Verkehrssünder in der EU sollen effektiver zur Kasse gebeten werden

Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Foto: epa/Ronald Wittek
Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Foto: epa/Ronald Wittek

STRAßBURG: Wer im EU-Ausland Geld für Fehlverhalten im Verkehr zahlen muss, soll sich künftig schwieriger vor der Sanktion drücken können. Denn die Behörden verschiedener EU-Länder sollen enger zusammenarbeiten.

Die EU-Staaten wollen beim Eintreiben von Bußgeldern und Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament in der Nacht zu Mittwoch mit. Daher hätten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Auch die EU-Länder bestätigten die Einigung. Sie muss noch offiziell vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden, in den meisten Fällen ist das Formsache.

Konkret sieht die Einigung nach Angaben des Parlaments vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion mehr als 70 Euro betrage und alle anderen Rechtswege bereits ausgeschöpft seien. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.

Zudem wird nach Angaben beider Institutionen eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen. In Deutschland werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt, Geldstrafen werden laut Strafgesetzbuch von Gerichten verhängt und richten sich nach dem Einkommen des Täters beziehungsweise der Täterin.

Wenn die EU-Staaten und das Parlament die Einigung abgesegnet haben, müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen. Auf EU-Ebene wird derzeit auch daran gearbeitet, dass Fahrverbote und der Entzug von Führerscheinen EU-weit durchgesetzt wird. Die Verhandlungen zu diesem Vorhaben laufen noch.

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