Doch Verfahren gegen Polisario-Chef Ghali

Foto: Freepik
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MADRID: Das Ende Juli eingestellte spanische Strafverfahren wegen Völkermordes gegen den Chef der Unabhängigkeitsbewegung für die Westsahara Polisario, Brahim Ghali, muss wieder aufgenommen werden. Der Untersuchungsrichter, der die Einstellung am 29. Juli verfügt hatte, habe einen Rechtsfehler begangen, teilte der Nationale Gerichtshof in Madrid am Mittwoch mit.

Für die Ghali vorgeworfenen Taten sehe das spanische Strafrecht derart hohe Strafen vor, dass über die Einstellung nicht wie geschehen in einem abgekürzten Verfahren hätte entschieden werden dürfen, betonte der Gerichtshof.

Die Entscheidung hätte statt des Untersuchungsrichters eine Strafkammer in einem ordentlichen, ausführlicheren Verfahren fällen müssen. Ob die Entscheidung des Untersuchungsrichters auch in der Sache falsch gewesen sei, bleibe offen. Dies müsse nun in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden, betonten die Richter.

Das Verfahren gegen den den 72-jährigen Ghali ging auf eine Anzeige der Menschenrechtsorganisation ASADEH aus Westsahara von 2008 zurück, die der Regierung Marokkos nahesteht. Der 71-Jährige Ghali war von Mitte April bis Anfang Juni für eine Corona-Behandlung in Spanien, hatte aber dann wieder ausreisen können, was zu Spannungen zwischen Marokko und Spanien führte.

Die Menschenrechtler hatten Ghali vorgeworfen, für Völkermord, Terrorismus und Folter in den Jahren 1975 bis 1990 verantwortlich zu sein. Der Untersuchungsrichter hatte betont, diese Vorwürfe seien nicht hinreichend belegt und die möglichen Taten verjährt. Zudem habe es den Straftatbestand des Völkermordes damals im spanischen Strafrecht noch nicht gegeben. Nach dem Rückwirkungsverbot darf niemand für ein Verhalten bestraft werden, das erst anschließend strafbar wurde.

Westsahara an der nordafrikanischen Atlantikküste war bis 1975 spanische Kolonie und wird inzwischen größtenteils von Marokko kontrolliert. Die Polisario strebt nach Unabhängigkeit. Marokko will der Region an seiner Südgrenze aber nur Autonomie zugestehen.

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