BANGKOK: Berichten des thailändischen Nachrichtenportals „Sanook“ folgend, sind am Sonntag neue Vorschriften des Department of Airports (DOA) in Kraft getreten, die die Menge von einer ganzen Reihe an Lebensmitteln, Flüssigkeiten und kosmetischen Produkten begrenzen, die Fluggäste in den Passagierbereich von Flughäfen mitführen wollen, die vom DOA gemanagt werden.
Zulässig sei eine Höchstmenge von 100 Milliliter pro Produkt, die Gesamtmenge darf 1.000 Milliliter nicht überschreiten, berichtet „Sanook“. Sie müssen darüber hinaus in versiegelten Behältnissen verpackt sein und eine Angabe über die genaue Menge enthalten. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Zahnpasta, Shampoo, Soße, Marmelade, Parfüm und bei Einheimischen beliebte Kochzutaten und Gewürze wie Curry- oder Chilipaste („nam prik“).
Bereits am Freitag beriet sich DOA-Generaldirektor Amphawan Wannako mit 28 Flughäfen im ganzen Land per Videokonferenz, die unter der Aufsicht seiner Behörde stehen, wie die neuen Vorschriften umzusetzen seien.
Die festgelegte neue Obergrenze gilt für nachfolgende Produkte:
Wasser und sonstige Getränke, Suppe, Sirup, Marmelade, Eintopf, Soße, Nam Prik, Lebensmittel in Soße, Cremes, Lotionen, Kosmetika, Öl, Parfüm, Zahnpasta, Shampoo, Duschgel, Sprays jeglicher Art, Rasierschaum, Mascara, Lippenstift und Lippenbalsam.
Bisher lassen die neuen Vorschriften noch viele Fragen offen, weshalb eine Konkretisierung der neuen Bestimmungen durch das DOA abzuwarten bleibt. So ging aus dem Bericht nicht hervor, ob nur das Handgepäck oder auch aufgegebene Gepäckstücke von der Regelung betroffen sind sowie nur Inlandsflüge oder auch internationale Verbindungen, etc.
Dennoch fragen sich viele Touristen, ob sie Produkte, die sie vor Abflug im Duty-Free-Shop gekauft haben, so Parfum, Alkohol und Spirituosen, sorgenfrei mitführen dürfen, ohne in Gefahr zu laufen, dass sie beschlagnahmt werden. Da zollfreie Produkte jedoch erst in den Bereichen des Flughafens angeboten werden, in denen die Passagiere die Sicherheitskontrollen bereits durchlaufen haben kann man annehmen, dass am Airport erworbene, zollfreie Artikel nicht von der Regelung betroffen sind.
Nachfolgende Flughäfen stehen unter dem Management des DOA und sind von der neuen Regelung betroffen:
Buriram Airport, Hua Hin Airport, Khon Kaen Airport, Lampang Airport, Loei Airport, Mae Hong Son Airport, Mae Sot Airport, Nakhon Phanom Airport, Nakhon Ratchasima Airport, Nakhon Si Thammarat Airport, Nan Nakhon Airport, Narathiwat Airport, Pai Airport, Phetchabun Airport, Phitsanulok Airport, Phrae Airport, Ranong Airport, Roi Et Airport, Trang Airport, Ubon Ratchathani Airport.