Neue Regeln für Powerbanks an Bord

CAAT verschärft Vorschriften für Powerbanks im Flugverkehr

Eine Powerbank im Handgepäck eines Flugzeugs. Die thailändische Luftfahrtbehörde CAAT hat neue Vorschriften für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord veröffentlicht. Bild: KI-generiert.
Eine Powerbank im Handgepäck eines Flugzeugs. Die thailändische Luftfahrtbehörde CAAT hat neue Vorschriften für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord veröffentlicht. Bild: KI-generiert.

BANGKOK: Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde CAAT hat neue Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks auf Flugreisen veröffentlicht. Die Regelungen orientieren sich an den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und werden bereits von zahlreichen Fluggesellschaften weltweit, darunter auch Thai Airways, angewendet.

Hintergrund der verschärften Bestimmungen sind mehrere Zwischenfälle mit Lithium-Batterien an Bord von Flugzeugen. Besondere Aufmerksamkeit erregte ein Brand in einer Maschine der südkoreanischen Fluggesellschaft Air Busan vor dem Start im Januar 2025. Erste Ermittlungen deuteten darauf hin, dass eine Powerbank die Ursache gewesen sein könnte.

Brände durch Powerbanks an Bord

Auch in Thailand kam es zu Vorfällen: Im Juli 2025 musste ein Flug von Bangkok Airways auf der Strecke von Samui nach Hongkong nach Bangkok umgeleitet werden, nachdem eine Powerbank Feuer gefangen hatte. Bereits im Januar 2024 war es auf einem Flug von Thai AirAsia zu einem ähnlichen Zwischenfall gekommen. In beiden Fällen konnten die Besatzungen die Situation rasch unter Kontrolle bringen.

Nach Angaben der CAAT stellen Lithium-Batterien ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Passagiere, Besatzungen und den Flugbetrieb dar. Deshalb dürfen Powerbanks künftig ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist verboten.

Obergrenzen für Powerbanks an Bord

Zudem dürfen Powerbanks eine Kapazität von maximal 100 Wattstunden (Wh) beziehungsweise 20.000 Milliamperestunden (mAh) nicht überschreiten. Geräte mit einer Kapazität zwischen 101 und 160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft mitgeführt werden. Powerbanks ohne eindeutig erkennbare Kapazitätsangabe sind an Bord nicht erlaubt.

Jeder Fluggast darf höchstens zwei Lithium-Batterien mitführen. Darüber hinaus ist es während des Fluges untersagt, Powerbanks zu laden oder sie zum Aufladen von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten zu verwenden. Die Behörde schreibt außerdem vor, dass Powerbanks nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen aufbewahrt werden dürfen. Stattdessen müssen sie an leicht zugänglichen Orten wie der Sitztasche, unter dem Vordersitz oder in der Kleidung des Passagiers verstaut werden. Dadurch soll das Kabinenpersonal im Fall von Überhitzung, Rauchentwicklung oder Feuer schneller reagieren können.

Powerbanks sicher verpacken

Passagiere sind zudem verpflichtet, ihre Powerbanks vor Kurzschlüssen zu schützen. Die Geräte sollten beispielsweise in den Originalverpackungen oder in geeigneten Schutzhüllen transportiert werden, damit sie nicht mit Metallgegenständen oder anderen Batterien in Kontakt kommen.

CAAT-Generaldirektor Air Chief Marshal Manat Chavanaprayoon betonte, dass die neuen Vorschriften nicht der Einschränkung von Reisenden dienten. Ziel sei vielmehr die Erhöhung der Flugsicherheit entsprechend den internationalen Standards. Lithium-Batterien und Powerbanks könnten bei Beschädigungen, Stößen oder unsachgemäßer Verwendung überhitzen, Rauch entwickeln oder Brände verursachen. Die neuen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit des Luftverkehrs in Thailand weiter zu verbessern.

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