Iran informiert über Teilausstieg aus Atomdeal

Frist von 60 Tagen

Foto: epa/Stringer
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TEHERAN (dpa) - Der Iran hat die EU über seine Entscheidung für eine höhere Urananreicherung informiert.

Medienangaben zufolge teilte Außenminister Mohamed Dschawad Sarif in einem Schreiben an die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini mit, dass der Iran sich nicht mehr an die im Wiener Atomabkommen festgelegte Obergrenze von 3,67 Prozent halten werde. In dem Schreiben habe Sarif erneut betont, dass der Iran die Verpflichtungen aus dem Vertrag wieder erfüllen werde, sobald auch die anderen Vertragsparteien, vor allem die USA, ihren Verpflichtungen nachkämen. Sollte dies nicht binnen 60 Tagen geschehen, werde der Iran Anfang September die dritte Phase des Teilausstiegs beginnen.

Der Iran hat bereits in zwei Phasen seine Verpflichtungen in dem Atomdeal reduziert. Zunächst hat das Land die 300 Kilogramm Obergrenze seiner Uranvorräte überschritten, ab Sonntag dann auch die vorgeschrieben 3,67 Prozent bei der Urananreicherung. Damit missachtete das Land eine zentrale Auflage des internationalen Atomabkommens, aus dem die USA schon im vergangenen Jahr einseitig ausgestiegen waren. Der Iran hatte sich bis vor einem Monat weiter an den Vertrag gehalten, war aber von den USA dennoch mit harten Sanktionen belegt worden.

Das 2015 zwischen den UN-Vetomächten USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien sowie Deutschland und dem Iran vereinbarte Atomabkommen sollte Teheran am Bau einer Atombombe hindern. Das iranische Atomprogramm wurde massiv eingeschränkt, im Gegenzug sollten Wirtschaftssanktionen gegen das Land aufgehoben werden.

Die Urananreicherung soll bis September 5 Prozent nicht überschreiten. Sollte es zur dritten Phase des Ausstiegs kommen, werde dann Uran bis auf 20 Prozent angereichert, hieß es in Teheran.

Parallel zu den Drohungen will der Iran jedoch die diplomatischen Kanäle offenhalten. Vor allem soll Ende Juli ein Treffen zwischen dem Iran und der sogenannten 4+1 Gruppe - entweder in Brüssel oder Wien - stattfinden.

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