Klage wegen Gesetzes zum Nordirland-Konflikt

Der Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Foto: epa/Patrick Seeger
Der Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Foto: epa/Patrick Seeger

DUBLIN: Das EU-Mitglied Irland verklagt Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen eines umstrittenen britischen Gesetzes zum Nordirland-Konflikt. Das Gesetz, mit dem London einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung von Verbrechen aus der Zeit des Bürgerkriegs ziehen will, sei mit den Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, sagte der irische Außenminister Micheal Martin am Mittwoch.

Straf- und zivilrechtliche Prozesse zu Morden und anderem Unrecht aus dem Bürgerkrieg in der britischen Provinz soll es mit dem «Northern Ireland Troubles Legacy Act» genannten Gesetz nicht mehr geben. Angehörige der Opfer werfen der konservativen Regierung in London vor, in erster Linie britische Veteranen vor rechtlichen Konsequenzen schützen zu wollen. Außer der irischen Regierung lehnen auch alle Seiten des politischen Spektrums in Nordirland das Gesetz ab. Kritik kam auch vom Europarat, den Vereinten Nationen und US-Politikern.

Während der jahrzehntelangen «Troubles» hatten in der britischen Provinz radikale meist katholische Befürworter einer Wiedervereinigung mit Irland gegen militante, protestantische Anhänger der Union mit Großbritannien sowie britische Soldaten gekämpft. Tausende Menschen starben. Der Konflikt wurde 1998 durch das Karfreitagsabkommen beendet, das die vollständige Übernahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in nordirisches Recht vorsieht.

Der irische Vizeregierungschef Martin kritisierte, Großbritannien habe das Gesetz einseitig vorangetrieben, ohne auf Bedenken zu hören. «Die britische Regierung hat die politische Option beseitigt und uns nur diesen rechtlichen Weg gelassen», sagte Martin.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Die Urteile des Gerichtshofs sind für die Staaten bindend.

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