendungszweck den Sie bei einer Überweisung angeben spielt dabei überhaupt keine Rolle. Geld ist Geld und wenn es regelmässig gezahlt wird und den Freibetrag eines zu versteuernden Einkommens überschreitet, wird vielleicht eine Steuererklärung verlangt und erst auf dieser wird der Verwendungszweck mit Unterschrift und persönlicher Haftung geregelt.
Monruedee Kanhachin 19.03.24 10:00
Herr Schaeublin
Man muss Steuerpflichtigkeit so verstehen: Wer in einem Land seinen Wohnsitz hat ist prinzipiell dort steuerpflichtig. Das bedeutet nicht unbedingt dass man dann auch Steuern zahlt, aber je nach Einkommen oder Steuerrecht des jeweiligen Landes zumindest eine Steuerklärung abgeben muss oder sollte, falls die Möglichkeit einer Rückerstatttung besteht, oder ein angewandter Steuersatz unpassend ist oder bei anderen privaten bzw geschäftlichen Einkommen/Veräusserungen etc...In Thailand ist das ab 180 Tagen Aufenthalt in Zukunft der Fall. Das Steueramt hütet sich im Allgemeinen davor Steuerpflichtige zu einer Steuererklärung aufzufordern falls keine Aussicht auf einzutreibendes Geld besteht. Der Immigration wird übrigens eher ein Einkommensnachweis vorgelegt zwecks Visa. Laut dem Steuerrecht sind auch Unterhaltszahlungen und Geldgeschenke steuerpflichtig. Es gelten aber die Freibeträge selbsverständlich, so dass in den meisten Fällen keine Steuern anfallen. Wenn Sie in Thailand ansässig sind und Ihre an Andere gezahlte Unterhaltszahlungen von der kommenden Einkommenssteuer absetzen möchten, werden diese Zahlungen vielleicht bei der zu Unterstützenden Person versteuert, dann eventuell ohne Freibeträge zu berücksichtigen. Wenn Sie Unterhaltszahlungen nicht von Ihrer Einkommenssteuer absetzen, bezweifle ich dass Ihre Frau zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird (es sei denn Sie überschreiten den Freibetrag deutlich, dafür gibt es schliesslich die Finanzaufsicht auch in TH)
Harald Mannel 19.03.24 09:20
@Erich Schaeublin
die immigration wird meiner Ansicht keine Kopie der Steuererklärung verlangen, sie ist Polizei keine Finanzbehörde! Ich habe gelesen, das Geschenke aus bereits versteuertem Einkommen kommen muß, um bis 20 Mio Baht steuerbefreit zu sein. Bin aber unsicher! Besser wäre es, ich könnte meiner Frau eine Überweisung aus Deutschland schicken mit dem Verwendungszweck "Gift for live expenses"!
Monruedee Kanhachin 18.03.24 22:30
Nachtrag
Wobei, in der Praxis wahrscheinlich beide Länder erst die Steuer erheben und man sie dann vom einem oder vom anderen Staatsfiskus während des Steuerjahres zurückbeantragen muss (Hoffentlich nicht) Da war noch eine Frage im Raum, Überweisungen an die Familie/Freundin/Ehefrau/Ehemann...auch diese unterliegen ab 2024 dem Steuerrecht, natürlich mit Freibetrag. Das ernsthafte an der Sache sind die möglicherweise, falls so strikt durchgezogen, administrativen Herausforderungen für eine thailändische Freundin, Kinder oder sogar Eltern welche man aus dem Ausland unterstützt, da wenn Steuerklärungsaufforderungen (wie schon gesagt...falls das so hart durchgezogen wird) die einfach ignoriert werden, meist hohe Nachforderungen beinhalten. Na mal sehen. Gute Nacht!
Erich Schaeublin 18.03.24 22:16
Hallo zusammen..
was meint Ihr zu meiner Eingabe?
Wenn Sie z.B. in Thailand ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen, wird eine Kopie Ihrer Steuererklärung verlangt. Das heisst, Sie müssen in Thailand eine Steuererklärung einreichen und dann eine Kopie davon vorlegen, wenn Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen.
und weiter:
Das thailändische Recht sieht Steuerbefreiungen z.B. für Schenkungen an Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie oder für Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder vor. In diesen Fällen sind bis zu 20 Millionen THB pro Jahr steuerfrei.
Da habe ich 2 Probleme. Es ist nun durchaus möglich, dass bei der Verlängerung vom -O- Visum eine Steuererklärung vorgelegt werden muss.
Bei der Unterhaltszahlungen an eine Familie werden diese wohl Steuerfrei sein...was meint Ihr dazu??


Rufus Waldviertel 18.03.24 22:13
Wie lange noch...
Man frägt sich schon, wie lange sich die Zahler das noch gefallen lassen. Mittlerweile kenn ich persönlich jede Menge, die es sich auf den Philippinen gemütlich machen. Wesentlich einfachere Visabestimmungen und Steuerbefreiung sind keine unwesentliche Faktoren....
Monruedee Kanhachin 18.03.24 22:00
Taxes
Um es mal einfach auszudrücken, vor 2024 musste ein Einkommen das in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurde und im nächsten Kalenderjahr von einer natürlichen Person mit dauerhaftem Aufenthalt in TH (mehr als 180 Tage) verbraucht oder überwiesen wurde, nicht in Thailand versteuert werden. Diese Regelung war, meiner bescheidenen Meinung nach, ein Schlupfloch für vermögende Thais sich der Besteuerung ihrer Einnahmen aus dem Ausland zu entziehen, da man angeblich einfach vom Vermögen bzw. Kapital vom Vorjahr zehrte. Es geht hier nicht nur um expats. Ab 2024 müssen nicht die nach Thailand transferierten Summen (da ja kaum kontrollierbar: Bargeldumtausch, moneygram, wise etc) sondern die im Ausland erziehlten Einnahmen versteuert werden und in der im Folgejahr auszufüllenden Steuererklärung dem fiskus vorgelegt werden. Dazu gehören ALLE Einkommen und Renten, auch die welche im Ausland bereits versteuert werden. Es geht darum das obengenammte Schlupfloch zu schliessen da man sonst weiterhin vorm fiskus halt nur vom Ersparten zehrt. Denn das wird auch ab 2024 außer Zinsen oä. nicht in Thailand versteuert werden. Eben nur die ausländischen Einkünfte. Werden Renten bereits im Ausland versteuert, dann greift das Doppelbesteuerungsabkommen, allerdings nicht so wie manche sich das hier vorstellen, sondern, diese bereits versteuerten Renten werden in Thailand versteuert und die Besteuerung aus dem Ausland als Kredit, der Steuerbelastung in TH angepasst
Herr Volkmann 18.03.24 20:00
ihre Antwort ist für jetzige mögliche Steuerpflichtige nicht relevant. Sie geben somit auch keine Steuerberatung sondern Sie schreiben wie es mal war. Uns interessiert aber die jetzige Situation! Und zwar hier in Thailand für mögliche Steuerpflichtige hier!
Hans-Dieter Volkmann 18.03.24 19:30
H.Mannel 18.03.24 16:30
Hallo Herr Mannel, ich kann und darf keine Steuerberatung abgeben, Was ich hier mitgeteilt habe bezieht sich ganz auf meine Person. In den 2000er Jahren war ich 8 Jahre ohne Unterbrechung in Th. Zu dieser Zeit gab es steuerlich kein Problem, da ich zwar in Th. lebte aber meinen Wohnsitz in D. beibehalten habe. Ich und meine Frau waren deswegen auch in D. krankenversichert. Das war deutlich billiger, in unserem Alter. Seit 2010 bin ich maximal einmal für drei Monate im Isaan. Ein Daueraufenthalt kommt für mich nicht mehr in Frage. Die Hanhabung der Gesetze in Th. verunsichern mich, weshalb ich mich so entschieden habe. Die heutige steuerrechtliche Situation ist das beste Beispiel dafür.
Harald Mannel 18.03.24 16:30
Hans-Dieter Volkmann
Herr Volkmann, heißt das, das der persönliche Freibetrag zu Beginn der Rente, das wären bei mir bei Rentenantritt 2018 24 %, hier in Thailand geltend gemacht werden kann. Also statt 1 Mio Baht Bruttoeinkommen hier in Thailand nur 760000 Baht Bruttoeinkommen anfallen? Wenn ja, wie weiße ich das nach? Da besteht aber dann auch die Differenz zwischen transferierten Rentenzahlungen der deutschen Rentenversicherung in Höhe von 1 Mio und den um den deutschen Freibetrag ermäßigten Bruttobetrag von 760000 Baht. Wie weiße ich so etwas bei den thailändischen FA nach? Ich kenne das im Moment nur so, das die überwiesenen Beträge für das thailändische FA entscheidend sind!
Hans-Dieter Volkmann 18.03.24 15:20
Whit Shark 18.03.24 09:50
Herr Shark, mit ihrer Antwort an Herrn Schettler liegen Sie zu 100% richtig. Ich, Jahrgang 1940, bin im Jahre 2000 in Rente, also vor 2005. Damit wird von meiner Rente, LVA und Betriebsrente, nur 50% versteuert, abzüglich ca. 20.000,-- Euro Freibetrag. Hinzu kommt monatlich eine steuerfreie private Versorgung. Steuerfrei deshalb weil das Kapital aus einer bereits versteuerten Erbschaft stammt. Meine Frau, seit 27 Jahre
mit mir verheiratet, hat keinerlei Einkommen und im Falle meines Ablebens Hoffnung auf die große Witwenrente mit 60%. Auf Grund eines Hinweises ,aus diesem Forum, brauche ich auch nicht die jährliche Steuererklärung machen. Ist mit dem Finanzamt so abgesprochen.
Harald Mannel 18.03.24 11:20
@Tim Beam
es ist absolut normal, das die möglichen Betroffenen sich äußern und versuchen sich gegenseitig Informationen zu geben! Schuld daran ist das thailändische Finanzamt, dessen Informationspolitik sehr schlecht ist! Solange nicht möglichst alle informiert sind, wird sich das nicht ändern! Denn es geht ja ums Geld der möglichen Betroffenen. Wen das Thema nicht interessiert, der braucht die Kommentare ja nicht zu lesen!
Harald Mannel 18.03.24 10:20
@WhiteShark
der beim Renteneintritt zu versteuernde Anteil interessiert Thailands Finanzamt nicht! Entscheidend ist, wieviel Geld aufs thailändische Konto transferiert wird! Freibeträge für Verheiratete sind! Beispiel 1500 Euro grob gerechnet beim Kurs von 40 720000 Baht
Standard deduction bis 100000 Baht
personal allowances Steuerpflichtiger 60000 Baht
personal allowances spouse 60000 Baht
zu versteuern 500000 Baht
0 - 150000 frei
150000 -300000 5 % 7500 Baht
300000 -500000 10 % 20000 Baht
Steuerschuld 27500 Baht
es gibt noch eine Reihe anderer Freibeträge, die individuell anwendbar sind. z.b. für KV bis 25000 Baht, Unterstützung der Mutter der Ehefrau bis 30000 Baht, Für Kinder usw.
Ebenso hat der Steuerpflichtige über 65 einen höheren Freibetrag bei der Berechnung statt 0-150000 frei sind 0-190000 frei! So kenne ich das im Moment! Wer hat noch mehr Infos?

WhiteShark 18.03.24 09:50
@Norbert Schettler
Das Thema Steuererklärung ist sehr komplex und dann liegt jeder Vorfall anders.
Es kann sein, das mit einem Freibetrag ( 2 x Freibetrag , Ehepartner) und der beim Renteneintritt zu versteuernde (vor 2005 ) Anteil von 50 %, Ihre Rente nicht Steuerpflichtig macht.






Harald Mannel 18.03.24 08:50
@Norbert Schettler
Das ist für mich ganz neu! Ihre Beamtenpension wird nicht in D versteuert? Ich habe eigentlich noch nie etwas anderes gehört! Wie geht das denn? Ist interessant zu hören! Man muss sicher in den meisten Fällen die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen! Nur, muß der auch erst mal durch den Wirrwarr der verschiedenen DBAs durchsteigen. Ich meine, das das ab 1.1.2025 in einem Chaos münden wird und insgesamt für die Thai Finanzbehörden nicht bis zum 31.3. abgeschlossen werden kann! Was ist mit den Farangs, die altersbedingt mit diesen Sachen gar nicht mehr klarkommen können, bzw. gar nichts wissen von einer Besteuerung? Bestraft man die Jahre später noch? Immerhin ist das Abgeben einer Steuererklärung die "Pflicht" des Steuerpflichtigen! Er muß auf die Steuerbehörden zugehen und sich vorab eine TIN noch in diesem Jahr besorgen! Er muß eine Steuererklärung abgeben! Der Finanzbeamte nimmt diese nur entgegen! Wenn der Steuerpflichtige aus Nichtwissen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat, ist er dafür verantwortlich und muß Strafe bezahlen! So sieht es aus! Aber, lässt sich das in den nächsten Jahren so realisieren? Oder muß nicht der thailändische Fiskus auf die Leute zugehen um das ganze Thema zu entschärfen? Man denke an die Unterlagen die dazu beizubringen sind, die übersetzt werden müssen, evtl. beglaubigt werden müssen! Das kann nur gütlich geregelt werden, wenn Finanzbehörden, Steuerpflichtige und Steuerberater zusammenarbeiten! Sonst gibts Chaos und Ärger!
Harald Mannel 18.03.24 08:30
@Marcus Hollenstein
Die Freibeträge sind hier nicht aktuell! z,b. sind die personal allowances 60000 Baht, für spouse 60000 Baht,
ebenso liegt die deduction from income nicht bei 60000 Baht maximal, sondern bei 100000 Baht! Child allowances liegen ebenfalls bei 30000 Baht, Beitrag zu einer Krankenversicherung maximal 25000 Baht! Für über 65-jährige gibts bei der Besteuerung eine exemption von 190000 Baht statt 150000, das ist hier gar nicht aufgeführt. Das Ganze ist vom 23.11.2020 wie man unten links im Dokument sieht. Ich meine , die thailändischen Finanzbehörden sollen erst mal ihre Hausaufgaben machen, bevor sie mögliche Steuerpflichtige damit belästigen und die Besteuerung in die Welt hinausposaunen!
Ham Mmm 18.03.24 00:30
Thailand
Das Problem wird sein, der thaibeamte fordert. Einfach mal so. Die Beweislast liegt dann beim farang. Und einem Beamten wiedersprechen? Oder belehren? Das ist Wahnsinn. Das bedeutet. Zu dem steueranwalt und Übersetzer, kommt noch der Anwalt um sich gegen Willkür zu wehren. Denn kein thaibeamter lässt sich belehren oder akzeptiert wiederspruch.
Ham Mmm 18.03.24 00:30
Ps
Bin mal mit einer offiziellen Note, beglaubigte Übersetzung und vom bkk Außenministerium abgestempelt auf Amt in meiner Stadt. Nur zur letztendlich Registrierung. Wurde verweigert. Der Beamte wusste überhaupt nicht worum es geht und erklärte mir, der Ministeriumsstempel ist ungültig. Einspruch? Der nächste. Und einfach nicht mehr beachtet, Anruf in bkk….dann gehen sie in eine andere Stadt. Oder in die nächste.das ist Thailand…wurde mir gesagt,. Na tolle Aussichten.
Heinz Grabowski 17.03.24 22:10
Ham Mmm
@Ham Mmm : Ihre Frage kann ich Ihnen nicht ehrlich beantworten.
Was ich weiß ist , Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente ( z.B. MER Pensionskasse, BU usw. ) nun vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an.

Ham Mmm 17.03.24 20:30
@ WhiteShark
Mal nur gefragt….ich gebe ihnen zu ihrer Aussage recht. Gab und Freibeträge fallen weg. Denn der Freibetrag soll ja das Existenzminimum abdecken. Unser deutscher Staat denkt…Auswanderer haben kein Recht auf Existenzminimum! Ok. Nun hab ich gehört, dass der Freibetrag von 11.000 nicht nur wegfällt. Sondernd als Einnahme auf die betriebsrente draufgerechnet wird. So würden aus 7000 betriebsrente schwups 18.000 Euro. Und davon dann steuern mit progressionsvorbehalt. Heißt was sie in Thailand versteuern ( drv) wird fiktiv auf die 18.000 draufgehauen um sie in den Genuss einer höheren Einstufung in der Steuertabelle zu kriegen. Stimmt das so? Oder hab ich das ( zum Glück ) falsch verstanden?
Rainer Stutz 17.03.24 20:20
Es ist wirklich zu früh.....
Echt Leute, es ist viel zu früh, immer noch, um ein Steuerberater beizuziehen sowie Steuerabsichten zu posten. Es gibt eigentlich nichts zu den Ausführungsbestimmungen.
Beispiele
- Die Listen über "ausländische Einkommensarten" sind nicht komplett.
... Fallen Erbschaften aus DACH unter den "Schenkungs-Paragraphen" ?
... Wie will man gemäss den unterschiedlichen DBA von DACH Steuererhebungen in den jeweiligen Ländern mit thailändischer Erhebung "verrechnen" ?
... Ich fülle in der Schweiz eine Steuererklärung aus, jeweils für das Vorjahr. Aber erst im September. Wie kann ich per 31.3. in Thailand eine Steuererklärung einreichen aus der Schweiz, die belegt, was ich dort versteuert habe ?
... Wer übersetzt mir dies überhaupt ? in DACH werden wohl keine englischen Zertifikate ausgestellt und gemäss dem heutigen Stand werden nur diese akzeptiert...
... Wie sieht es aus mit dem Zahlen mit ausländischen Kreditkarten in Thailand... steuerpflichtig ?
... Wie sieht es aus mit Überweisungen von Freunden an mich - oder an meine Freundin in Thailand ?
usw usw usw usw usw

Machen wir uns doch nicht verrückt, hier. Cha-cha, kit dii, mai kit maak.....
Ohne echte Ausführungsbestimmungen ist alles nur Kristall-Kugel-Gedönse

Einfach nicht 180 Tage in Thailand sein, oder keine Überweisungen tätigen....... der "Rest ist Warten", wie immer... :-)
Markus Hollenstein 17.03.24 18:39
@Ronaldo
Sind Sie sich sicher was Sie da schreiben?

Herr Rasp macht darauf aufmerksam, dass das Gesetz angepasst worden ist und Renten ab 1.1.2024 ebenfalls besteuert werden. Die Steuererklärung für 2024 füllt man üblicherweise erst 2025 aus. Wenn Sie also die Beschreibung für das Ausfüllen der Steuererklärung für 2023 anschauen werden Sie die Anpassungen noch nicht finden. Im Jahr 2024 wird man verschiedene Belege wie z. B. Zinsbescheinigungen erhalten, die man Anfang 2025 brauchen wird um die Steuererklärung auszufüllen. Was ist da unfassbar?

https://www.rd.go.th/english/37749.html

Chapter 3 Income Tax auswählen und Artikel 40 anschauen. Dort ist die Rente (neu) ebenfalls aufgeführt.

Auf dem folgenden Link wird die aktuelle Steuererklärung beschrieben (Rente fehlt noch). Da sind auch die Abzüge und der Steuertarif erklärt. Ob man da wirklich ein Steuerbüro oder einen Anwalt braucht kann jeder selber beurteilen.

https://www.rd.go.th/english/6045.html


WhiteShark 17.03.24 17:50
Harald
Das kenne ich auch so aus meinen bisherigen Erkundigungen. Ein Grund , warum ich noch immer zögere, mich in Deutschland abzumelden. Im Moment gönne ich mir die 6 Monate Überwinterung.

Betriebsrenten, Beamtenpensionen werden nach DBA in Deutschland besteuert.
Hier muss wohl eine Steuererklärung durchgeführt werden. Jeder Cent der Betriebsrente wird dem FA automatisch gemeldet.

Gesetzliche Renten der DRV in Thailand.
Auch hier muss wohl eine Steuererklärung abgegeben werden. Schön , wenn für die ersten 150.000,-- Baht hier in Thailand eine Steuerbefreiung greifen sollte. Kosten des Steuerberaters ( nach Buschfunk) 100 bis 300 Euro.

in meinem Fall bei Auswanderung würde ich zusätzlich in Deutschland den Steuerfreibetrag und den GDB 50 verlieren.

Warten wir es ab. Für meine Aussagen habe ich keine schriftliche Grundlagen mehr. Aber mit dem Finanzamt sei es D oder TH sollte man sich nicht anlegen.
C. Rasp schreibt auch dazu : Eine Verlängerung der Frist ist lediglich um 8 Tage auf Antrag möglich. Danach werden Verspätungszuschläge, Zinsen und gegebenenfalls Strafzahlungen fällig.

Und da werden die FA nicht gnädig sein. Das kenne ich persönlich aus Deutschland.

Abwarten und Tee trinken




Ronaldo 17.03.24 17:00
@Hr. Mannel und Wirth
Wo werden lt. DBA die Zahlungen privater Versicherungen, z.B. BU-Rente, versteuert?
Jörg Obermeier 17.03.24 16:50
mvb+Ronaldo etc.
Das war auch mein Kenntnisstand, dass Betriebsrenten in Deutschland versteuert werden und Renten der DRV in Thailand. Dann bin ich auf diesen Art. 18 (2) des Doppelbesteuerungsabkommens gestossen. Und da heisst es wörtlich: «Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaft unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.»
Hartmut Wirth 17.03.24 16:40
Steuern
Gemäß Doppelsteuerabkommen werden in Thailand (gilt jetzt für Deutschland) keine Steuern für versteuerte Einkommen erhoben. Und da Pensionen in Deutschland versteuert werden müssen, fallen in Thailand dafür keine Steuern an.
Bei der Rente sieht es anders aus: ab 184 Tage in Thailand werden diese auch hier steuerpflichtig, da in Deutschland keine Versteuerung mehr stattfindet (habe ich schriftlich mitgeteilt bekommen)
Die Frage ist: erhält jemand Pension UND Rente, gilt hier eine Zusammenlegung? Also zählt die Pension und Rente zusammen? Denn für die ersten 150.000,-- Baht gilt ja auch hier in Thailand eine Steuerbefreiung. Also greift die Steuerpflicht erst ab 150.001 Baht.
Solange man nichts Genaues weiß, braucht man sich nicht aufzuregen. Man hat ja noch 1 Jahr Zeit.
Harald Mannel 17.03.24 16:30
Harald
Betriebsrenten, Beamtenpensionen werden nach DBA in Deutschland besteuert. Gesetzliche Renten in Thailand. Inwiefern eine Aufrechnung erfolgt bei Betriebsrenten zwischen Deutschland und Thailand ist mir im Moment noch nicht klar! Also der Vergleich zwischen gezahlter Steuer in Deutschland und möglicher Steuerzahlung in Thailand! Ich sehe das auch so, das es im ersten Quartal in den Finanzämtern zu einem Desaster kommen wird, weil die verschiedensten DBA aus den verschiedensten Ländern geprüft werden müssten. Das ist in einem Vierteljahr nicht zu schaffen für die Beteiligten! Letzendlich liegt aber die Beweislast beim Steuerpflichtigen, er muss zuschauen, das er mit Hilfe eines Steuerberaters das alles auf die Reihe kriegt! Wie findet man einen geeigneten Steuerberater????? Es wird interessant!
Urs Widmer 17.03.24 15:20
Die Steuererklärung muss bis 31. März 2025 auf Thai eingereicht werden, praktisch ohne Aufschubmoeglichkeit. Das wird für alle beteiligten Parteien eine echte Herausforderung.
Ronaldo 17.03.24 15:10
@Obermeeyer: FALSCH!
Ich habe noch die Mail vom FA Neubrandenburg, die mir klar sagt: deutliche Renten werden in Thailand versteuert, ab 180 Tage Abwesenheit BRD. Kann ich gerne weiterleiten.
Jörg Obermeier 17.03.24 15:00
Für mich persönlich gilt, dass ich mich derzeit damit nicht verrückt machen lasse. Es wäre nicht das erste Mal, dass in diesem Land heute das und morgen wieder was ganz anderes gilt. Ich habe mir mal das Doppelbesteuerungsabkommen von Deutschland mit Thailand durchgelesen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde mal behaupten in Art. 18 (1)+(2) steht ziemlich wortwörtlich, dass Betriebsrenten (mit Einschränkungen) und staatliche Renten aus Deutschland in Thailand nicht besteuert werden können. Wie gesagt, ich bin kein Jurist aber wie sonst sollte man diese beiden Abschnitte des Art. 18 sonst interpretieren können?
Ronaldo 17.03.24 14:20
Nachtrag Special Pension / Bargeld
1. Bargeld was man in THA umtauscht wird auch als Einkommen angesehen?
2. Revenue Code Personal Income Tax
Part II Section 42
The assessable income of the following categories shall be exempt for the purpose of income tax calculation

12. Special pension, special gratuity, inherited pension or inherited gratuity.
Markus Hollenstein 17.03.24 13:50
Steuererklärung wird rückwirkend ausgefüllt
Die Steuererklärung für 2023 wird 2024 ausgefüllt. Aktuell wird man die Beschreibung zum Ausfüllen die aktuellen Anpassungen für 2024 noch nicht finden weil sie erst 2025 benötigt werden. Allerdings sind die Anpassungen im Gesetz bereits vorhanden.

Das Steuergesetz findet man auf www(punkt)rd(punkt)go(punkt)th(slash) english(slash)37749(punkt)html

Die Beschreibung für das Ausfüllen mit den Abzügen und den Tarifen findet man auf www(punkt)rd(punkt)th(slash)english(slash)6045(punkt)html
Ronaldo 17.03.24 13:40
@Jörg und Mike: ich rudere zurück
Das Wort Annuity als ÜB für Rente kannte ich nicht. Ich kenne nur Pension.
DAMIT HABEN WIR EIN PROBLEM!
Jörg Obermeier 17.03.24 13:30
Ronaldo 17.03.24 12:00
Vielleicht wäre es ganz hilfreich sich zuerst das erwähnte Video anzusehen und erst dann den Artikel beurteilen. Dass auf der Webseite der "The Revenue Department" die Änderungen scheinbar noch unberücksichtigt geblieben sind mag vielleicht auch daran liegen, dass diese erst vor Kurzem erfolgte (15. September 2023). (Achtung, könnte Ironie beinhalten)
Titus 17.03.24 12:40
Leider konnte ich die Aussage des Herrn Ronaldo nicht ausfindig machen, wonach Pensions und Special Pensions keiner Steuerpflicht unterliegen sollen. Herr Ronaldo, könnten sie einen Link zur Homepage geben?
Im übrigen ist es schon sehr merkwürdig, dass Ausländern keine englischen erklärungen betreffend den Steuern angeboten wird. Man wird also dazu verurteilt, kostspielige Übersetzungen erstellen zu lassen und angesichts der widersprüchlichen Aussagen betreffend Abzügen, wie Unterstützungsbeiträge an Thai Familien, Krankenversicherung etc. dringend auf einen Steuerberater angewiesen. Alles geht nur um das Geld!!! Eine Hand wäscht die Andere! Und wie wird wohl der Wechselkurs in Thai Baht berechnet, vermutlich auch hier ein Fantasie Kurs. Abwarten und Tee trinken heißt hier die beste Devise.
Ronaldo 17.03.24 11:40
Im DBA BRD-THA steht: das Recht
Zur Besteuerung von Renten hat Thailand.
ABER: wie ich bereits im 1. Posting geschrieben hatte: laut Thai-Steuerrecht unterliegen Pensions und Special Pensions KEINER STEUERPFLICHT!
Könnt ihr selbst nachlesen. Dafür braucht man keinen Anwalt, Steuerberater oder sonstige Wichtigtuer, die einem das Geld aus der Tasche ziehen!
Ronaldo 17.03.24 11:20
Webseite Thai-Finanzministerium
Pensions und Special Pensions unterliegen in Thailand NICHT der Steuerpflicht (PIN= Personal Income Tax).
Ende Gelände.
J. Obermeier 17.03.24 09:40
Meine 2Cent: Ich habe ja ein gewisses Verständnis, dass jedes Land versucht seine Steuereinnahmen zu steigern. Riesige Steuerausfälle und dagegen massive Mehrausgaben, nicht zuletzt auch durch Covid bedingt zwingen vermutlich geradezu dazu. Es mag ja «Thai-Style» sein, dass man zwar seit 1. Januar steuerpflichtig sein soll, es einen aber nach wie vor niemand, nicht einmal Eckdaten, konkret benennen kann. Ergo man wird schon unter anderem allein wegen Sprachbarrieren auf Steuerkanzleien angewiesen sein. Da könnte man auch gleich Roulette spielen ob man an eine gute oder schlechte Kanzlei gerät. Dass die auch noch kräftig für ihre Dienste hinlangen werden dürfte dagegen keine offene Frage sein. Entkommen dürfte man diesem System vermutlich aber nicht. Die Immigration braucht die Verlängerung des Visums nur von einer Steuernummer abhängig machen. Und ich bin mir sicher unser Innenminister hat das längst auf dem Radar. Sollten die das wirklich so durchziehen, dann werden wohl etliche abwandern und Interessenten massiv abgeschreckt. Vielleicht sogar ganz im Sinne der Regierenden. Ob es wirtschaftlich sinnvoll sein könnte? Who cares??
Manfred Guempel 17.03.24 09:40
Neuerungen bei der EINKOMMENSTEUER
Jetzt kommen die Thais auch darauf wie man mehr Steuern bekommen kann.Wird eventuell den Farang die sich abgemeldet haben,in Thailand wohnen,natürlich hier zum zahlen herangezogen.Das Doppelbesteuerung abkommen,zählt auch nicht immer. Beispiel: Viele Italienier haben an der Cote Azure gekauft u. Geschäfte gemacht . Wurde natürlich in Frankreich versteuert. Dann kam der Italy Staat u.sagte bei uns sind die Steuern wesentlich höher,du bezahlt bei uns die hohen Steuern und kannst wegen der Doppelbesteuerung die französische Steuer hier geltend machen!
@ Herr Erich Schaeublin
Natürlich können Sie hier verkaufen( nicht einfach) wohin dann hinziehen?
Großes PROBLEM hier natürlich bis jetzt alles in Thai.
Abwarten wie es weiter geht.



Erich Schaeublin 17.03.24 00:50
Ich lebe im Isaan seit Jahrzehnten und beabsichtige ernsthaft meine ganzen Anschaffungen Haus Fahrzeuge und andere Gegebenheiten zu veräussern. Vor vielen Jahren war Thailand noch super für Pensionäre, denn das Land hat viel Werbung gemacht für diese Altersgruppe. Was ich natürlich verstehen kann, ist, dass man Steuern bezahlen muss und sollte, doch diese Einkommenssteuer sollte meines Erachtesns verständlich rübergebracht werden und vorallen im Detail was die Freibeträge und andere Abzüge betrifft. Darüber hinaus finde ich ich es exorbitant was ein Rentner mit einem Einkommen von über 2 Mio Baht an Steuern bezahlen muss. Da gibt es nur eine klare Antwort darauf und die heisst: ausreisen für immer.!! Ich glaube da werden mir so einige Schweizer zustimmen.
Siegfried Kienberger 16.03.24 23:30
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich macht eine klare Aussage im Bezug auf Pensionen. Die Pension wird in dem Land versteuert, in dem der Anspruch erwirkt wurde. Das ist der Punkt für normale Pensionen. Auf die Pensionen für Beamte wird dann in den nächsten Absätzen eingegangen. Die habe ich nicht gelesen, aber das sollte jeder selbst können. Die Steuer wird mir immer automatisch von der Pension abgezogen.
Rainer Stutz 16.03.24 21:50
Bis alles klar ist....
Werde ich 3 Massnahmen treffen;
1. Keine 180 Tage in Thailand sein
2. Kein Geld mehr nach Thailand überweisen
3. Weder einen meiner pick up ersetzen noch investieren
Im 2025 habe ich noch genug zeit die entscheidungen für die zukunft zu treffen, also kein stress im 2024...
Mary 16.03.24 21:30
Viele Fragen
Es wäre für uns hilfreich, wenn endlich Klartext gesprochen und es auch so angewendet wird. Im Moment ist alles ein Wischi Waschi. Der Staat braucht Geld, Internet Seiten nur auf Thai und es wird aber verlangt, dass der Steuerzahler alles selber abklärt oder für viel Geld ein Steueranwalt nehmen wird.
Hammmm 16.03.24 19:00
Im Einzelfall bei der Behörde zuerfragen
Wieder keine einheitliche Aussage! Wieder abhängig vom Wissensstand oder der Willkür einzelner Beamter.,warum zum teufel schafft es Thailand nicht, konkrete „Aussagen zu treffen! Warum kann niemand klipp und klar sagen wie hoch Freibeträge sind! Das muss ich nicht bei der Behörde erfragen. Das hat im Gesetz zu stehen! So langsam hängt mir das Land zum Hals raus!
Andreas Hamm 16.03.24 17:30
So langsam wird es interessant. Bin gespannt wie das umgesetzt wird und ob das zuständige "Revenue Department" hier im hintersten Isaan bescheid weiß und ich eine Steuernummer bekomme. Da darf meine Lebensgefährtin mal wieder dolmetschen. Hoffentlich bringt sie das auch richtig rüber. Ein Spiel mit noch vielen Unbekannten

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