Hundebox-Prozess fortgesetzt

Gutachter bescheinigt schwere Störung

Foto: Freepik
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KREMS: Eine Mutter und ihre Freundin sollen ein Kind in Österreich fast zu Tode gequält haben. Das Urteil: langjährige Haftstrafen für beide.

Im österreichischen Prozess um versuchten Mord an einem Kind sind dessen Mutter und ihre Komplizin vom Landgericht Krems zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 33-jährige Mutter wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, die 40 Jahre alte zweite Angeklagte zu 14 Jahren Gefängnis. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die acht Geschworenen hatte sich vor dem Rechtsspruch rund sieben Stunden lang beraten.

Verurteilt wurde die Mutter wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Ihre ehemalige Freundin, die Aufträge zu den Misshandlungen des damals zwölf Jahre alten Jungen gegeben haben soll, wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Anstifterin und wegen Beihilfe belangt.

Die Höhe der Strafen folge daraus, dass die Beschuldigten mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten, sagte die Richterin. Auf psychischer Ebene sei der Junge auf jeden Fall zur Gänze zerstört worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen. Dass die Qualen des Kindes überhaupt ein Ende nahmen, ist auch dem Einschreiten einer Sozialarbeiterin zu verdanken.

Die 33-Jährige hatte ihren Sohn unter anderem gefesselt, geknebelt, ihn hungern lassen und bei eisigen Zimmertemperaturen mit kaltem Wasser übergossen. Obendrein hatte sie ihn mehrfach jeweils stundenlang in eine Hundebox gesperrt. Das stark abgemagerte Kind hatte bei der Einlieferung ins Krankenhaus nur noch eine Körpertemperatur von knapp 27 Grad und befand sich in einem komatösen Zustand. Das Martyrium ihres Sohnes hielt die Angeklagte auch in mehreren Videos fest. Als Motiv gab sie vor Gericht an, dass sie ihren angeblich aggressiven und aufsässigen Sohn zu einem braven Kind erziehen wollte. Sie bestritt aber die Mordabsicht. Die 40-Jährige befeuerte die Taten durch zahlreiche Anweisungen.

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Peter Joe 01.03.24 17:50
Was man weiss ist nicht wahr und was Wahr ist ist unbekannt.
Hans-Dieter Volkmann 01.03.24 16:40
M. Kanhachin 01.03.24
Herr K.,der Inhalt ihres Kommentars an Herrn P. beweist doch, von der Wirklichkeit keine Ahnung, dafür aber reichlich Hohn. Zu ihrer Information, es handelt sich bei dieser Mutter nicht um Gottgläubigkeit, sondern genau ums Gegenteil. Was das wohl ist?
Monruedee Kanhachin 01.03.24 09:40
Herr Peter
Das Verhalten dieser "Mutter" ist sehr symptomatisch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist sie gottesgläubig