Mietpreisbremse gilt bis Ende 2029

​Regierung verlängert Regelung für angespannte Wohnungsmärkte

Berliner Wohnhochhäuser vor dem Fernsehturm – die Mieten für Neuzuziehende steigen hier laut Statistik besonders stark. Foto: epa/Clemens Bilan
Berliner Wohnhochhäuser vor dem Fernsehturm – die Mieten für Neuzuziehende steigen hier laut Statistik besonders stark. Foto: epa/Clemens Bilan

BERLIN: Wer sich mit überhöhten Mietforderungen konfrontiert sieht, kann sich zur Wehr setzen. Ein wichtiges Instrument ist die Mietpreisbremse. Sie soll in Deutschland bis Ende 2029 gelten.

In Deutschland wird die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten fand die notwendige Mehrheit in der Länderkammer Bundesrat.

Bremse mit Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.

Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Die in der deutschen Regierung für das Mietrecht zuständige, sozialdemokratische Justizministerin Stefanie Hubig hat die Verlängerung mit Hochdruck vorangetrieben. Gleichzeitig betont sie, im Mietrecht seien noch weitere Reformen notwendig - auch um zu verhindern, dass Vermieter die Mietpreisbremse durch Kurzzeitmietverträge oder die Vermietung von möbliertem Wohnraum umgehen.

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