Deutsche Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

KARLSRUHE: Nicht nur die jüngste Reform des Wahlgesetzes zur Verkleinerung des Bundestages ist in Deutschland ein Fall fürs Verfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht musste sich auch noch mit der Vorgängerreform befassen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt. Nach dieser war das aktuelle Parlament gewählt worden.

216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren und geklagt hatten, scheiterten damit am Mittwoch beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe. Ihr Antrag sei unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.

Es ging um die Vorschriften zur Sitzzuteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zustande kam. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern.

In der Sache schon wieder überholt

Die Fassung des Wahlrechts, um die es nun am Verfassungsgericht ging, ist bereits wieder überholt. Die «Ampel»-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Diese geht noch deutlich weiter als die Vorgängerreform und wird wiederum von der jetzigen Opposition attackiert. Auch gegen diese sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das nun verkündete Urteil ist aber für die geplante Wiederholungswahl in der Bundeshauptstadt von Bedeutung. Denn in einigen Berliner Wahlbezirken soll die Bundestagswahl von 2021 wegen Pannen am Wahltag nach einem Beschluss des Bundestags wiederholt werden.

Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht verkünden, in wie vielen Wahlbezirken dies zu geschehen hat, und ob es reicht, dabei nur die Zweitstimme abzugeben. Die Wiederholungswahl müsste nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl.

Die Regelgröße des Bundestags war ursprünglich mal auf 598 Abgeordnete festgelegt gewesen. Derzeit gibt es aber 736 Parlamentarier und Parlamentarierinnen, so viele wie nie zuvor. Im Grunde sind sich alle einig, dass Reformbedarf besteht. Nur über das Wie wird seit Jahren gestritten. Denn jeder möchte vermeiden, dass Änderungen auf seine Kosten gehen.

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