Nachrichten zum Thema Seefahrt am Dienstag

Die schwedischen Behörden wollen den Unfall der MS Estonia erneut untersuchen. Foto: epa/Stefan Jerrevang
Die schwedischen Behörden wollen den Unfall der MS Estonia erneut untersuchen. Foto: epa/Stefan Jerrevang

Hinterbliebenen-Expedition untersucht Autodeck des «Estonia»-Wracks

TALLINN: Bei Untersuchungen am Wrack der 1994 untergegangenen Ostsee-Fähre «Estonia» ist ein privat finanziertes Expertenteam aus Estland mit einem Tauchroboter bis zum Autodeck vorgedrungen. «Es ist uns gelungen, zwei Türen auf der Steuerbordseite des Autodecks zu filmen, durch die sich die Leute in das Ober- und Unterdeck bewegen konnten. Es stellte sich heraus, dass sie intakt und geschlossen waren», sagte Expeditionsleiter Margus Kurm nach einem Bericht der estnischen Zeitung «Postimees» vom Dienstag.

Dies sei eine «wichtige Entdeckung», die nun in Berechnungen und Simulationen berücksichtigt werden müsse. Bisherige Studien sind nach Angaben von Kurm davon ausgegangen, dass die Türen auf dem Autodeck durch den Wasserdruck zertrümmert wurden und von dort aus Wasser in die unteren Decks gelangt ist. «Wenn sich jetzt herausstellt, dass die Türen noch intakt sind, musste das Wasser von woanders unter das Autodeck fließen», sagte er.

Die Expedition erfolgt im Auftrag der Hinterbliebenen-Organisation der Opfer der Schiffskatastrophe - parallel zu einer offiziellen Untersuchung durch staatliche Behörden. Dafür war am 18. September ein Forschungsschiff zur Unglücksstelle aufgebrochen, um das Wrack und den umliegenden Meeresboden zu untersuchen. Für die neuen Aufnahmen bewegte sich der Roboter den Angaben zufolge entlang des Autodecks bis in eine Tiefe von etwa 50 Metern.

Der Untergang der «Estonia» gilt als die schwerste Schiffskatastrophe in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Fähre war in der Nacht zum 28. September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf ihrem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Südküste gesunken. 852 Menschen starben, nur 137 überlebten. Dem offiziellen Untersuchungsbericht aus dem Jahr 1997 zufolge war das abgerissene Bugvisier die Ursache für den Untergang. Es gibt bis heute aber Zweifel an der Unglücksursache.

Überlebende und Hinterbliebene fordern bereits seit langem eine Wiederaufnahme der Untersuchungen. Neue Bewegung kam in den Fall, als Dokumentarfilmer im Vorjahr mit einem Tauchroboter unter anderem Löcher im Schiffsrumpf entdeckten. Bestätigt wurden diese im Zuge einer daraufhin von den Untersuchungsbehörden in Estland, Schweden und Finnland eingeleiteten Vorstudie am Wrack. Umfassendere offizielle Untersuchungen sind im Frühjahr 2022 geplant.


Erste Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen

Schleswig (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 4 MB 32/21). Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 MB 32/21).

Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt.

Dieses hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. Die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehende Vorlage, Prüfung und Billigung eines Rettungs- und Notfallkonzeptes für den Tunnel sei keine Bedingung, deren Erfüllung von der Enteignungsbehörde zu kontrollieren sei, teilte das Gericht mit.

Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht zudem auch nicht in der Annahme, dass die noch ausstehende Planergänzung in Bezug auf die küstennahen geschützten Riffe ein erhebliches Hindernis für den beabsichtigten Baubeginn darstelle.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.