Beschränkung vieler Produkteim Fluggepäck

Blick in die Abflughalle des internationalen Flughafens Suvarnabhumi in Bangkok. Archivbild: epa/Barbara Walton
Blick in die Abflughalle des internationalen Flughafens Suvarnabhumi in Bangkok. Archivbild: epa/Barbara Walton

BANGKOK: Berichten des thailändischen Nachrichtenportals „Sanook“ folgend, sind am Sonntag neue Vorschriften des Department of Airports (DOA) in Kraft getreten, die die Menge von einer ganzen Reihe an Lebensmitteln, Flüssigkeiten und kosmetischen Produkten begrenzen, die Fluggäste in den Passagierbereich von Flughäfen mitführen wollen, die vom DOA gemanagt werden.

Zulässig sei eine Höchstmenge von 100 Milliliter pro Produkt, die Gesamtmenge darf 1.000 Milliliter nicht überschreiten, berichtet „Sanook“. Sie müssen darüber hinaus in versiegelten Behältnissen verpackt sein und eine Angabe über die genaue Menge enthalten. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Zahnpasta, Shampoo, Soße, Marmelade, Parfüm und bei Einheimischen beliebte Kochzutaten und Gewürze wie Curry- oder Chilipaste („nam prik“).

Bereits am Freitag beriet sich DOA-Generaldirektor Amphawan Wannako mit 28 Flughäfen im ganzen Land per Videokonferenz, die unter der Aufsicht seiner Behörde stehen, wie die neuen Vorschriften umzusetzen seien.

Die festgelegte neue Obergrenze gilt für nachfolgende Produkte:

Wasser und sonstige Getränke, Suppe, Sirup, Marmelade, Eintopf, Soße, Nam Prik, Lebensmittel in Soße, Cremes, Lotionen, Kosmetika, Öl, Parfüm, Zahnpasta, Shampoo, Duschgel, Sprays jeglicher Art, Rasierschaum, Mascara, Lippenstift und Lippenbalsam.

Bisher lassen die neuen Vorschriften noch viele Fragen offen, weshalb eine Konkretisierung der neuen Bestimmungen durch das DOA abzuwarten bleibt. So ging aus dem Bericht nicht hervor, ob nur das Handgepäck oder auch aufgegebene Gepäckstücke von der Regelung betroffen sind sowie nur Inlandsflüge oder auch internationale Verbindungen, etc.

Dennoch fragen sich viele Touristen, ob sie Produkte, die sie vor Abflug im Duty-Free-Shop gekauft haben, so Parfum, Alkohol und Spirituosen, sorgenfrei mitführen dürfen, ohne in Gefahr zu laufen, dass sie beschlagnahmt werden. Da zollfreie Produkte jedoch erst in den Bereichen des Flughafens angeboten werden, in denen die Passagiere die Sicherheitskontrollen bereits durchlaufen haben kann man annehmen, dass am Airport erworbene, zollfreie Artikel nicht von der Regelung betroffen sind.

Nachfolgende Flughäfen stehen unter dem Management des DOA und sind von der neuen Regelung betroffen:

Buriram Airport, Hua Hin Airport, Khon Kaen Airport, Lampang Airport, Loei Airport, Mae Hong Son Airport, Mae Sot Airport, Nakhon Phanom Airport, Nakhon Ratchasima Airport, Nakhon Si Thammarat Airport, Nan Nakhon Airport, Narathiwat Airport, Pai Airport, Phetchabun Airport, Phitsanulok Airport, Phrae Airport, Ranong Airport, Roi Et Airport, Trang Airport, Ubon Ratchathani Airport.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Hermann Hunn 26.06.19 18:00
Vielschreiber müssen die Rechtschreibung ...
... nicht beachten ? @Bernd Neb: Eigentlich sollte es genau umgekehrt sein. Wer viel schreibt, sollte sich an den Standard der deutschen Rechtschreibung halten. Das beginnt schon bei der Gross- Kleinschreibung (der gefangene Floh vs. der Gefangene floh). Auch ignorierte oder falsch platzierte Satzzeichen tragen nicht zum besseren Verständnis bei (richterliche Mitteilung: „komme nicht laufen lassen") Wer standardmässig mit wehender Flagge (Standarte) die "einschlägigen" Salons stürmt, wird auf wenig Begeisterung stossen. Die Mädels sorgen standardmässig eher für einen ...
Jürgen Franke 26.06.19 10:48
Hier geht es lediglich um Produkte, die
man im Passagierbereich des Flughafens mit sich führen darf.
Kurt Schenk 25.06.19 21:48
Herr Bleckwehl
Absolut treffende Bemerkung, ich schliesse mich dieser Aussage an.
...... und jetzt kaufe ich mir Augentropen
Guido Kempe 25.06.19 21:42
Super
Und jetzt fallen noch die günstigen Gewürze (Fischsaucen, etc) weg welche meine Frau gerne auf unsere Koffer verteilt hat. Kein Wiederverkauf, nur der Jahresvorrat von Dingen die hier nur schwer oder deutlich teurer zu beschaffen sind. Mit Sicherheit hat dass für mich nichts zu tun. Sprengstoffe lassen sich erkennen. Aber kann sein, dass King Power dann diese Marktlücke schließt , natürlich zum üblichen aufwandspreis siehe Wasser, Bier etc im Duty Free Bereich.
Thomas Knauer 25.06.19 21:18
Nam Prik usw in den Koffer dann ist alles gut. Kosmetika werden auf dem Flug selten gebraucht
Habe meist, je nach Fluggesellschaft, 28 -42kg Lebensmittel und da vor allem Oystersauce, Currypaste oder Chillisaucen dabei.
Hammer 25.06.19 13:12
Verstehe das Problem nicht ganz
Man spricht doch hier ganz bestimmt vom Handgepäck, oder?

Und ist das nicht schon seit etwa 15 Jahren so, wenn man zumindest aus Europa, USA, den VAE oder den Philippinen abfliegt?
Selbst in Thailand ist mir das schon passiert, das mir eine Dose Cola aus dem Handgepäck genommen hat, welche ich aber vergessen habe, zuvor zu trinken?
Auch eine angebrochene Flasche Parfüm, das Rasiergel, das DuschDas wurden mir schon auf einem Flug von Bangkok nach Phnom Penh in Thailand aus dem Handgepäck genommen. Hatte an dem Flug halt nur Handgepäck.

Eventuell soll es jetzt halt ein bisschen strenger kontrolliert werden.

Was mich viel mehr ärgert, dass die Ihre eigene Vorschriften und Regeln nicht kennen.
Beim letzten Rückflug wurde mir die Powerbank abgenommen, welche von der Leistung kein Problem sein sollte. 10.000 mAh
Diese Powerbank war nun bestimmt auf den letzten 20 oder 30 Reisen bei mir im Handgepäck.
Thailand, Philippinen, USA, VAE und Kambodscha und hat noch nie ein Problem verursacht.
Sie wurde bei der Abnahme auch nicht entsorgt und nur hinten auf den Tisch gelegt.
Der Streit ging soweit, dass schon das Sicherheitspersonal auf mich aufmerksam wurde, mir ging es da ums Prinzip, nicht wegen der paar Euro für die Powerbank.

Der hat die bestimmt für sich genommen.

Hab mich von DE aus dann mit AOT Official in Verbindung gesetzt und den Fall geschildert.
Man will sich darum kümmern und das nächste Mal soll ich mich gleich melden.
Bis 20.000 mAh darf man mitnehmen, Aussage AOT
Ingo Kerp 25.06.19 11:58
Also, Bekleidung in den Koffer und alles andere, wie Hygieneartikel etc,. am Ankunftsort kaufen. Dann gibt es definitv keine Probleme.
Oliver Harms 24.06.19 23:53
eigentlich nichts neues.
auf internationalen flügen seit dem moslem terror von new york standart.