Strafbar

Oskars Freund Paul stellte am Stammtisch eine interessante Frage: Macht sich ein Urlauber strafbar, wenn er ein Barmädchen mit auf sein Hotelzimmer nimmt und für dessen sexuelle Dienste zahlt? Letztendlich, so Paulchen, könnten Richter das als Förderung der Prostitution auslegen.

Fakt ist: Prostitution ist in Thailand verboten. Wer ein Bordell, einen Club oder eine Short-time-Bar betreibt, in der sich ein Gast mit einer Frau/einem Mann in ein Zimmer zu Sex zurückziehen kann, macht sich strafbar. In dem Gesetz zur Verhinderung von Prostitution aus dem Jahr 1996 werden diese Stätten als "prostitution establishment" definiert.

Barfines sieht Oskar in einer rechtlichen Grauzone. Behalten Bars von einem Kunden, der eine Frau auslöst, eine Vermittlungsgebühr ein (das könnte als Förderung der Prostitution ausgelegt werden), oder ist die Barfine eine Ausfallentschädigung? Schließlich müsste der Betrieb ohne großen Umsatz schließen, wenn eine Stunde nach Eröffnung alle Barmädchen bereits einen Kunden gefunden hätten und mit ihm das Lokal verließen.

Theoretisch könnten auch Sextouristen belangt werden. Aber so wird in diesem Land das Gesetz gegen Prostitution nicht ausgelegt. Die Polizei verfolgt weder Touristen noch Residenten, die eine Frau/einen Mann mit auf ihr Zimmer nehmen. Das gilt aber nicht bei Minderjährigen. Bei Sex mit Partnerinnen/Partnern unter 18 Jahren gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Der Mann kann sich nicht damit herausreden, der Geschlechtsverkehr wäre im beiderseitigen Einverständnis erfolgt oder das Mädchen/der Junge hätte sich älter als 18 geoutet.

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